mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 09:45 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Neben dem Beruf dazuverdienen? vom 16.05.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Neben dem Beruf dazuverdienen?
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
Zwetlana
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2011
Ort: Mediengestalter Azubi
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.05.2011 11:28
Titel

Neben dem Beruf dazuverdienen?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Halli Hallo,

als Mediengestalterin darf ich laut Finanzamt nebenbei bis zu ca. 2200€ im Jahr steuerfrei dazuverdienden. Rechnung von Privat. Mit einer extra Anlage bei der Steuererklärung und Einamen - Ausgaben Auflistung wird das dann versteuert oder eben auch nicht. Eine Anmeldung für ein Gewerbe ist da wohl nicht notwendig.

Jetzt zu meiner Frage. Weiß jemand ob dieser Freibetrag von 2200€ auch monatlich begrenzt ist? Also könnte ich theoretisch die 2200€ auch in einem Monat verdienen und für den Rest des Jahres dann nichts mehr oder gibt es auch monatlich eine Grenze... weiß das jemand? * Keine Ahnung... *
  View user's profile Private Nachricht senden
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.05.2011 12:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

woher hast du denn die info mit den steuerfreien 2200 Euro? das wär mir jetzt komplett neu...

es gibt einen einkommenssteuerfreibetrag von knapp über 8000 € / jahr. hier sind aber ALLE einkünfte zu berücksichtigen - also auch die, die man mit dem hauptjob verdient. und wenn du in deinem normalen job sagen wir mal 1200 € bekommst bist du da auf jeden fall drüber und musst für alle zusätzlich erziehlten einkünfte steuern bezahlen. außerdem ist diese "rechnung von privat" auch nur für einmalige geschichten gedacht. d.h. wenn ich meinem nachbarn den zaun streich, kann ich ihm solch eine rechnung ausstellen. aber bei dir ist ja ganz deutlich eine regelmäßige gewinnabsicht zu sehen - deswegen wirst du um die offizielle anmeldung als (klein-)gewerbe oder freischaffende tätigkeit nicht herum kommen.

http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html

hier findest du einige nützliche infos zu dem thema.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Zwetlana
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2011
Ort: Mediengestalter Azubi
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.05.2011 13:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo aUDIOfREAK!

Danke für deinen Beitrag. Mir hatte mal ein Finanzamttypi gesagt, ich würde in die Künstlerklasse fallen und könne daher bis zu 2200 EUR steuerfrei dazuverdienen. Wenn mein Gewinn darüber liegen würde, würde ich automatisch eine Steuernumme erhalten. Jetzt bin ich verwirrt Mädchen! Also meinst du, ich könne dann nur einmalig eine Designleistung von Privat in Rechnung stellen. Weiß ja auch gar nicht ob mehr als ein Auftrag kommt.
  View user's profile Private Nachricht senden
Yarrick

Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Klagenfurt/Ö
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.05.2011 13:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Weiters wäre evtl. noch klären, wie dein Arbeitgeber dazu steht (sofern du in einer Agentur, etc. arbeitest) - bei vielen Agenturen ist meines Wissens nach die Klausel im Beschäftigungsvertrag gang und gäbe, dass der Grafiker (zB) privat keine grafischen Arbeiten durchführen darf (da er ja, simpel formuliert, der Agentur Kunden wegnimmt).
  View user's profile Private Nachricht senden
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.05.2011 13:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zwetlana hat geschrieben:
Hallo aUDIOfREAK!

Danke für deinen Beitrag. Mir hatte mal ein Finanzamttypi gesagt, ich würde in die Künstlerklasse fallen und könne daher bis zu 2200 EUR steuerfrei dazuverdienen. Wenn mein Gewinn darüber liegen würde, würde ich automatisch eine Steuernumme erhalten. Jetzt bin ich verwirrt Mädchen! Also meinst du, ich könne dann nur einmalig eine Designleistung von Privat in Rechnung stellen. Weiß ja auch gar nicht ob mehr als ein Auftrag kommt.


also da hat dir der finanzbeamte mal ziemlichen unsinn erzählt. mit der künstlersozialkasse hast du mal gar nix am hut, wenn das ein nebenerwerb ist, weil du ja über deine hauptbeschäftigung schon sozialversichert bist. die KSK ist nur dafür gedacht, künstlern mit geringem einkommen eine günstige möglichkeit zu bieten, sich kranken- und rentenzuversichern.

wenn es denn jetzt ein einmaliger auftrag ist, kannst du ne rechnung von privat schreiben, die du auf jeden fall dann bei deiner einkommenssteuererklärung mit angeben musst. und wenn die aufträge eben mehr werden, musst du deine nebentätigkeit entsprechend anmelden.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 16.05.2011 13:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zwetlana hat geschrieben:
Mir hatte mal ein Finanzamttypi gesagt, ich würde in die Künstlerklasse fallen

*Huch*

Woher hat er denn diese Aussage... Hmm...?!

Sorry, aber der "Finanzamttypi" hat anscheinend selber keine Ahnung... Glaskugel

Wenn du sonst einem regulären festen job nachgehst, hast du doch mit der KSK nichs am Hut... * Such, Fiffi, such! *

edit: oops, audiofreak war schneller Ooops


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mo 16.05.2011 13:15, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Zwetlana
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2011
Ort: Mediengestalter Azubi
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.05.2011 13:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

halt... er meinte nur ich würde in die Kategorie der künstlerischen Tätigkeit fallen. Künstlerklasse Nicht KünstlerSOZIALklasse *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.05.2011 13:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Da steht "Künstlerklasse", nicht Kasse, und auch nicht KSK. Was der zuständige Idiot vom Finanzamt meint:

http://www.valuenet.de/php/ratContent.php?objid=583141&next=2&type=steuer&from=

Ob das, was Du vorhast, allerdings Kunst ist, bezweifle ich stark.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Mo 16.05.2011 13:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Studium neben dem Beruf
Weiterbildung neben dem Beruf
Ausbildung neben dem Beruf?
Studieren neben dem Beruf, AM-Digital Designer
Webdesign Studium neben dem Beruf (Neueinsteiger)
Weiterbildung oder Studium neben dem Beruf
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.