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Thema: Muss ich (Pflicht) in die Künstlerzozialkasse? vom 19.07.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Muss ich (Pflicht) in die Künstlerzozialkasse?
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Level-X
Threadersteller

Dabei seit: 17.10.2004
Ort: BlackForest
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.07.2010 13:55
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Muss ich (Pflicht) in die Künstlerzozialkasse?

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Hallo zusammen, ich lese hier nun seit mehreren Tagen alles über die Künstlerzozialkasse,
nur leider konnte ich meine Frage nicht beantworten. Sollte ich einen Beitrag übersehen haben tut mir das leid!

So nun zum Thema:
Muss ich als selbstständiger Mediengestalter in die Künstlersozialkasse?

Nachdem nun nach 5! Tagen endlich jemand bei der KSK ans Telefon ging könnte ich meine Frage stellen:

Ich sagte dem netten Herren:
Ich will mich evtl. zum Ende des Jahres als Mediengestalter selbstständig machen, Vollzeit,
als Gewerbe mit den Leistungen (Logo, Flyer, VK, inkl. Druckabwicklung, Webdesign und Programmierung).

Seine Antwort:
Sie sind gesetzlich verpflichtet einen Antrag auf Aufnahme in die KSK zu stellen und nach positiver
Prüfung bei uns Mitglied zu werden! Wenn sie jetzt noch keine Rechnungen, Arbeitsproben vorzeigen
können stellen sie den Antrag erst wenn sie diese haben.


Ich habe hier echt viel gelesen und gegooglet und hab dazu verschiedene Antworten gefunden.

Was stimmt denn nun wirklich, bin ich verpflichtet einen Antrag bei der KSK zu stellen, also muss
ich dort Mitglied werden oder nicht!?


Wäre super wenn das jemand weiß und mir evtl. mit Quellen belegen könnte.

Vielen Dank für eure Hilfe!!!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.07.2010 13:58
Titel

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sofern deine tätigkeit überwiegend künstlerisch ist, musst du einen antrag auf mitgliedschaft in der ksk stellen.
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 19.07.2010 14:13
Titel

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naja, im grunde genommen kann dich keiner zwingen der ksk beizutreten, sofern sie von dir keine kenntniss haben... *zwinker* ich war auch nicht von anfang meiner selbstädigkeit an dort angemeldet und versichert sondern habe mich erst später dazu entschieden.

solltest du dich entscheiden der ksk beitreten zu wollen, tue dies rechtzeitig. denn es kann schon mal ein 3/4 jahr dauern bis die deinen antrag prüfen und bewilligen... * Ich bin müde... * * Such, Fiffi, such! *

allerdings wirst du dann auch rückwirkend zum tag der antragsstellung bei denen versichert.


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mo 19.07.2010 14:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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missjivi

Dabei seit: 11.01.2010
Ort: Dresden
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 19.07.2010 14:41
Titel

KSK-Unklarheiten

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Hallo ihr, die Frage des TE treibt mich auch um. Wie ist denn die Rechtslage, wenn ich einen Gewerbebetrieb eröffne, der z.B. Druckdienstleistungen anbietet, aber halt auch Mediendesign?! Es kann mich doch niemand zwingen aus meiner bisherigen Krankenkasse auszutreten oder doch? Sorry, falls ich die Frage des TE wiederkaue ... aber gibt es nicht Vertragsfreiheit in Deutschland? Wenn ich die "Vorteile" der KSK aus verschiedenen Gründen garnicht in Anspruch nehmen will ... warum sollte ich dort Mitglied sein müssen ... wer denkt sich eigentlich diesen Blödsinn aus *balla balla*

EDIT wegen unten: äh ja, liebe Designzicke ... da muss ich mich nochmal umfassender mit der Materie beschäftigen. Ich dachte mir bloss wenn ich als Selbständige freiwillig in der GKV (gesetzliche KK) versichert bin, zahl ich eh nen Batzen mehr ... sozusagen die AG-Anteile. Das wär doch dann meine Entscheidung, oder? KSK ist für die armen Künstler, die sparen wollen (oder müssen) ... sicherlich eine tolle Einrichtung. Aber wenn durch Zwang aufrechterhalten ... irgendwie Schulle ...

Was heisst "vorwiegend künstlerisch tätig"? Welche Prozentzahlen darf ich zugrunde legen? Geht es nach Zeitaufwand oder nach Auftragswert?


Zuletzt bearbeitet von missjivi am Mo 19.07.2010 15:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 19.07.2010 14:49
Titel

Re: KSK-Unklarheiten

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missjivi hat geschrieben:
Es kann mich doch niemand zwingen aus meiner bisherigen Krankenkasse auszutreten oder doch?


1. Die KSK zwingt ja auch niemanden aus deiner Krankenkasse auszutreten... *zwinker*

2. Denn die KSK ist ja auch keine Krankenkasse... * Keine Ahnung... *

Die KSK übernimmt lediglich den Part, den ein Arbeitgeber bei einem Festangestellten übernimmt und zahlt die hälfte deines gesetzlichen Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeitrags, welcher sich nach deinem Jahreseinkommen bemisst, die andere Hälfte zahlst du dann...


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mo 19.07.2010 14:53, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Level-X
Threadersteller

Dabei seit: 17.10.2004
Ort: BlackForest
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.07.2010 15:08
Titel

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Erst einmal Danke!

Also gehe ich so richtig vor:
Ich melde z.B. im September 2010 mein Gewerbe an.
Melde mich bei meiner gesetzlichen Krankenkasse das ich freiwillig weiterversichern möchte und
zahle das erst mal selber. Den Antrag bei der KSK kann ich ja erst stellen (laut deren Aussage)
wenn ich Rechnungen gestellt habe und über Arbeitsproben verfüge, also stelle ich den Antrag bei
der KSK Anfang 2011. Dann dauert der Antrag bei der KSK mehrere Monate und ich zahle solange
meine Krankenversicherung selber.

Bekomme ich dann wenn der Antrag bei der KSK durch ist die zuviel bezahlten Beiträge die ich an
die Krankenkassen bis dahin bezahlt habe zurück?

Wie sieht es mit der Rentenversicherung aus, soll ich die dann auch aus eigener Tasche bezahlen
bis der Antrag durch ist. Oder anders gesagt ich zahle die Rentenversicherung selber und werde
dann später von der KSK abgelehnt. Wenn ich vorher wüsste das die mich ablehnen würde ich
erst gar nicht in die Rentenversicherung einzahlen und lieber einen alternativen Weg gehen.

Was ist da jetzt richtig? * Ich geb auf... *
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 19.07.2010 15:24
Titel

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Level-X hat geschrieben:
Erst einmal Danke!
Also gehe ich so richtig vor:
Ich melde z.B. im September 2010 mein Gewerbe an.
Melde mich bei meiner gesetzlichen Krankenkasse das ich freiwillig weiterversichern möchte und
zahle das erst mal selber. Den Antrag bei der KSK kann ich ja erst stellen (laut deren Aussage)
wenn ich Rechnungen gestellt habe und über Arbeitsproben verfüge, also stelle ich den Antrag bei
der KSK Anfang 2011. Dann dauert der Antrag bei der KSK mehrere Monate und ich zahle solange
meine Krankenversicherung selber.

Bekomme ich dann wenn der Antrag bei der KSK durch ist die zuviel bezahlten Beiträge die ich an
die Krankenkassen bis dahin bezahlt habe zurück?

Richtig! Aber erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung (also ab Anfang 2011) Was du von September bis Antragstellung selber und voll gezahlt hast wird dir nicht mehr anteilig zurückerstattet.

Das Geld aber nicht gleich verprassen *zwinker* denn die KSK versichert dich ja auch in der gesetzlichen Sozialversicherung rückwirkend und hier musst du dann die Beiträge nachzahlen...

Level-X hat geschrieben:
Wie sieht es mit der Rentenversicherung aus, soll ich die dann auch aus eigener Tasche bezahlen
bis der Antrag durch ist. Oder anders gesagt ich zahle die Rentenversicherung selber und werde
dann später von der KSK abgelehnt. Wenn ich vorher wüsste das die mich ablehnen würde ich
erst gar nicht in die Rentenversicherung einzahlen und lieber einen alternativen Weg gehen.

Du solltest hier ohnehin eine private Vorsorge treffen, ganz gleich ob du irgendwann zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen musst oder nicht...

Hierzu kannst du dich ja auch mal ein wenig beim Versorgungswerk der Presse informierein


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mo 19.07.2010 15:29, insgesamt 3-mal bearbeitet
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