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Thema: Kunde will nicht bezahlen - Was jetzt ? vom 25.01.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kunde will nicht bezahlen - Was jetzt ?
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larry_hoover
Threadersteller

Dabei seit: 25.01.2010
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Verfasst Mo 25.01.2010 14:47
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Kunde will nicht bezahlen - Was jetzt ?

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Hallo liebe Kollegen,

ich habe für einen Kunden mehrere Flyer entworfen. Die Flyer wurden auch immer gedruckt und verwendet. Die ersten Flyer wurden ohne Probleme bezahlt nur die letzten 2 Flyer nicht. Es sind also 2 Rechnungen offen. Nach ewigen hin und her (zusagen das die rechnungen beglichen werden - und nichts ist passiert) habe ich die Zusammenarbeit eingestellt. Das Verhältnis beruhte nur auf mündlichen Abmachungen.

Was kann ich jetzt machen ? Ich habe nur ein Nebengewerbe angemeldet, also Kleinunternehmer, trotz alle dem müssten doch meine Rechnungen rechtskräftig und somit verbindlich sein, oder ?

Mahnverfahren habe ich noch nicht eingeleitet, da mir hier das Backgroundwissen (Wie, Wo, Was ?) fehlt.

Über ein paar Tips wäre ich sehr erfreut, da ich mich eigentlich nicht "abzocken" lassen will. * Nee, nee, nee *

Vielen Dank.

- larry_hoover
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
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Verfasst Mo 25.01.2010 14:50
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Hast du nach den nicht bezahlten Rechnungen, denn auch mal ne schriftliche Mahnung hinterhergeschickt? * Such, Fiffi, such! * Glaskugel
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ScorpionTHS

Dabei seit: 15.08.2006
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Verfasst Mo 25.01.2010 15:00
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Das Mahnverfahren hat er noch nicht eingeleitet und demnach noch keine Mahnungen geschrieben. *zwinker*

@larry_hoover was übrigens der nächste Schritt wäre (wie es unser Zickchen schon angedeutet hat)
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
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Verfasst Mo 25.01.2010 15:04
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ScorpionTHS hat geschrieben:
Das Mahnverfahren hat er noch nicht eingeleitet und demnach noch keine Mahnungen geschrieben. *zwinker*


das eine schließt doch das andere nicht aus... könnte doch sein dass er schon 'ne Mahnung geschickt hat, daraufhin immernochnicht bezahlt wurde. und deshalb fragt er jetzt nach dem "Mahnverfahren" weil er sich damit nicht ausskennt. Mahnungen schreiben und Mahnverfahren einleiten sind ja zwei verschiedene paar Schuhe... *zwinker* Und ohne vorherige Mahnung kein Mahnverfahren... *bäh*
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larry_hoover
Threadersteller

Dabei seit: 25.01.2010
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.01.2010 16:33
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Hi,

ja also ich habe weder Mahnung geschrieben, noch Mahnverfahren eingeleitet. Ich weiß ja nicht in wie weit ich einfach eine Mahnung schreiben kann.

Also das bedeutet für mich jetzt, das ich erstmal 3 Mahnungen schreiben muss und danach ein Mahnverfahren einleite ??

Muss ich mir dazu einen Anwalt nehmen ?

Alle 14 Tage eine Mahnung raushauen und danach Mahnverfahren ... ? Oder reicht eine Mahnung ? Ich meine die offenen Rechnungen sind von Oktober 2009... da ist klar dass die Zahlungsfrist längst überfällig ist.

gruß.

- larry_hoover
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peter1215

Dabei seit: 03.12.2009
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Verfasst Mo 25.01.2010 17:12
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Hallo,

wichtig wäre schon das du deinem Kunden erst mal eine Mahnung schreibst. Eine Mahnung reicht auch aus. Mündliche absprache hin oder her. Dann solltest du dir überlegen ob der Rechnungswert weitere rechtliche Schritte überhaupt wert ist. Wenn wir hier von 50 EUR reden würde ich das an deiner Stelle einfach unter pech gehabt verbuchen. Aber bei höheren Summen mach der weg zu einem Inkasso Büro oder Anwalt schon Sinn. Im Internet findest du bestimmt eine Anwaltskanzlei in deiner Nähe die dir beim Eintreiben deiner Rechnung helfen kann. Such mal unter Inkasso.
Lass dich da mal kostenlos telefonisch beraten. In der Regel läuft das so ab das du die Rechnung an den Anwalt weiterleitest der stellt dir eine kleine Bearbeitungsgebühr in Rechnung und schreib deinen Kunden an. Bei den meisten Kunden wirkt das schon wenn die Post von einem Anwalt bekommen und die zahlen dann. Aber es kommt natürlich immer auf die Rechnungssumme an.

Gruß Peter
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larry_hoover
Threadersteller

Dabei seit: 25.01.2010
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.01.2010 17:15
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Ja das hab ich mir auch schon gedacht ob's das überhaupt wert ist. Der offene Betrag beläuft sich auf ca. 190 Euro. Grundsätzlich geht es mir gar nicht sooo um das Geld sondern um das Prinzip. Ich will einfach mein Geld für meine Arbeit. Ob nun 20 oder 200 Euro.

Ich werde mich mal erkundigen.

Danke.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.01.2010 18:49
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Naja.
Wenn die Flyer in Verwendung sind, dann hast du es doch schonmal einfacher als viele Andere hier.
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