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Thema: Lohnt sich der Eintritt in die Gewerkschaft? vom 08.11.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Lohnt sich der Eintritt in die Gewerkschaft?
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Zombabe
Threadersteller

Dabei seit: 19.02.2010
Ort: Lpz
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.11.2011 17:38
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Lohnt sich der Eintritt in die Gewerkschaft?

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Hallo an alle!

Bei mir auf der Arbeit gehen ziemlich krasse Dinge ab, und da kam mir der Gedanke, ob sich der Eintritt in die Gewerkschaft lohnt? Das wäre doch dann die ver.di, oder?
Ich habe jetzt nicht vor, die dann auf meinen Arbeitsplatz zu hetzen oder so aber man weiß ja nie, was mal sein wird und da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, wäre das doch ein guter Weg oder was meint ihr?
Soviel ich weiß, ist mein AG nicht im AG-Verband, von Tarifen usw. mal ganz zu schwiegen. Greift bei sowas dann trotzdem - im Falle eines Falles - die Gewerkschaft ein?

Danke schonmal!
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koi-sh

Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.11.2011 17:49
Titel

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was sind krasse Dinge?



und was glaubst du kann die Gewerkschaftszugehörigkeit an diesen Umständen ändern?

Ja sie kann dir ggf. beistehen - den Anfang musst du machen. Kuschen und´s Maul schwächt nur deine Position.




In einigen Fällen jedoch sollte man evtl. mal unternehmerisches Denken an den Tag legen - und man wird merken, daß z.B.: Gewerkschaften und Betriebsräte nur Bremsklötze sind.

* Ja, ja, ja... *


Zuletzt bearbeitet von koi-sh am Di 08.11.2011 17:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zombabe
Threadersteller

Dabei seit: 19.02.2010
Ort: Lpz
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.11.2011 17:55
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Es geht einiges ab, was nicht gerade "Mitarbeitermotivation" ist!
Und ich bin jetzt nicht irgendwie zart besaitet oder so, ich habe schon alle möglichen Jobs vor meiner Ausbildung als MG gemacht (bin jetzt ausgelernt und wurde übernommen), aber sowas hab ich noch nie erlebt und noch nie aus dem Bekanntenkreis gehört.

Zum Beispiel steht in unserem Arbeitsvertrag, dass wir 35 Überstunden pro Monat umsont für die Firma zu leisten haben, ohne Ausgleich oder Bezahlung. Und dazu darf man dann noch ab und zu am Wochenende reinkommen oder Bereitschaft machen.

Ja ich weiß, ich hab das mit den Überstunden damals unterschrieben, aber ich brauchte ja nun mal den Job. Darum nehmen die es sich doch aus raus, weil sie es sich eben erlauben können, leider! Werd mich auch so schnell es geht woanders bewerben. Aber vom Gesetz her ist sowas doch schonmal gar nicht zulässig, oder irre ich mich da?
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koi-sh

Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.11.2011 18:11
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http://www.datentransfer24.de/400Euro-Urlaub.html


Vertragsrecht gilt nicht nur für den AG ...
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.11.2011 18:15
Titel

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Zombabe hat geschrieben:
Aber vom Gesetz her ist sowas doch schonmal gar nicht zulässig, oder irre ich mich da?
da irrst du dich... maximalgrenzen für wochen- oder monatsstunden gibts nur in ausbildungsverhältnissen. wenn du als normaler angestellter solch einen vertrag unterschreibst ist das dein "persönliches vergnügen". natürlich muss das alles einigermaßen im rahmen bleiben - aus ner 40 ne 80 stundenwoche zu machen wäre nicht drin... aber es gibt sehr viele arbeitsverhältnisse wo zu leistende überstunden mit dem ausgezahlten gehalt abgegolten sind.

solche misstände kann man aber auch lösen - aber nur wenn wirklich die komplette belegschaft mitzieht. oder eben wirklich konsequenzen ziehen und kündigen.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 08.11.2011 18:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.11.2011 18:47
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
Zombabe hat geschrieben:
Aber vom Gesetz her ist sowas doch schonmal gar nicht zulässig, oder irre ich mich da?
da irrst du dich... maximalgrenzen für wochen- oder monatsstunden gibts nur in ausbildungsverhältnissen. wenn du als normaler angestellter solch einen vertrag unterschreibst ist das dein "persönliches vergnügen". natürlich muss das alles einigermaßen im rahmen bleiben - aus ner 40 ne 80 stundenwoche zu machen wäre nicht drin... aber es gibt sehr viele arbeitsverhältnisse wo zu leistende überstunden mit dem ausgezahlten gehalt abgegolten sind.

solche misstände kann man aber auch lösen - aber nur wenn wirklich die komplette belegschaft mitzieht. oder eben wirklich konsequenzen ziehen und kündigen.



es gibt auch maximale tägliche arbeitsstunden für angestellte, die liegen bei 8 stunden täglich. maximal 10 stunden täglich wenn freizeitausgleich geschaffen wird.
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Zombabe
Threadersteller

Dabei seit: 19.02.2010
Ort: Lpz
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.11.2011 18:55
Titel

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Zitat:
es gibt auch maximale tägliche arbeitsstunden für angestellte, die liegen bei 8 stunden täglich. maximal 10 stunden täglich wenn freizeitausgleich geschaffen wird.


Also laut Vertrag liegt meine tägliche Arbeitszeit bei 7,5 Stunden. Oftmals bin ich aber 12 Stunden da.

Die komplette Belegschaft würde nie mitziehen, da sin Leute, die arbieten schon jahrelang da und haben nichts gesagt...
Schade, ich hätte gedacht, wenn ich mal kündige, kann man da dann noch was rausholen oder so.

Ich will da unbedingt weg, nur habe ich zZt keinen Rechner (hat den Geist aufgegeben) um ne ordentliche Bewerbung zu verfassen. Ich muss also noch so lange dort ausharren, nis ich das Geld zusammen hab *Schnief* Aber es ist wirklich kaum auszuhalten, die Überstundensache ist noch das kleinste Übel da... Wir haben einen diktatorischen Chef, der vom Fach überhaupt nichts versteht. Oftmals sind Überstunden nicht berechtigt. Dann wird einem andauernd der Urlaub gestrichen, obwohl dann überhaupt nichts los ist, Termine die man Wochen vorher angibt und die außerhalb der Arbeitszeit liegen müssen einen Tag vorher gecancelt werden (weil man angeblich gebraucht wird, ist aber blödsinn), die Kaffeemaschiene darf während der Arbeitszeit nicht mehr benutzt werden... Es ist alles mehr als unmotivierend. Von mobbing ganz zu schweigen. Ich kann noch nicht mal mehr richtig schlafen und essen, so sehr belastet mich dieser ganze Scheiß dort...


Edit:
Überstunden und Arbeitszeitgesetz
Im Arbeitszeitgesetz ist festgeschrieben, wie viele Überstunden zulässig sind. Die werktägliche Arbeitszeit darf nach § 3 ArbZG 8 Stunden nicht überschreiten. Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag. Sonntagsarbeit ist nur mit Einschränkungen erlaubt (vgl. § 9 ArbZG und § 10 ArbZG). Für leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs.3 BetrVG gilt das Arbeitszeitgesetz nicht. Bei leitenden Angestellten wird allgemein eine Verpflichtung zur Ableistung betriebsnotwendiger Überstunden ohne Anspruch auf zusätzliche Arbeitsvergütung angenommen.

Die Arbeitszeit darf durch Weisung des Arbeitgebers auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von bis zu 6 Monaten ein (Freizeit-) Ausgleich geschaffen wird, so dass im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden (vgl. § 3 ArbZG). Durch einen Tarifvertrag kann die werktägliche Arbeitszeit erhöht werden. So können in einem Tarifvertrag bis zu 10 Stunden werktäglich - teilweise auch ohne Freizeitausgleich - an Arbeitszeit bestimmt werden (vgl. § 7 ArbZG).


Zuletzt bearbeitet von Zombabe am Di 08.11.2011 18:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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NaMaMe

Dabei seit: 26.09.2011
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 08.11.2011 19:02
Titel

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Wenn dein Rechner den geist aufgegeben hat und es so schlimm ist an deinem Arbeitsplatz, warum bittest du dann nicht Freunde, deine Bewerbung bei ihnen schreiben zu können`?
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