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myel
Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.07.2004 22:10
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heißt ohne vertrag = schwarzarbeiten? wenn ja soll er dir doch den vollen lohn bezahlen, den du auch kostet, also mit verischerung etc alles an dich, dann passt das doch oder? (denk dann guckt dein cheffe erstmal dumm )
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webdeveloper
Dabei seit: 25.05.2003
Ort: SG
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.07.2004 22:13
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einen vertrag wird es wohl schon geben, wohl auf unbestimmte zeit, heisst: nur für diesen auftrag.
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lechuza
Dabei seit: 23.09.2003
Ort: Höchberg
Alter: 45
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Verfasst Mi 07.07.2004 09:44
Titel
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ExPraktikant hat geschrieben: | Krankenversicherung, Rentenversicherung und der ganze Rotz von dem unsereins
später eh nix haben wird. Du musst (weiterhin) Lohnsteuer zahlen, evtl Gewerbesteuer...
Du bist dann halt eine eigenständige Firma.
hier findest du sehr gute Infos zu
dem Thema. |
jo - das ist schon klar, ich hätte bloß gern mal nen konkreten betrag als anhaltspunkt wieviel erstmal reinkommen muss!?
also für die pflichtversicherungen jetzt zb...
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 07.07.2004 10:04
Titel
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mal abgesehen davon dass dein zukünftiges Arbeitslosengeld am letzten Gehalt bemessen wird... [!!]
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lechuza
Dabei seit: 23.09.2003
Ort: Höchberg
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 07.07.2004 10:52
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ich meinte eigentlich wenn man als freelancer arbeitet!?
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ExPraktikant
Dabei seit: 05.12.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 07.07.2004 11:10
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Für die ganzen Verischerungen muss ich so ganz grob 500,- EUR pro Mon. auf
Seite schaffen.
Steuern kann ich dir echt kein Beispiel geben, da die sich ja auch daran messen, wieviel
du verdienst. Was der Steuerberater kostet richtet sich auch nach deinem Verdienst.
Da ist es echt schwierig ein Beispiel rauszukramen und meine Buchhaltung mach ich
hier bestimmt nicht öffentlich
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noxi
Dabei seit: 20.04.2004
Ort: wü
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mi 07.07.2004 11:17
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Saucer hat geschrieben: | mal abgesehen davon dass dein zukünftiges Arbeitslosengeld am letzten Gehalt bemessen wird... [!!] |
nich ganz ..
.nach der ausbildung gilt da ein andere regel ..
und zwar wird dein arbeitslosengeld danache berechnet, was du zukünftig verdienen würdest .. und davon 50%
d.h. würdest du 1200€ verdienen [nachdem du ausgelernt hast] bekommste vom a-amt 600 € auf die kralle.
mein chef is auch so ..
bekomme zur zeit 360€! im 3.ten lehrjahr ....
und er wird mir wohl auch nich mehr zahlen..
bedeutet ich muss mich am august arbeitslos melden ... damit ich überhaupt noch meine miete etc. zahlen kann ..
das arbeitsleben is scho toll =)
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Koelnrockt
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: Köln
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 07.07.2004 11:25
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Hatte nach meiner Prüfung dasselbe "Problem".
Ich habe so argumentiert: "Ich MUSS mehr bekommen, weil ich, wenn nicht mehr Azubi, Steuern zahlen muss und mir der ganze Driss vom Bruttolohn abgezogen wird. Demnach hätte ich minus aller Abzüge am Ende des Monats weniger, als in der Ausbildung." Is natürlich abhängig von dem, was Du als Azubi bekommen hast...bei wenig Azubi-Gehalt spielt Steueranzug gar keine Rolle...die paar Cent Abzug...
Hat er eingesehen. Außerdem hab ich noch nett und freundlich angemerkt, dass ich gerne persönlich, sprich Lebensstandard etc., weiterkommen würde, und ob nicht ein wenig mehr drin wäre...
Allerdings sollte ich auch noch 1/2 Jahr länger dort arbeiten, nicht 2,3 Monate.
Ende der Geschichte: Nach 2 Monaten war ich für eine Woche im Monat für 800€ brutto inna Agentur. Gutes Geschäft...bis ich mir dann eine feste Stelle gesucht habe...bzw. suchen musste.
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