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Thema: nach ausbildungsende für gleichen lohn weiterarbeiten? vom 06.07.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> nach ausbildungsende für gleichen lohn weiterarbeiten?
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pcfan

Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.07.2004 11:25
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also hier wird das arbeitslosengeld auch nicht nach dem lehrgeld berechnet sondern nach dem was man bekommen würde wenn die firma einen fest einstellen würde.

davon dann 60% soweit ich weiß.
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noxi

Dabei seit: 20.04.2004
Ort: wü
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 07.07.2004 11:36
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quelle: arbeitsagentur.de



Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

Für viele Auszubildende geht mit der Abschlussprüfung die Ausbildungszeit zu Ende.

Wer nach der bestandenen Prüfung von seinem Betrieb nicht übernommen wird, keinen anderen Arbeitsplatz gefunden hat und nicht unmittelbar nach dem Ende der Ausbildung Wehr- oder Zivildienst antritt oder ein Studium aufnimmt, sollte sich sofort bei seiner Agentur für Arbeit arbeitslos melden, wenn er Arbeit sucht.

Für diesen Personenkreis gilt bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes eine besondere Regelung. In die Berechnung der Leistungen fließt nicht nur die zuletzt erzielte Ausbildungsvergütung ein. Vielmehr findet eine Vergleichsberechnung mit der Hälfte des zu erwartenden Gesellenlohnes statt. Das Arbeitslosengeld wird dann entsprechend des höheren Entgeltes gezahlt.

Hierzu ein Beispiel:

Ein lediger Auszubildender hat eine monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von 500€ erhalten. Im ersten Gesellenjahr würde er monatlich einen Bruttolohn 1.200€ verdienen. Der Berechnung des Arbeitslosengeldes werden somit 600 € zu Grunde gelegt (die Hälfte des Gesellenlohnes). Daraus errechnet sich für den ehemaligen Auszubildenden ein Arbeitslosengeld von 66,36 Euro wöchentlich (Steuerklasse I, keine Kinder).

Anders verhält es sich jedoch bei einem Auszubildenden, der nach bestandener Prüfung noch mindestens 52 Wochen bei seinem oder einem anderen Arbeitgeber beschäftigt wird

Hier gilt: Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist allein der zuletzt erzielte Lohn ausschlaggebend. Bei einem Gesellenlohn von z.B. 1.200 € brutto wären dies dann 123,34 Euro Arbeitslosengeld wöchentlich (Steuerklasse I, keine Kinder).


Hoffe jedoch nich das es danach berechnet wird was mit in der firma wo man gearbeitet hat, berechnet wird...
weil dann schauts düster aus ..
ma gugg...
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lechuza

Dabei seit: 23.09.2003
Ort: Höchberg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.07.2004 11:55
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ExPraktikant hat geschrieben:
Für die ganzen Verischerungen muss ich so ganz grob 500,- EUR pro Mon. auf
Seite schaffen.
Steuern kann ich dir echt kein Beispiel geben, da die sich ja auch daran messen, wieviel
du verdienst. Was der Steuerberater kostet richtet sich auch nach deinem Verdienst.

Da ist es echt schwierig ein Beispiel rauszukramen und meine Buchhaltung mach ich
hier bestimmt nicht öffentlich * Nee, nee, nee *


ja ne - die 500 eus für die versicherungen genügen ja erstmal,- genau das wollte ich ja wissen!

ist ja schon heftig Menno!
glaub nicht dass ich mir das leisten kann - soviel aufträge hätte ich nicht nebenbei - gibts da noch andere varianten?
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ExPraktikant

Dabei seit: 05.12.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.07.2004 12:10
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Wenn du sagst "nebenbei" heißt das ja wohl, dass du nur nebenberuflich
ein Gewerbe betreiben willst. In dem Fall bist du ja schon über deinen
Arbeitgeber versichert.
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lechuza

Dabei seit: 23.09.2003
Ort: Höchberg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.07.2004 12:11
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nein, nicht nebenberuflich, sondern neben dem studium...
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ExPraktikant

Dabei seit: 05.12.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.07.2004 12:34
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Da gibt's glaub ich auch ne Sonderregelung...
weiß aber nicht, wo *Schnief*
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Benutzer 3558
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 07.07.2004 12:59
Titel

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>

keine ahnung ob's schon jemand
vorgeschlage hat - aber, mal dran
gedacht nur 20 anstatt 40 stunden
für das geld zu arbeiten?
schlag deinem chef doch vor dich
teilzeit anzustellen...

Hmm...?!
 
 
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