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tobisagt
Threadersteller
Dabei seit: 14.03.2006
Ort: Altenbeken
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.03.2011 12:37
Titel Künstlersozialkasse, wie gehe ich damit um? |
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Hallo ihr lieben,
ich habe nun einiges gelesen, auch hier im Forum, weiß trotzdem noch nicht so recht mit der KSK umzugehen.
Ich bin seit ca. 2 Jahren Kleinunternehmer. Hauptsächlich mache ich Webdesign, aber gelegentlich auch die ein oder anderen Flyer, Visitenkarten, etc.
Ich habe vor einigen Monat dann Post von der KSK bekommen, das ich wohl vesicherungspflichtig bin. Zu dem Zeitpunkt habe ich noch nie was von denen gehört und war erstmal verwirrt. Ich habe mich dann das ein oder andere auch mal informiert, mir aber sehr viel Zeit gelassen. Nun kam wieder ein Brief, da meine Antwort ausgeblieben ist, ich wohl nicht versicherungspflichtig bin. Ich könne innerhalb 30 Tagen Wiederspruch einlegen.
Das ich versicherungspflichtig bin weiß ich nun und werde auch Wiederspruch einlegen. Ich würde aber gerne wissen wie das genau funktioniert. Muss ich Abgabgen leisten oder nur meine Kunden? Muss die Künstlersozialabgabe in der Rechnung aufgeführt werden? Gibt es für Kleinunternehmer spezielle Regelungen?
Würde mich über Antworten freuen!
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.03.2011 12:51
Titel Re: Künstlersozialkasse, wie gehe ich damit um? |
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tobisagt hat geschrieben: | Das ich versicherungspflichtig bin weiß ich nun |
Und woher weißt du das?
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seal
Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.03.2011 12:51
Titel
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Was genau steht nun in dem Schreiben? Die Künstlersozialversicherung und die Künstlersozialabgabe sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Dass die KSK nun Leute anschreibt und um Mitglieder für die Künstlersozialversicherung "bettelt" hab ich noch nicht gehört. Wer Mitglied werden will, muss da einiges an Nachweisen vorlegen, von daher gehe ich mal davon aus, dass in dem Schreiben die Rede vpn Künstlersozialabgabe ist. Da du auch von "Kleinunternehmer" sprichst, nehme ich an, dass du das nebenberuflich machst, in der Hauptsache also als Angestellter arbeitest und auch versichert bist.
Die Künstlersozialabgabe musst/kannst du nicht auf deinen Rechnungen ausweisen. Die Abgabe leisten "Verweter" deiner künstlerischen Leistungen, sprich deine Kunden, übrigens unabhängig davon, ob du bei der KSK versichert bist oder nicht! Wenn du ebenso regelmäßig künstlerische (Fremd-)Leistungen "einkaufst", musst du ebenfalls zahlen.
Warum rufst du nicht bei der KSK an?
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deliciious
Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.03.2011 13:06
Titel
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seal hat geschrieben: |
Die Künstlersozialabgabe musst/kannst du nicht auf deinen Rechnungen ausweisen. Die Abgabe leisten "Verweter" deiner künstlerischen Leistungen, sprich deine Kunden, übrigens unabhängig davon, ob du bei der KSK versichert bist oder nicht! |
Wie handhabt ihr das? Macht ihr eure Kunden mit einem Satz unter der Rechnung auf deren Pflicht zur Künstlersozialabgabe aufmerksam? Oder ist es einfach "deren Ding" sich darum zu kümmern und sich hier auszukennen?
Prinzipiell habe ich als "Künstler" ja gar keine Pflichten bzgl. KSK, wenn ich da nicht versichert bin?!
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 28.03.2011 13:16
Titel
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deliciious hat geschrieben: | seal hat geschrieben: |
Die Künstlersozialabgabe musst/kannst du nicht auf deinen Rechnungen ausweisen. Die Abgabe leisten "Verweter" deiner künstlerischen Leistungen, sprich deine Kunden, übrigens unabhängig davon, ob du bei der KSK versichert bist oder nicht! |
Wie handhabt ihr das? Macht ihr eure Kunden mit einem Satz unter der Rechnung auf deren Pflicht zur Künstlersozialabgabe aufmerksam? Oder ist es einfach "deren Ding" sich darum zu kümmern und sich hier auszukennen?
Prinzipiell habe ich als "Künstler" ja gar keine Pflichten bzgl. KSK, wenn ich da nicht versichert bin?! |
Ich habe nichts auf den Rechnungen stehen, das müssen meine Kunden alleine hinbekommen.
Und man ist auch nicht bei der KSK versichert, sondern über.
Du bleibst bei deiner jetzigen Krankenversicherung, wenn du das möchtest, nur die KSK übernimmt die hälfte deiner Beiträge, ersetzt also den Arbeitgeber.
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seal
Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.03.2011 13:24
Titel
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Illumaus hat geschrieben: | Und man ist auch nicht bei der KSK versichert, sondern über.
Du bleibst bei deiner jetzigen Krankenversicherung, wenn du das möchtest, nur die KSK übernimmt die hälfte deiner Beiträge, ersetzt also den Arbeitgeber. |
Yes. Habe ich fehlerhaft formuliert.
Ich habe zur Zeit auch keinen Hinweis darauf auf Rechnungen, werde mich da bei der KSK nochmals informieren.
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.03.2011 14:35
Titel
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Warum willst Du Dich informieren?
Das Abführen der KSK-Beiträge durch Deine Auftraggeber ist allein deren Sache.
Wenn Du einen entsprechenden Vermerk auf Deine Korrespondenz setzt, führt das meiner Erfahrung nach eher dazu, dass Du nicht mehr gebucht wirst, weil die Auftraggeber befürchten, dann erst recht Beiträge abführen zu müssen.
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deliciious
Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.03.2011 15:02
Titel
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Ich befürchte nur, dass sich einige Auftraggeber in Sachen KSK nicht auskennen.
D.h. wenn ich einen Vermerk auf meinen Rechnungen einfüge, dann verschrecke ich ein paar dieser Kunden
vielleicht. Und wenn ich den Hinweis komplett weglasse und das Thema nie anspreche, dann besteht die
Gefahr, dass die Kunden irgendwann mal angeschrieben werden und horrende Nachzahlungen an die KSK
leisten müssen. Dann bin ich für meine Kunden auch gestorben, weil ich hätte sie ja "informieren können"?!
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