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MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Künstlersozialkasse – Existenz- und Kundenkiller hoch 10
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Nachricht |
kleiner freund
Dabei seit: 26.06.2007
Ort: -
Alter: 29
Geschlecht:
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Verfasst Mo 21.01.2008 10:02
Titel
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hey ihrs, ich habe 2007 eine gbr gegründet. wir erstellen werbung im klassischen fullservice bereich. sind wir da nun auch verpflichtet die abgaben zu zahlen? das ist alles so...grauzone. mal ja, mal nein. unser steuerbüro meint nein, hier steht nun ja...könnt ihr mir helfen, ich bin mir nicht sicher ob das hier irgendwo steht...
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: SHA / AN
Alter: 28
Geschlecht:
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Verfasst Mo 21.01.2008 10:04
Titel
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| kleiner freund hat geschrieben: | hey ihrs, ich habe 2007 eine gbr gegründet. wir erstellen werbung im klassischen fullservice bereich. sind wir da nun auch verpflichtet die abgaben zu zahlen? das ist alles so...grauzone. mal ja, mal nein. unser steuerbüro meint nein, hier steht nun ja...könnt ihr mir helfen, ich bin mir nicht sicher ob das hier irgendwo steht...
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ihr nicht aber wahrscheinlich eure kunden... eine gbr ist eine personengesellschaft wie ein einzelunternehmen auch. also gilt hier auch die selbe verordnung zum künstlersozialgesetz. einzig wenn ihr eine gmbh oder ag währt, müsstet ihr die ksk-abgabe z.b. auf das gehalt vom geschäftsführer zahlen.
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hilson
Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mo 21.01.2008 11:50
Titel
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Falls ihr in irgendeiner Form fremde (Kreativ)Leistungen in Anspruch nehmt wie z.B. Bilder einkaufen oder für einen Auftrag einen Feelancer engagiert schon.
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mangabeat
Threadersteller
Dabei seit: 18.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 11.02.2008 23:51
Titel
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Bin für ein paar Tage in der Heimat. Interessant was aus dem Thread wurde und das sich zumindestens Menschen wie der Neckarprinz u.a. ebenfalls die richtigen Worte finden.
Einfach „abhauen“ wurde mir vorgeworfen – o.k. vielleicht sind Diejenigen so stark bei Verlust der Existenz und dem ganzen „Drumherum“, was nicht gerade wenig ist, einfach wegzustecken ... ich konnte das jedenfalls nicht.
Fakt ist nun, und dafür werden mich wieder einige „anpi...“:
Ich arbeite aus dem Ausland, stelle Rechnungen auf eine ganz andere Dienstleistung aus.
Dieser Vorschlag kam vom Steuerberater meines Kunden, zwei weitere haben diese
Art ebenfalls übernommen und ich kann davon gut leben.
Ob dies so nun gerecht oder nicht ist, ist mir mittlerweile relativ egal – die Sicht der Dinge hat sich ziemlich gewandelt, ein Teil von mir auch.
Das war es dann. In den nächsten Tagen mache ich hier das „Licht“ aus.
Vielleicht werde ich ja eines Tages erfahren, dass es in Deutschland eine Revolte gab nachdem das Fass einfach übergelaufen ist... angesichts aber der Untätigkeit werde ich das wohl nicht erlegen.
Ja, in der Tat mache ich auch nichts dagegen – ich habe schlicht und ergreifend resigniert, den Rat eines guten Freundes befolgt, meine Gesundheit nicht zu ruinieren, denn das ist es niemals wert.
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activelounge
Dabei seit: 18.03.2005
Ort: Rösrath
Alter: 26
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.02.2008 19:14
Titel
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hallo zusammen,
was für ein wirbel. unglaublich ich habe mir nun diese ganzen beiträge hier reingezogen und um ehrlich zu sein bin ich noch verwirrter als vorher. aber schonmal gut zu wissen, das es nicht nur mir so ergeht.
vielleicht kurz mal zu meiner situation. also ich bin seit ein paar jahren selbstständig, habe vor knapp zwei jahren eine art fiktives netzwerk gegründet unter dem zwei firmen laufen. die eine gehört mir und die andere meinem partner. das schreiben hatte ich dann vor einem monat von der ksk an das netzwerk erhalten. schonmal schwachsinnig, da ich weder rechnung darüber an kunden schreibe, etc. es dient eigentlich nur als portfolio für die beiden firmen. also damit sich kunden ein bild von uns machen können. bis dato verstanden? ich hoffe! ;o)
nun habe ich vor zwei jahren nochmals ein studium angefangen, arbeite aber weiterhin noch nebenbei selbstständig für kunden. jetzt kommt meine unsicherheit: ich arbeite zur zeit als freelancer noch in einer agentur und die haben mir gesagt ich müsste beiträge an die ksk zahlen und nicht meine kunden. ich könnte zwar in meiner jetzigen studiumphase befreit werden, das es da einen satz gibt: wenn man in seinen semesterferien oder gesamt 50 tage im jahr gearbeitet hat, egal wieviel. muss man nicht zahlen. dazu muss ich sagen, das ich nie fremdleistungen von grafikern o-ä- eingekauft habe noch meine druckaufträge in die rechnung an den kunden eingebettet habe.
ich weiß, das klingt jetzt echt blöd diese frage. aber bin ich nun abgabepflichtig oder nicht?
nur noch dazu. ich mach das ganze allein und hab keine mitarbeiter.
waaaaaahhhh ich könnt mich grad über mein eigenes unverständnis aufregen.
ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 14.02.2008 19:51
Titel
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| activelounge hat geschrieben: |
ich weiß, das klingt jetzt echt blöd diese frage. aber bin ich nun abgabepflichtig oder nicht? |
"Abgabepflichtig" was die Künstlersozialabgabe angeht: Nein. Du als Auftrag_nehmer_ bist das nie. Erst wenn Du regelmäßig zum Auftrag_geber_ wirst, also Deinerseits künstlerische oder publizistische Leistungen einkaufst, wirst Du zum 'Verwerter' (eben dieser Leistungen) und damit abgabepflichtig nach KVSG.
Deine Auftraggeber sind allerdings abgabepflichtig, sofern sie regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten, Deine oder die Dritter.
Ob Du versicherungspflichtig bist, lässt sich anhand Deiner Angaben nicht sagen.
Und was das etwas obskure "fiktive Netzwerk" angeht, unter dem "zwei Firmen laufen" - das ist noch eine andere Baustelle. Offenbar tretet Ihr damit ja am Markt auf, könnte sein, dass sich mal das Finanzamt oder die Gewerbeaufsicht dafür interessieren, was es damit auf sich hat ...
c_writer
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activelounge
Dabei seit: 18.03.2005
Ort: Rösrath
Alter: 26
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.02.2008 20:01
Titel
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danke erst einmal c_writer für deine antwort.
komisch ist nur echt das der kollege aus der agentur meinte ich müsste zahlen. und entsprechend dies hat mich so verunsichert. ist da eigentlich ein unterschied ob ich nun grafik design oder webdesign anbiete?
bezüglich des netzwerkes stelle ich aber doch darüber keine rechnung oder sage jetzt das meine kunden, kunden des netzwerkes sind.
was meinst du genau mit versicherungspflichtig. sorry wirklich, hab nur schon zuviel schmus darüber heut gehört und fühle mich immernoch total „blöd und unerfahren“
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 14.02.2008 21:06
Titel
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| activelounge hat geschrieben: | danke erst einmal c_writer für deine antwort.
komisch ist nur echt das der kollege aus der agentur meinte ich müsste zahlen. und entsprechend dies hat mich so verunsichert. ist da eigentlich ein unterschied ob ich nun grafik design oder webdesign anbiete? |
Früher gab's den mal, aber nachdem sich Webdesigner erfolgreich in die KSK reingeklagt haben, gibt es den nicht mehr. Seitdem fallen auch Webdesigner unter das KVSG.
Eine Agentur, die (wie viele, wenn nicht gar die meisten Agenturen) auch Freelancer beschäftigt und Leistungen künstlerischer oder publizistischer Art beauftragt, ist abgabepflichtig. Du wirst das wie gesagt auch, wenn Du künstlerische oder publizistische Leistungen beauftragst und 'verwertest'. Vorher nicht.
| Zitat: | | bezüglich des netzwerkes stelle ich aber doch darüber keine rechnung oder sage jetzt das meine kunden, kunden des netzwerkes sind. |
Aber irgendwie tretet Ihr ja nach aussen auf sonst hättet Ihr keine Post an dieses "Netzwerk" bekommen können. Und 'fiktive Netzwerke', die unter einem Namen am Markt auftreten und eine Postadresse haben, sind halt nicht vorgesehen im deutschen Recht (und vmtl. auch sonst nirgends), deshalb könnte es da durchaus mal Fragen geben ...
| Zitat: | | was meinst du genau mit versicherungspflichtig. sorry wirklich, hab nur schon zuviel schmus darüber heut gehört und fühle mich immernoch total „blöd und unerfahren“ |
Das kommt darauf an, als was Du auftrittst und wofür Du Deine Rechnungen stellst. Und dann in welchem Umfang. Du studierst, hast Du geschrieben - wie bist Du denn jetzt versichert? Wenn Du nur gelegentlich neben dem Studium selbstständig arbeitest und innerhalb der Verdienstgrenzen bleibst, bist Du ja als Studentin versichert. Solltest Du allerdings erwerbsmäßig als Designerin auftreten, bist Du nach §1 KVSG versicherungspflichtig.
Das KVSG findest Du z.B. dort: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/gesetzeundverordnungen/Kuenstlersozialversicherungsgesetz_Stand_12.06.2007.pdf
c_writer
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