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Nachricht |
Sambo
Threadersteller
Dabei seit: 17.08.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 03.04.2009 16:07
Titel Künstlersozialkasse & Angestellte |
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Hallo zusammen,
kann mir hier irgednjemand sagen, ob ich als Mitglied in der KSK einen Angestelten (keine Minijobbasis) haben darf, der mich unterstützt? Darf derjenige auch kreativ arbeiten?
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.04.2009 16:59
Titel
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Also die KSK ist ja schon ein sehr fragwürdiger Verein mit noch fragwürdigeren undurchsichtigen und nicht nachvollziehbaren Praktiken … aber das eine Mitgliedschaft dich in deiner geschäftlichen Handlungsfreiheit einschränkt kann nicht sein. Denn spätestens hier, also bei der Verhinderung von Stellenaufbau, würde der Bund eingreifen.
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kirschenprinz
Dabei seit: 06.07.2007
Ort: Nürnberg
Alter: 59
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.04.2009 17:18
Titel
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Zim hat geschrieben: | Also die KSK ist ja schon ein sehr fragwürdiger Verein mit noch fragwürdigeren undurchsichtigen und nicht nachvollziehbaren Praktiken … aber das eine Mitgliedschaft dich in deiner geschäftlichen Handlungsfreiheit einschränkt kann nicht sein. Denn spätestens hier, also bei der Verhinderung von Stellenaufbau, würde der Bund eingreifen. |
Sorry, aber Deine Antwort wäre mir jetzt doch etwas zu einfach! Schließlich ist ja der Bund, der eigentliche Initiator dieses S...L...!
Und was die Einschränkung angeht in der geschäftlichen Handlungsfreiheit angeht, möchte ich aus meiner Erfahrung kurz berichten: bedingt durch ein Geschäftsfeld in dem ich als Lieferant auftauche habe ich keine Chance in die KSK einzusteigen. Meine Kunden, die Design- oder Gestaltungsaufträge an mich richten müssen jedoch KSK-Beiträge abführen. Diese Beiträge werden NICHT meiner Rentenkasse zugeordnet, angerechnet oder gut geschrieben.
Keine Ahnung was da wirklich passiert wenn jemand als Arbeitgeber auftritt, vorsichtig wäre ich auf jeden Fall! Diese Frage sollte ein Steuerberater eigentlich beantworten können
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.04.2009 19:43
Titel
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http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/voraussetzungen/beschaeftigungvonmehralseinemarbeitnehmer.php
Zitat: | Wer im Zusammenhang mit der künstlerischen / publizistischen Tätigkeit mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt, wird nicht nach dem KSVG versichert, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig im Sinne des § 8 SGB IV. Geringfügig ist eine Beschäftigung, wenn das Entgelt 400,00 Euro monatlich nicht übersteigt. |
so wie ich das sehe, darfst du einen angestellten haben. zur sicherheit würd ich aber einfach mal bei der ksk anrufen und mir das genau erklären lassen (und im zweifelsfall auch schriftlich bestätigen).
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Sambo
Threadersteller
Dabei seit: 17.08.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Sa 04.04.2009 11:10
Titel Danke für eure Antworten |
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Tja, wie man sieht hat die Künstlersozialkasse zumindest nicht alle Infos im Internet stehen, ich dachte schon, ich hätte es übersehen. Dann muss ich da wohn nochmal anrufen...
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