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Thema: Nach Ausbildung übernommen - ab wann volles Gehalt? vom 03.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Nach Ausbildung übernommen - ab wann volles Gehalt?
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retailer
Threadersteller

Dabei seit: 03.06.2008
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Verfasst Di 03.06.2008 09:48
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Nach Ausbildung übernommen - ab wann volles Gehalt?

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hallo!

ich mache zur zeit meine ausbildung und wenn prüfungstechnisch alles glatt gelaufen ist, dann werde ich am 20. mein ergebnis bekommen. in der schule hat man ja gelernt, dass die ausbildung an dem tag beendet ist, an dem das bestehen der prüfung bestätigt wird. das wäre dann am 20. juni. danach werde ich übernommen. wenn der chef mich weiter beschäftigen will, muss der neue vertrag dann ab dem 21. juni laufen und (was am wichtigsten ist), bekomme ich ab dem 21. volles gehalt? das ist ja ein nicht unerheblicher mehrverdienst in diesen letzten 5 arbeitstagen des monats gegenüber dem ausbildungsgehalt ...
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strikadelic

Dabei seit: 23.01.2003
Ort: Hamburg
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Verfasst Di 03.06.2008 09:56
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ja bekommst du. das wird dann halt anteilig berechnet und in der lohntüte landen dann die tage zum azubilohn + die tage zum lohn des fertig ausgebildeten.
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deeesi

Dabei seit: 01.09.2004
Ort: Leverkusen
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Verfasst Di 03.06.2008 10:10
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strikadelic hat geschrieben:
ja bekommst du. das wird dann halt anteilig berechnet und in der lohntüte landen dann die tage zum azubilohn + die tage zum lohn des fertig ausgebildeten.


theoretisch. die praxis sieht meist leider anders aus
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Agenor

Dabei seit: 25.05.2008
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Verfasst Di 03.06.2008 10:27
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Hallo!

Der neue Vertrag sollte dann ja ab dem 23. laufen. Unueblich, Vertraege an einem Samstag beginnen zu lassen.
Und da Du uebernommen wirst, wirst Du auch einen entsprechenden Vertrag vorgelegt bekommen. Hoffentlich nicht erst am 23. Lächel Da steht dann drin, wie hoch der Mehrverdienst ist und eben ab wann das gilt.
Frag einfach nach.

Zitat:
theoretisch. die praxis sieht meist leider anders aus

Aber versicherungstechnisch muss retailer ja irgendwie gemeldet sein! Und da die Ausbildung beendet ist, bietet sich der Angestelltenvertrag an. Und dem folgt das darin vereinbarte Gehalt (natuerlich anteilig auf die sechs Tage!).
Waere alles andere nicht so was wie Schwarzarbeit? Ooops

Gruss
Agenor
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retailer
Threadersteller

Dabei seit: 03.06.2008
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Verfasst Di 03.06.2008 10:38
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stimmt, ab dem nächsten montag (also dem 23. juni) ergibt natürlich mehr sinn. "vorgelegt" bekomme ich den vertrag nicht, erstmal gibts gehaltsverhandlungen *zwinker* ich spreche dieses thema nachher mal beim chef an, ich denke er lässt sich darauf ein.
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misprintedtype

Dabei seit: 08.08.2006
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Verfasst Do 05.06.2008 10:18
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ich hab zu dem thema noch eine andere frage... wenn meine ausbildung am z.b.: 23 endet und ich ab dem 1. n vertrag bei der gleichen firma habe, hab ich dann ne woche frei? *hehe*
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Basti

Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
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Verfasst Do 05.06.2008 11:00
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Rein teoretisch schon (so weit ich jetzt das mitverfolgen kann) denn du hast ja für diese Woche kein unterschriebenes Blatt.
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misprintedtype

Dabei seit: 08.08.2006
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Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 05.06.2008 11:03
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yeah! ich werd meinen chef da mal fragen * Applaus, Applaus *
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