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Thema: Mediengestaltung oder Wehrdienst? vom 08.07.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Mediengestaltung oder Wehrdienst?
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label_red

Dabei seit: 25.04.2004
Ort: -
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.07.2004 11:42
Titel

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Au weia! so kollege wenn du ein weichei bist dann mach
dich auf zu deinem kreiswehrersatzamt und stell
einen KDV- Antrag und geh auf Zivi oder THW Schiene.

Nur solltest du dich für die armee entscheiden, rate ich
dir es sobald wie möglich zu tun.
ich kam auch mit 20 zum bund trotzdem waren einige
ufze jünger als ich und das ging mir oft auf den sack
befehle von denen entgegen nehmen zu müssen!

wir hatten auch einige < 24 jährige im zug die kamen da
ma überhaupt nicht klar damit! warte nicht zu lang
best wishes
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[fränK]
Moderator

Dabei seit: 27.04.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.07.2004 11:58
Titel

Re: Mediengestaltung oder Wehrdienst?

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@ label_red
Was hat denn Zivi und THW mit „Weichei“
zu tun? :-[ ]

dennis hat geschrieben:
ich habe folgendes problem:
seit 4 jahren bin ich als mediengestalter tätig. nun wurde ich zu ende juli gekündigt (wg auftragslage).
im april wurde ich gemustert und soll innerhalb 5 monaten eingezogen werden.
es ist eine verzwickte situation, da ich die möglichkeit habe, im august in einem neuen betrieb anzufangen.
soll ich den bund bzw. zivi vorziehen oder die neue arbeitsstelle antreten?
vielleicht kann man den bund aus "existensgründen" verschieben.
schließlich ist nach einem jahr ein comeback in die werbebranche schwierig.
hat da jemand schon erfahrung gemacht?


Du solltest auf jeden Fall versuchen, den Zivildienst
aufzuschieben! Stelle einen Antrag auf Zurückstellung!
(§11 ZDG) Mache denen dringlichst klar in welcher Lage
du dich befindest. Beim BAZ gibt es auch einen gewissen
Ermessensspielraum.

Es kommt nicht mehr auf jeden Zivi oder Soldaten an!

In der heutigen Wirtschaftslage sind Bund und Zivi nur
vergeutete Zeit, gerade wenn du einen Job in Aussicht
hast.


Zuletzt bearbeitet von [fränK] am Do 08.07.2004 12:00, insgesamt 2-mal bearbeitet
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danda

Dabei seit: 09.06.2004
Ort: Kölle (alaaf!)
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.07.2004 12:01
Titel

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Genau!!

aufschieben, aufschieben und nochmals aufschieben... so lang es geht!!
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Dennis703

Dabei seit: 06.10.2003
Ort: Dettingen / Erms
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.07.2004 12:02
Titel

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Mach doch den Zivi-Dienst einfach und schau das du die neue Stelle einfach aufschieben kannst!
Und dann unterschreibst während dem Zivi-Dienst dort, dann kannst deinen Zividienst um mindestens einen Monat nochmals verkürzen, musst halt sagen die nehmen dich nur zu diesem Eintrittsdatum, so war es auf jeden Fall bei meinem Cousin und das ging ohne Probleme
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dennis
Threadersteller

Dabei seit: 23.08.2002
Ort: Hamburg
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.07.2004 12:06
Titel

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danke fränk, dass werde ich auf jedenfall versuchen!

-------
ZDG § 11 Zurückstellung vom Zivildienst
(4) Vom Zivildienst soll ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer auf Antrag zurückgestellt werden,
wenn die Heranziehung für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher,
wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.
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label_red

Dabei seit: 25.04.2004
Ort: -
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.07.2004 12:07
Titel

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@ fraenk er betitelte sich selbst so
mir ist das doch wumpe ich habs
hinter mir *hehe*
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dennis
Threadersteller

Dabei seit: 23.08.2002
Ort: Hamburg
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.07.2004 19:08
Titel

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SAGT MAL....

darf mich der chef überhaupt kündigen, nachdem er von meiner musterung erfahren hat.
da darf er doch noch so gründe vorschieben....
ist das erlaubt?!?
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Dennis703

Dabei seit: 06.10.2003
Ort: Dettingen / Erms
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.07.2004 19:24
Titel

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hat geschrieben:
Kündigungsschutz Das Arbeitsplatzschutzgesetz enthält ein Kündigungsverbot gegenüber Wehr-/ Zivildienst-leistenden. Dies gilt auch während der Probezeit. Ab dem Zeitpunkt der Einberufung darf ein Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden. Eine Kündigung aus Anlass des Wehr-/Zivildienstes vor oder nach der Dienstzeit ist grund-sätzlich nicht möglich (§ 2 Abs. 2 Satz 1 ArbPlSchG). Eine solche Kündigung wird regel-mäßig dann angenommen, wenn der Wehr-/Zivildienst letztlich die Ursache für die Kündi-gung war. Insbesondere Kündigungen, die durch Anlass der Wehrerfassung, der Muste-rung, der Ableistung des Wehr-/Zivildienstes usw. ausgesprochen worden sind, können vom Arbeitnehmer angefochten werden. Der Arbeitgeber trägt in diesen Fällen die Beweis-last dafür, dass der Wehr-/Zivildienst gerade nicht der Anlass für die Kündigung war (§ 2 Abs. 2 Satz 3 ArbPlSchG). Dieser besondere Kündigungsschutz gilt auch dann, wenn ein nicht unter das Kündigungs-schutzgesetz fallendes Arbeitsverhältnis vorliegt.
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