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Thema: Künstlersozialkasse - Abgabepflicht als Unternehmer? vom 03.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Künstlersozialkasse - Abgabepflicht als Unternehmer?
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ronny30
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Verfasst Di 03.07.2007 22:56
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Künstlersozialkasse - Abgabepflicht als Unternehmer?

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Hallo liebe Mediengestalter,

ich betreibe seit ein paar Jahren eine kleines Einzelunternehmen, welches sich mit Mediengestaltung beschäftigt.
Ich realisiere kleine Internetauftritte, erstelle Flashbanner und erledige teilweise Fotoaufträge für meine Kunden.

Evtl. Designs und Layouts hierfür lasse ich mir von anderen Agenturen fertig für die Umsetzung in Flash oder HTML liefern oder erstelle sie selbst.
Ich habe noch nie einen einzelnen selbständigen "Künstler" oder "Publizist" für die Erledigung eines Kundenprojektes benötigt. Die einzigen "Zuarbeiter" sind u.a. freiberufliche Programmierer (Studenten etc...)
Generell hangel ich mich so von Monat zu Monat, da nach den ganzen Abgaben (IHK, Versicherung, Steuerberater etc.) kaum etwas übrigbleibt...

Nun habe ich vor ein paar Wochen einen Schrieb der Künstlersozialkasse (KSK) bekommen, indem ich aufgefordert werde, der KSK Auskunft zu erteilen, ob ich Künstler oder Publizisten für Aufträge beschäftigt habe.
Dies ist nicht der Fall.

Trotzdem bekam ich heute nochmals Post von der KSK.
Nun heißt es, dass meine grundsätzliche Zugehörigkeit zum Kreis der abgabepflichtigen Unternehmen festgestellt wurde. Und weiter: "...hiervon zu trennen ist die Frage, ob es auch zu einer konkreten Abgabeschuld kommt. Eine Abgabeschuld entsteht, wenn Entgelte an selbständige Künstler/Publizisten gezahlt werden..." ... "Solange Sie keine Entgelte für selbständige künstlerische/publizistische Leistungen zahlen, ist auch keine Abgabe zu entrichten"...

Dabei dann mehrere Infoblätter über die KSK und wer alles abgabepflichtig ist.
Zudem liegt dem Schreiben ein Meldebogen bei, wo ich für die letzten vier (!) Jahre alle Entgelte eintragen soll, die ich für selbständig erbrachte künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen gezahlt habe. * Applaus, Applaus *
*balla balla*

Nun meine Frage(n):
da ich sämliche Leistungen (sofern sie überhaupt in den Bereich "Design" fallen) selbst ohne Hilfe von weiteren Personen erstellt habe, brauche ich doch nichts zahlen oder wie sieht das aus?
Oder bin ich generell Abgabepflichtig, wenn ich hier und da mal ein Design oder eine Flashanimation selbst erstelle und dies meinen Kunden in Rechnung stelle? Müsste sich die KSK dann nicht eher an meine Kunden wenden?
Und wo hört hier "Design" auf und wo fängt "Programmierung/Realisierung" an?

Evtl. könnt Ihr mir helfen.

Gruß, Ronny

Achja: ein Mitglied in der KSK war ich bisher nicht.
Ich zahle den üblichen KK-Beitrag, sowie GEZ, IHK und div. Versicherungen.
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bluecafe

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Verfasst Di 03.07.2007 23:39
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Re: Künstlersozialkasse - Abgabepflicht als Unternehmer?

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ronny30 hat geschrieben:

Nun habe ich vor ein paar Wochen einen Schrieb der Künstlersozialkasse (KSK) bekommen, indem ich aufgefordert werde, der KSK Auskunft zu erteilen, ob ich Künstler oder Publizisten für Aufträge beschäftigt habe.
Dies ist nicht der Fall.

Trotzdem bekam ich heute nochmals Post von der KSK.
Nun heißt es, dass meine grundsätzliche Zugehörigkeit zum Kreis der abgabepflichtigen Unternehmen festgestellt wurde. Und weiter: "...hiervon zu trennen ist die Frage, ob es auch zu einer konkreten Abgabeschuld kommt. Eine Abgabeschuld entsteht, wenn Entgelte an selbständige Künstler/Publizisten gezahlt werden..." ... "Solange Sie keine Entgelte für selbständige künstlerische/publizistische Leistungen zahlen, ist auch keine Abgabe zu entrichten"...


Hast du der KSK denn auch mitgeteilt, dass dies nicht der Fall ist oder hast du den Brief einfach in die Schublade gesteckt?

Wenn letzteres, dann ist es klar, dass sie jetzt etwas mehr Geschütz auffahren. Einfach mitteilen, dass du keine Künstler beschäftigst und gut is ..
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ronny30
Threadersteller

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Verfasst Di 03.07.2007 23:45
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Hi,

ich habe der KSK nach dem ersten Brief natürlich mitgeteilt, dass ich keine Künstler und Publizisten beschäftigt habe.
Deshalb hab ich mich ja so über den zweiten Brief geärgert...

Ich denke das beste wird sein, wenn ich den Meldebogen ausfülle und überall 0 Euro eintrage oder?
(Im Meldebogen muss ich die Entgeltsummen angeben, die ich in den jeweiligen aufgeführten Kalenderjahren für selbständig erbrachte künstlerische oder publizistische Werke und Leistungen gezahlt habe.)

Gruß,
Ronny


Zuletzt bearbeitet von ronny30 am Mi 04.07.2007 00:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
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Verfasst Mi 04.07.2007 00:44
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Re: Künstlersozialkasse - Abgabepflicht als Unternehmer?

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ronny30 hat geschrieben:

Evtl. Designs und Layouts hierfür lasse ich mir von anderen Agenturen fertig für die Umsetzung in Flash oder HTML liefern (...)


Aha.

Zitat:
Ich habe noch nie einen einzelnen selbständigen "Künstler" oder "Publizist" für die Erledigung eines Kundenprojektes benötigt. Die einzigen "Zuarbeiter" sind u.a. freiberufliche Programmierer (Studenten etc...)


Und Agenturen. Siehe oben.

Zitat:
Nun habe ich vor ein paar Wochen einen Schrieb der Künstlersozialkasse (KSK) bekommen, indem ich aufgefordert werde, der KSK Auskunft zu erteilen, ob ich Künstler oder Publizisten für Aufträge beschäftigt habe.
Dies ist nicht der Fall.


Deine Angaben dazu sind ja widersprüchlich, das erkennst Du schon, oder? Klar, dass die KSK da nachhakt.

c_writer
 
ronny30
Threadersteller

Dabei seit: 03.07.2007
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Verfasst Mi 04.07.2007 01:03
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Re: Künstlersozialkasse - Abgabepflicht als Unternehmer?

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c_writer hat geschrieben:

Deine Angaben dazu sind ja widersprüchlich, das erkennst Du schon, oder? Klar, dass die KSK da nachhakt.


Ok, da hab ich mich etwas blöd ausgedrückt.
In diesem Fall beauftragen die Agenturen mich, damit ich ein Layout von denen umsetze.

Zur Verdeutlichung nochmal ein Fall:

Kunde A braucht einen Internetauftritt und tritt an Agentur B heran.
Diese fertigt mit Ihren Mitarbeitern ein Layout und gibt es an Agentur C (in diesem Falle mich) weiter.
Ich liefere die Umsetzung und stelle der Agentur B die Rechnung für meine Dienstleistung.
Diese wiederum wird dann dem Kunden A die Rechnung stellen.

So... soll ich nun dafür zahlen oder wie? Hä?

Generell möchte ich nur wissen, ob ich für meine Tätigkeiten (Umsetzung von Websites / Erstellen von Multimediakrams) eine Abgabe zahlen muss oder nicht, wenn ich hierfür keine weiteren Personen bzw. Künstler heranziehe.

Gruß, Ronny
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pcfan

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Verfasst Mi 04.07.2007 02:04
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das gleiche problem hab ich momentan auch, ich habe ebenfalls mitgeteilt das dies auf meine agentur nicht zutrifft, scheinbar stößt man da aber auf taube ohren. ich werd den schriebs einfach ausfüllen und gut ist. die können mich mal.
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munch_maniac
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 04.07.2007 12:59
Titel

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Oh - interessantes Thema - haben wir uns auch schon den Kopf
zerbrochen. Bis jetzt ist allerdings nichts gekommen, wobei wir
auch nicht im Sinne der KSK Abgabepflichtig sind.
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.07.2007 13:32
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na dann freu ich mich ja schon drauf, bis ich den ersten brief erhalte... die brauchen wohl grad dringend geld, woll? naja bei den ganzen gestalte(r)n die da so versichert sind und kaum was einzahlen, weil se eh schon unterm exitenzminimum verdienen, muss ja irgendwo der rubel rollen *balla balla*
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