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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mo 08.09.2008 19:08 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Künstlersozialkasse – Existenz- und Kundenkiller hoch 10 vom 18.10.2007

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Künstlersozialkasse – Existenz- und Kundenkiller hoch 10
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activelounge

Dabei seit: 18.03.2005
Ort: Rösrath
Alter: 26
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 14.02.2008 21:52
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hi nochmal,

ich bin grad echt froh das du mir da so hilfst. danke erst einmal dafür.
also ich bin derzeit selber privat versichert und mache neben dem studium halt meine arbeiten. der satz bzw. die summer die ich da raus bekomme liegt aber schon über dem satz. ich glaub irgendwas mit 3600 euro. aber das heißt also wenn ich als designerin nun darüber liege und somit „versicherungspflichtig“ bin muss ich doch dann bezahlen oder nicht?

lg
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 14.02.2008 23:20
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activelounge hat geschrieben:
(...) und somit „versicherungspflichtig“ bin muss ich doch dann bezahlen oder nicht?


Die Künstlersozialabgabe nicht, nein. Ich weiss jetzt echt nicht mehr, wie ich Dir diesen Teil noch erklären soll... *zwinker*

Bei der Versicherungspflicht nach §1 KSVG geht es um DeineSozialversicherung. Also Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Guck' Dir den § 1 doch mal an, da steht's.

Mit 3600,- Euro im Jahr würdest Du unter § 3 fallen - wer weniger als 3900,- Euro/Jahr verdient, ist nach KSVG versicherungsfrei. Als Studentin fällst Du zudem unter § 5, Absatz 8, unabhängig vom Verdienst, da guckst Du jetzt mal selbst, was das bedeutet. Grins

Es führt kein Weg daran vorbei - Du musst Dich mal mit dem Gesetz befassen.

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Do 14.02.2008 23:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
hilson

Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 18.02.2008 14:23
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Viel Wissenswertes rund um das Thema gibt es hier
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acvtvs

Dabei seit: 09.05.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 32
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 18.02.2008 16:28
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… und hier und hier.
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chrische81

Dabei seit: 11.12.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 26
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.02.2008 16:30
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Hallo alle miteinander.

Das Thema KSK hat mich jetzt doch auch eingeholt weswegen ich mich hier mal erkundigen wollte. Ich habe das ganze Thema durchgelesen und wer abgabepflichtig ist und wann fande ich ist eigentlich nun doch recht klar. Genau so wie die Art und weise wie die KSK vorgeht und argumentiert eher modernem Raubrittertum gleichkommt *zwinker*

Aber da stell ich mir doch die Frage wenn ich nix gegen die KSK tun kann und auch immer mal wieder was an die abdrücken muss wenn ich einen Freelancer o.ä. beschäftige wieso dann nicht auch von dieser KSK profitieren und mir dann halt auch die hälfte der SozVers. zahlen lassen? WIr sind ja keine Samariter sondern Geschäftsleute und da denkt man jä ökonomisch. WIe steht ihr dazu, also fachlich nicht emotional *zwinker*

Oder ist es sogar so das ich eigentlich jetzt als Einmannwerbeagentur und kreativ Tätiger sogar in die KSK eintreten muss laut gesetz? Man hört davon zwar nicht viel, ist ja klar weil ob du bei der KSK bist oder nicht ist denen ja weniger wichtig als das du bezahlst, aber wie ist da die Rechtslage? Ich hatte so im Gefühl eigentlich muss man als "Künstler" eintreten.

Und dann komm ich auch schon zum letzten Punkt. Ich bin aktuell Privatversichert und möchte das wegen gesundheitlicher Umstände auch bleiben. Kann ich trotzdem in die KSK eintreten? Also zahlen die mir auch 50% an meine Private Krankenversicherung?

Denn wenn das so ist dann höre ich auf mich über die KSK aufzuregen da ich eh nix ändern kann (ja das wird alle Rovoluzer jetzt ärgern) und schädige die jungs wo es nur geht und schlage daraus Kapital in dem ich mir die SozVers. zahlen lass.

Oder seh ich das falsch?

Gruß
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GreenMan

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.02.2008 18:05
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Im Grunde ist die KSK eine recht sinnvolle Sache Lächel
Aber ich kann auch den Frust und den Ärger der Auftraggeber (und auch die Freien, die ihre Kunden dadurch verlieren) schon gut verstehen. Da wird jetzt wieder was hastig zurechtgekloppt und dann erst ganz langsam nachgebessert ...

Leider hat man es verpasst, die einzelnen Bestimmungen an die digitale Revolution (gemeint anlog z.B. zur industriellen Revolution *zwinker* anzupassen. Außerdem scheint es so etwas wie ein Kompetenzgerangel zwischen alteingesessenen KSK-Mitarbeitern (angeblich 10 (zehn!) für das gesamte Bundesgebiet!!!) und den neu hinzugekommenen von der Rentenkasse zu geben, so dass für einzelne Aufträge einfach keine klare schriftliche Antwort zu bekommen ist , was denn nun noch Abgaben-pflichtig ist und was nicht (z.B. Druckkosten). Und die telefonischen Auskünfte scheinen, zumindest was in den einzelnen Foren zu lesen ist, teilweise auch nicht verbindlich zu sein ...


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Do 21.02.2008 18:09, insgesamt 3-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: SHA / AN
Alter: 28
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.02.2008 19:00
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ich glaub es müssten nur einfach mal ein paar unternehmer gegen div. forderungen der ksk vor gericht ziehen... dann hätten wir schnell klarheit, was abgabepflichtig ist und was nicht... ich denke mal das wird auch die nächsten 1 - 2 jahre passieren, wenn die unternehmer allesamt mit nachforderungen konfrontiert werden.

du hast völlig recht - die gesetzesgrundlage ist über 20 jahre alt und genauso lässt sie sich im moment anwenden - nämlich so gut wie gar nicht... die zeiten und vor allem die aufgabengebiete der künstler haben sich stark geändert. waren es früher nur maler, musiker, bildhauer und journalisten, so sind die tätigkeitsfelder heute viel mehr ineinander verzahnt und auch mit nicht-künstlerischen tätigkeiten verbunden - gerade im bereich der werbung und der neuen medien. und genau hier müsste der gesetzgeber endlich mal klare richtlinien aufstellen und das bestehende gesetz erweitern. dann wär auch etwas mehr transparenz in der sache und die akzeptanz auf seiten der verwerter wohl auch höher...
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Aykroyd1

Dabei seit: 17.03.2008
Ort: -
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Geschlecht: -
Verfasst Mo 17.03.2008 22:03
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chrische81 hat geschrieben:


Und dann komm ich auch schon zum letzten Punkt. Ich bin aktuell Privatversichert und möchte das wegen gesundheitlicher Umstände auch bleiben. Kann ich trotzdem in die KSK eintreten? Also zahlen die mir auch 50% an meine Private Krankenversicherung?

Denn wenn das so ist dann höre ich auf mich über die KSK aufzuregen da ich eh nix ändern kann (ja das wird alle Rovoluzer jetzt ärgern) und schädige die jungs wo es nur geht und schlage daraus Kapital in dem ich mir die SozVers. zahlen lass.

Oder seh ich das falsch?

Gruß


Hallo chrische81,

nein, die KSK zahlt dir NICHT automatisch 50% zu Deiner privaten Versicherung - gezahlt werden 50% von dem, was an Kosten in der GESETZLICHEN Versicherung auf dich zukäme! Damit ist gesichert, das die KSK hinsichtlich Künstlern mit geringem Einkommen Ihren Zweck erfüllt (wenn sie denn gesetzlich versichert sind).
Beispiel: Du bist in der KSK. Du hast Dich von der gesetzlichen KV auf Antrag befreien lassen und Deine private KV kostet dich 300€. Du erzielst ein Einkommen von 1000€. Der Durchschnitt der Abgaben zur GKV liegt bei 15 Prozent (reisst mich nicht auseinander, ich kenne den exakten Wert nicht, dies ist nur ein Beispiel, im zweifel gilt vermutlich der Satz der letzten GKV, in der Du warst!).
Wenn Du nun gesetzlich versichert wärst, würden dir also 150€ für die GKV abgezogen werden. Bist Du gesetzlich versichert, aber in der KSK, zahlt Dir die KSK 50%, also 75 € (den Arbeitgeberanteil). Diese 75€ zuschuß bekommst Du aber auch dann nur, wenn Du in der KSK-Mitglied, aber privat versichert bist! Was in diesem Beispiel noch immer 225€ an Kosten für deine PKV betragen würde, die Du allein trägst! Klingt trotzem gut? Nach dem Motto, Kleinvieh macht auch Mist, und es rechnet sich ja immer besser, je mehr ich verdiene? Kein bißchen! Erstens, das ist der kleinere Haken, kommt die KSK bei entsprechend hohem Einkommen bis maximal 50% der PKV auf (in meinem Beispiel wären das Einkommen ab 2000€, dann bekämst Du einen Zuschuss von 150€, bei noch höherem Einkommen, bleibt es aber dabei!), der wirklich große Haken an der Sache ist aber, das Du, wenn Du in der KSK bist, der gesetzlichen RentenversicherungsPFLICHT unterliegst, und da kommst Du nicht auf Antrag raus. Der gegenwärtige Prozentsatz für die Rentenversicherung beträgt 9,95%(diesmal exakt, und alles Angeführte berechnet sich natürlich vom Bruttoeinkommen!). Im obigen Beispiel (1000€ brutto) bedeutet das noch einmal 99,50 € Pflichtzahlung ins Rentengrab, und siehe da, Deine laufenden Abgaben erhöhen sich trotz Zuschuss zur KV ....rechnerechnerechne... 99,50€ RV minus 75€Zuschuss .... um 24,50€! Dank KSK! Und was Prozentzahlen mit steigenden Einkünften machen - na, da kommst Du selbst drauf, oder?

Woher ich das weiss? Klar, hast Du gemerkt, da hab ich aus Fehlern gelernt, und es kostet Geld. Jeden Monat.

Noch meine persönliche Geschichte zur PKV in der KSK: Antrag im Oktober gestellt, Zeitverzögerung durch nachzureichende Unterlagen genutzt um mich von der GKV-pflicht befreien zu lassen und im Dezember Antrag bei meiner jetzigen PKV gestaut. Privat versichert bin ich danach seit 1.3. Vorher natürlich freiwillig gesetzlich versichert. Wer nun denkt, für die an die GKV zwischen Oktober und März geleisteten Zahlungen bekäme ich den Zuschuß von 50% - weit gefehlt, die KSK argumentiert, ich hätte ja den Antrag auf Befreiung vom der GKV-pflicht gestellt. Das aber as private Versicherungsverhältnis erst ab März zustande gekommen ist, hat nicht interessiert. Anstatt dessen bekam ich einen Nachzahlungsbescheid für die - schon geraten? - richtig, Rentenversicherung. Und zwar seit Antragsstellung zur Aufnahme in die KSK im Oktober... Sicher richtig, ich hab nicht aufgepasst. Hätte mich besser informieren sollen. Aber trotzdem werd ich den Beigeschmack nicht los, die KSK misst in Sachen Antrags- und Befreiungsfristen mit zweierlei Maß, im Zweifel für die eigene Tasche.

Also. Die KSK ist sinnvoll - für Künstler, die geringe Einkünfte haben und gesetzlich krankenversichert sind. Für diejenigen, die den Genuß einer PKV behalten möchten und davon ausgehen, selbst genug für die Altersvorsorge tun zu können und entsprechend lieber in Fonds oä. einzahlen als in die gesetzliche RV, die - das ist jetzt meine persönliche Meinung - aufgrund des demographischen Wandels in der Zeit meiner möglichen Verrentung (ich bin Anfang 30) - nicht mehr ausschütten wird als eingezahlt wurde, inflationsbereinigt also ein fettes MINUS machen wird, für diejenigen ist die KSK wohl nur ein zusätzlicher Kostenfaktor, den man umgehen sollte - und kann. Denn die KSK drängt sich nach den Beiträgen der Verwerter, nicht nach den zu unterstützenden Künstlern. Selbst wenn die VersicherungsPFLICHT nach KSVG besteht und eingefordert werden SOLLTE (kenne keinen solchen Fall!), ist man frühestens ab dem Antragsdatum zuschussberechtigt bzw. - umgekehrt betrachtet - versicherungspflichtig. Also Füße stillhalten, private Altersvorsorge betreiben, wenn du der gesetzlichen RV nicht traust und auch in der PKV bleiben, wenn du diese vorziehst. Ich hoffe ich konnte Dir und anderen ein paar Denkanstöße geben, um Dir Deine Entscheidung zu erleichtern! Ich selbst versuche es positiv zu sehen - ich beteilige die KSK an der staatlichen Rentenversicherung. Und wenn mein 2. Standbein (Import) anfängt zu blühen, falle ich auch wieder aus der KSK raus. Hoffentlich recht bald.

Beste Grüße,
Aykroyd


Zuletzt bearbeitet von Aykroyd1 am Mo 17.03.2008 22:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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