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Thema: Nebenberufliche Selbständigkeit - Umsatzsteuer ja oder nein? vom 05.09.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Nebenberufliche Selbständigkeit - Umsatzsteuer ja oder nein?
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Erin
Threadersteller

Dabei seit: 02.04.2009
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 05.09.2012 04:20
Titel

Nebenberufliche Selbständigkeit - Umsatzsteuer ja oder nein?

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Hi,

ich möchte mich selbständig machen und hatte erst probiert das Einstiegsgeld vom Arbeitsamt zu bekommen,
weil ja auch einige Anschaffungen nötig sind.
Man hat mir dann einen Unternehmensberater nach Hause geschickt und der kam zu dem Schluß, dass ich das Ganze erst mal auf nebenberuflicher Basis machen soll. Also gibt es auch kein Einstiegsgeld.

Momentan beziehe ich noch Hartz4 und würde dann eben aufstockend Hartz4 erhalten. Man will mich noch zusätzlich vermitteln und die Selbständigkeit soll so lange nebenberuflich laufen, bis ich genug Einnahmen habe.


Ich persönlich möchte meinen Lebensunterhalt durch die Selbständigkeit verdienen. Das wird nicht einfach, ist mir klar, es ist eben ein Haifischbecken.
Ich habe in letzter Zeit viel gelesen, aber dennoch habe ich ein paar Fragen, evtl. hat ja jemand Antworten für mich!?

Was würdet Ihr in meinem Fall machen?

• Mit oder ohne Umsatzsteuer die Selbständigkeit anmelden? Was ist, wenn ich Anschaffungen machen muss, in wie weit haut mir da das Arbeitsamt auf die Finger?
• Macht man seine Steuererklärung für seine Selbständigkeit komplett mit der Jahressteuerabrechnung?
• Muss man monatlich eine Gewinn und Verlustrechnung machen?
• Wo finde ich eine vernünftige AGB Vorlage? Der Link aus der F.A.Q. funktioniert nicht mehr

LG

Erin
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Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Mi 05.09.2012 08:51
Titel

Re: Nebenberufliche Selbständigkeit - Umsatzsteuer ja oder n

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Erin hat geschrieben:

Was würdet Ihr in meinem Fall machen?


Uns bevor wir irgendwas anderes machen, ganz gründlich informieren - und zum Beispiel mal ein Existenzgründerseminar bei IHK, VHS oder so machen.

Zitat:
• Mit oder ohne Umsatzsteuer die Selbständigkeit anmelden?


Können wir nicht beurteilen - Umsatzsteuer bezahlen musst du immer, wenn du etwas kaufst. Du sagst es seien "Anschaffungen" nötig, dann kann es ja interessant sein, die UST vom FA wiederzubekommen ...

Zitat:
Was ist, wenn ich Anschaffungen machen muss, in wie weit haut mir da das Arbeitsamt auf die Finger?


Können wir nicht beurteilen, kläre das bitte mit denen. Eine Handhabe haben sie aber wohl kaum, du bekommst ja keine Leistungen dafür.

Zitat:
• Macht man seine Steuererklärung für seine Selbständigkeit komplett mit der Jahressteuerabrechnung?


Die Steuererklärung ist die "Jahressteuerabrechnung", wobei es diesen Begriff nicht gibt.

Zitat:
• Muss man monatlich eine Gewinn und Verlustrechnung machen?


Nein, einmal im Jahr mit der Steuererklärung - du solltest das für dich aber regelmäßig machen, einfach um den Überblick zu behalten.

Zitat:
• Wo finde ich eine vernünftige AGB Vorlage?


Nirgends. Das ist schon in sich ein Widerspruch in sich, AGB sollen den maximalen Rahmen der Vorschriften des BGB ausloten und sind deshalb immer auf den Einzelfall abzustimmen. Und übrigens auch urheberrechtlich geschützt, so dass 'ausleihen' sehr teuer werden kann.
 
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 05.09.2012 10:24
Titel

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was funktioniert bei den faqs nicht? der link führt dich direkt zu den infos. * Keine Ahnung... *

wenn du beispielsweise ein gewerbe anmeldest (gilt auch für freiberufliche tätigkeiten) und nicht die "kleinunternehmerregelung" in anspruch nimmst, die dich auf der rechnung von der umsatzsteuer befreit, musst du monatlich deine umsatzsteuervoranmeldung machen. das ist keine gewinn- oder verlustrechnung, sonder die abrechnung der "mehrwertsteuer" oder korrekt umsatzsteuer. da wird einfach einnahmen mit ausgaben verrechnet und die differenz ans fa abgeführt oder dir überwiesen (nur die umsatzseuer).

falls du das mit verlustrechnung meintest. Lächel
 
Erin
Threadersteller

Dabei seit: 02.04.2009
Ort: Rhein-Sieg Kreis
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 05.09.2012 10:28
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Re: Nebenberufliche Selbständigkeit - Umsatzsteuer ja oder n

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someonesdaughter hat geschrieben:


Uns bevor wir irgendwas anderes machen, ganz gründlich informieren - und zum Beispiel mal ein Existenzgründerseminar bei IHK, VHS oder so machen.


Ich habe mich erkundigt und sehr viel gelesen und ich war auch vor ein paar Monaten bei einem Existenzgründer Seminar. Aber es bleiben bei jedem individuell doch mal ein paar Fragen übrig, die ein Standardtext im Internet nicht beantworten kann und die sich zum Zeitpunkt des Seminars noch nicht stellten.

Zitat:
Können wir nicht beurteilen - Umsatzsteuer bezahlen musst du immer, wenn du etwas kaufst. Du sagst es seien "Anschaffungen" nötig, dann kann es ja interessant sein, die UST vom FA wiederzubekommen ...


Beurteilen nicht, aber man kann davon erzählen, wie es bei einem selbst ist, wenn man ungefähr so eine Situation hatte. So fällt mir die Entscheidung vielleicht leichter.

Zitat:
Können wir nicht beurteilen, kläre das bitte mit denen. Eine Handhabe haben sie aber wohl kaum, du bekommst ja keine Leistungen dafür.


Warum kann das hier keiner beurteilen? Es gibt bestimmt auch hier den einen oder anderen, der schon mal in der Situation war.


Zitat:
Nein, einmal im Jahr mit der Steuererklärung - du solltest das für dich aber regelmäßig machen, einfach um den Überblick zu behalten.


Meine Frage bezog sich auf die Eventualität, wenn ich mich dazu entschließen sollte Umsatzsteuer auszuweisen.


Zitat:
Nirgends. Das ist schon in sich ein Widerspruch in sich, AGB sollen den maximalen Rahmen der Vorschriften des BGB ausloten und sind deshalb immer auf den Einzelfall abzustimmen. Und übrigens auch urheberrechtlich geschützt, so dass 'ausleihen' sehr teuer werden kann.


Na ja, in der F.A.Q. hier im Forum gibt es auch einen Link zu so einer Vorlage, wodran man sich zumindest in etwa entlang hangeln könnte. Aber dieser Link geht nicht mehr, darum dachte ich, es gibt vielleicht noch einen anderen.

Und bitte vergesst eins nicht, nicht jeder von uns Mediengestaltern hat eine kaufmännische Ausbildung hinter sich und eine Selbständigkeit bzw. das Vorhaben dazu ist auch manchmal mit ein wenig Unsicherheit verbunden, man hat doch ein wenig Angst, ob man alles richtig macht. Darum ist es gut, wenn man mal fragen kann bei Leuten, die sich auskennen.
Und ich bedanke mich jetzt schon mal herzlich bei den Leuten, die vielleicht noch antworten werden und bei Dir

Edit: Sorry, Nefliete. Ich habe Deinen Beitrag erst jetzt gesehen. Ich meine diesen Link: http://www.bvdw.org/ww/de/7_pub/themen_neu/agenturen_neu/downloads.cfm

Der bringt mir nur das hier, was ich sehe

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Zuletzt bearbeitet von Erin am Mi 05.09.2012 10:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 05.09.2012 10:59
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ob die die kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen willst oder nicht, ist deine persönlich entscheidung. ich habe sie damals nicht in anspruch genommen und es war als nebenerwerb. das bringt dir aber gar nichts. denn ich weiss nicht, was du so vorhast. für mich war es von vorteil da ich alles was ging über mein gewerbe abgerechnet habe und viele druckjobs in vorkasse erledigt habe.

was das arbeitsamt angeht, ist das einfach unwissenheit. das amt hat mit der selbständigkeit nichts zu tun, sondern nur mit leuten die arbeitslos sind und vom amt gelder beziehen.

was es mit der "eventualität" auf sich hat bei der steuererklärung, ist mir noch nicht ganz klar. steuererklärung machst du einmal im jahr über das finanzamt. du kannst aber auch über einen steuerberater (oder selbst) für dich die erklärung zur übersicht machen. die umst.-voranmeldung ist dann vorläufig monalich, später dann auch in ängeren intervall.

deine situation und deine fragen sind schon absolut nachvollziehbar. nur ist es so, das diese fragen eben sehr oft gestellt werden hier im forum. meistens exakt die selben fragen. daher wird diese thematik mit einer gewissen bissigkeit behandelt. Lächel
 
Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Mi 05.09.2012 11:29
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Meine Meinung zu dem Thema:

- ich würde USt ausweisen. Es wirkt dann nicht so, als würdest du wenig verdienen und eben unter der entsprechenden Grenzen bleiben, unter der man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann. Wirkt m.M. nach professioneller.

- Außerdem kannst du dann auch deine Ausgaben geltend machen und sie mit deiner eingenommenen USt verrechnen.

- Du machst zwei Jahre die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich, dann vierteljährlich und irgendwann einmal im Jahr zusammen mit der Einkommenssteuererklärung. Die machst du immer einmal im Jahr, von Anfang an.

- Ob das Arbeitsamt dir irgendwie Steine in den Weg legen kann, weiß ich nicht, hatte mit denen nie was zu tun. Ich weiß auch nicht, was du dazu verdienen darfst, wenn du noch Hartz4 oder so bekommst.

- AGB sind sehr individuell und man darf sie nicht einfach von anderen Seiten "nehmen". Ich habe meine über meinen Berufsverband, die wurden extra für uns Mitglieder erarbeitet. Das muss ein Anwalt machen. Mal eben was selber zusammen schrauben ist nicht zu empfehlen.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 05.09.2012 11:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Erin
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 05.09.2012 11:29
Titel

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Nefliete hat geschrieben:

was das arbeitsamt angeht, ist das einfach unwissenheit. das amt hat mit der selbständigkeit nichts zu tun, sondern nur mit leuten die arbeitslos sind und vom amt gelder beziehen.


Ich meinte natürlich das Jobcenter *zwinker* , ich beziehe ja momentan noch Hartz4 und das auch weiterhin, so lange ich noch keinen Zweitjob habe bzw. nur die Selbständigkeit habe. Da könnte es doch sein, dass die sagen, "Sie haben jetzt 2000€ verdient, leben Sie jetzt erst mal davon." bevor ich dieses Geld wieder in die Firma investieren kann, um meinetwegen einen besseren Drucker kaufen zu können.

Nefliete hat geschrieben:

deine situation und deine fragen sind schon absolut nachvollziehbar. nur ist es so, das diese fragen eben sehr oft gestellt werden hier im forum. meistens exakt die selben fragen. daher wird diese thematik mit einer gewissen bissigkeit behandelt. Lächel


Klar, verstehe ich ja auch, dass man irgendwann mal genervt ist. Aber es ist auch schwierig, mit einem einzigen Suchbegriff, die passende Antwort für das eigene individuelle Problem zu finden. *zwinker*
Und manchmal benutzt man evtl. auch mal falsche Suchbegriffe.
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