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Thema: Namensgebung bei Kleinstgründung oder GbR vom 16.06.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Namensgebung bei Kleinstgründung oder GbR
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.06.2005 12:01
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Wieso ist es denn rechtlich überhaupt möglich, eine englische Gssellschaftsform in Deutschland zu gründen? Ist das nicht irgendwie krank?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.06.2005 12:11
Titel

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McMaren hat geschrieben:
Wieso ist es denn rechtlich überhaupt möglich, eine englische Gssellschaftsform in Deutschland zu gründen? Ist das nicht irgendwie krank?


globalisierung und eu machens möglich... naja die englische geschäftsform gründet man nicht in D sondern in UK. Da gibt es dann auch eine Postanschrift mit Firmenadresse und bei manchen Anbietern sogar ne Telefonnummer. Und damit kann man dann ne zweigstelle im Ausland (also Deutschland) gründen. Hauptsitz der Firma ist UK.

Hauptausschlaggebender Grund für viele sind vermeintliche Steuervorteile und die Tatsache das man eine GmbH (also beschränkte Haftung) gründen kann, ohne die in D übliche Stammeinlage von 25.000 € zu hinterlegen.

Ähnlich einfach ist es z.B. in den USA ein börsennotiertes Aktienunternehmen zu gründen. Man benötigt dafü lediglich 3000 $ (nicht 50.000 € wie in D) für die Stammeinlage.

Aber welchen Rattenschwanz an Verwaltung und insbesondere Buchführungsaufwand das hinter sich her zieht, weiß ich ehrlich gesagt nicht... Aber ich denke schon, dass das einiges ist...
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.06.2005 12:14
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Mir als Kunde wäre das sehr suspekt. Ich bin bei sowas sehr misstrauisch und würde denen ungern was anvertrauen, glaube ich. Ich würd mir nicht die Arbeit machen udn die UK-Rechtslage checken, wie das im Zweifelsfall bei rechtlichen Sachen aussehen würde.

Für mich ist das dasselbe wie ne Briefkastenfirma.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.06.2005 13:14
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
Ansonsten muss bei Einzelunternehmen oder GBRs der/die Namen mit dabei stehen. Wenn´s nicht umbedingt im Logo ist, kräht normalerweise kein Hahn dannach. Aber zumindest auf Geschäftsdokumenten (insbesondere Rechnungen) müssen die Namen dabei stehen!

Ich habe grade eh nochmal mit meinem Lieblingsbeamten telefonieren
müssen und habe in einem nochmals nachgefragt: Nein, der Name muss
nicht im Titel vorkommen. Das, was in der genannten Regelung erwähnt
wird, bezieht sich auf alles was mit dem Geschäftsverkehr zusammen
hängt. Sprich: Der Name muss auf jeder Rechnung, in jeder Anzeige
etc. auftauchen. Nicht aber im Firmenname auf dem Firmenschild, nicht
im Logo, nicht sonst wo.
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FlorianB

Dabei seit: 14.10.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.06.2005 13:42
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
umbedingt informieren.


Es heißt unbedingt.
*zwinker*
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.06.2005 13:46
Titel

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FlorianB hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
umbedingt informieren.


Es heißt unbedingt.
*zwinker*


ich bin middlfrange - ich döf des! Grins

(Übersetzung für alle Nicht-Franken: Ich bin Mittelfranke - ich darf das!)


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Do 16.06.2005 13:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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der_Milchmann

Dabei seit: 01.03.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 16.06.2005 21:32
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Der Name muss mindestens einen Gesellschafter beinhalten mit Zusatz GbR

Dazu solltet ihr gleich festlegen, wer Aussenvertreter sein soll.... ich würde mir
GbR gut überlegen, gibt nämlich in der Regel viel Ärger bei Streit und auch
bei Haftungen....wenn da was schief geht, kann sich nämlich der Gläubiger aussuchen,
WEN er sich von euch beiden zur Haftung wünscht und der bzw. diejenige haftet
uneingeschränkt und mit persönlichem Vermögen
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.06.2005 21:48
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Naja, naja, es ist ja nicht alles so heiß gekocht, wie's gegessen wird... oder so ähnlich.

Gegenüber dem Finanzamt trittst du eben als "Max Mustermann GbR" auf und gegenüber deinen Kunden als "webdesignstars GbR" und nennst in den Rechnungen und Angeboten die Gesellschafter namentlich. Fertig.
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