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Thema: mitgliedschaft berufsgenossenschaft vom 02.05.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> mitgliedschaft berufsgenossenschaft
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 03.05.2005 09:05
Titel

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Da hätte ich gleich noch mal ne Frage: das gilt aber nur, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat?
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 03.05.2005 09:35
Titel

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McMaren hat geschrieben:
Da hätte ich gleich noch mal ne Frage: das gilt aber nur, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat?

Ja. Wenn du Mitarbeiter hast, dann benötigst du ein Gewerbe. Und
erst dann meldet sich die BG bei dir. Dies geschieht normalerweise
automatisch nach der Gewerbeanmeldung. Ob du eine Gebühr
zahlen musst wird dann entschieden - je nach dem was du machst
und ob du Mitarbeiter hast, Maschinen, etc.


//
*hüstel* Tippfehler beseitigt


Zuletzt bearbeitet von cyanamide am Di 03.05.2005 21:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 03.05.2005 20:44
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Ah, OK, danke. Das trifft ja alles nicht auf mich zu.
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liebsheep
Threadersteller

Dabei seit: 24.05.2004
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 04.05.2005 08:15
Titel

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Aber ich muß auch ein Gewerbe anmelden, wenn ich keine Mitarbeiter habe!

Habe bei der Berufsgenossenschaft angerufen, aber es ist eine andere Berufsgenossenschaft dafür zuständig. Also bekomme ich wieder Post. Aber die Mühlen mahlen bekanntlich langsam.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.05.2005 08:23
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liebsheep hat geschrieben:
Aber ich muß auch ein Gewerbe anmelden, wenn ich keine Mitarbeiter habe!

Habe bei der Berufsgenossenschaft angerufen, aber es ist eine andere Berufsgenossenschaft dafür zuständig. Also bekomme ich wieder Post. Aber die Mühlen mahlen bekanntlich langsam.


aber im zweifelsfall musste nix zahlen - zumind. war das bei mir so, als ich damals diesen wisch zurück geschickt habe, kam n paare wochen später die antwort, das ich mich freiwillig versichern könnte, aber net müsste...
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 04.05.2005 09:05
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liebsheep hat geschrieben:
Aber ich muß auch ein Gewerbe anmelden, wenn ich keine Mitarbeiter habe!


Nein. Je nach Gewinn reicht eine Steuernummer aus.
Dann musst du das nur beim Finanzamt melden und
benötigst KEIN Gewerbe.
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