c_writer
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Verfasst So 25.02.2007 20:38
Titel Re: Nebenberuflich auf Rechnung arbeiten |
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| ladytanja hat geschrieben: |
- bin ich mit der Beantragung der Steuernummer beim Finanzamt im Statuts des "Freiberuflichen"? |
Nicht automatisch, Du musst denen schon mitteilen, ob Du freiberuflich arbeiten willst oder über ein Gewerbe. Wenn Du freiberuflich arbeitest, darfst Du keinerlei gewerbliche Arbeiten anbieten. Das Finanzamt kann das auch überprüfen und nachträglich den Freiberuflerstatus wieder aberkennen, wenn es der Ansicht ist, Du seiest gewerblich tätig.
Dann musst Du Dich entscheiden, ob Du die Kleinunternehmerregeung in Anspruch nimmst oder nicht. Als Kleinunternehmer darfst Du keine Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen, einziehen und brauchst sie folglich auch nicht ans Finanzamt abzuführen. Deshalb brauchst Du auch keine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen, kannst aber den Umsatzsteueranteil Deiner unternehmerischen Ausgaben auch nicht von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen.
| Zitat: | | - bis zu 17.000 € ist man Umsatzsteuerbefreit. Allerdings verdiene ich hauptberuflich schon mehr als 17.000 im Jahr. Also muss ich die Umsatzsteuer auf die Rechnung setzen? |
S.o. Als Kleinunternehmer darfst Du nicht, wenn Du darauf verzichtest, musst Du. Du musst dann auch Umsatzsteuervoranmdeldungen abgeben. Das hat aber nichts mit Deinem Festgehalt oder dessen Höhe zu tun. Auf alle Einnahmen, also Festgehalt als Arbeitnehmerin + Einkünfte aus Selbstständigkeit bezahlst Du Einkommenssteuer.
Lies mal die FAQ
http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbststaendigkeit-45370-1.html
und kläre unbedingt mit Deinem Arbeitgeber, ob Du ihm nicht ins Gehege kommst (sofern selbe Branche). Lass' Dir schriftlich geben, dass Du nebenbei auf eigene Rechnung arbeiten darfst.
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