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Cream
Threadersteller
Dabei seit: 07.03.2006
Ort: .at
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.05.2009 13:27
Titel Kündigungsschreiben so in Ordnung? |
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Hallo!
Setze zum ersten Mal ein Kündigungsschreiben auf, von daher würde ich gerne wissen ob das auch so passt!
Kurz zur Info: ich möchte mich nicht im bösen vom Unternehmen trennen da es sein kann, dass ich auf freiberuflicher basis dort ab und an Aufträge erledige; mit dem Personalchef verstehe ich mich sehr gut und glaube, dass dies auch im Schreiben relativ gut rüber kommt, aber beurteilt selbst!
Zitat: | Kündigung des Dienstverhältnisses
Sehr geehrter Herr Mustermann,
hiermit kündige ich mein Dienstverhältnis, fristgerecht zum 1. August 2009.
Gerne möchte ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch meine Beweggründe mitteilen und die restlichen Formalitäten mit Ihnen abklären.
In diesem Zuge bitte ich Sie auch um eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses.
Für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren möchte ich mich bei Ihnen bereits jetzt schon recht herzlich bedanken und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
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lg,
cream
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.05.2009 13:37
Titel
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Da steht viel zu viel drin. Und das du deinem Arbeitgeber alles gute wünschst, ist zwar nett, aber überflüssig.
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Cream
Threadersteller
Dabei seit: 07.03.2006
Ort: .at
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.05.2009 13:40
Titel
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was ist darin zu viel?
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plasticangel
Dabei seit: 07.03.2006
Ort: köln
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.05.2009 13:55
Titel
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Zitat: | Gerne möchte ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch meine Beweggründe mitteilen [...] |
meinst das interessiert dann noch?!
Zitat: | Dienstverhältnisses. |
angestellt im öffentlichen dienst?
Zitat: | Für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren möchte ich mich bei Ihnen bereits jetzt schon recht herzlich bedanken und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg und alles Gute. |
das kannst du dann persönlich ihm noch sagen, wenns im guten auseinander geht. im kündigungsschreiben hat das nix verloren.
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Cream
Threadersteller
Dabei seit: 07.03.2006
Ort: .at
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.05.2009 14:03
Titel
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plasticangel hat geschrieben: | Zitat: | Gerne möchte ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch meine Beweggründe mitteilen [...] |
meinst das interessiert dann noch?!
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mir scheißegal ob ihn das noch interessiert, ich will ja die gelegenheit nutzen um das ganze als kündigung in beiderseitigem einvernehmen zu machen, damit ich eine Abfertigung bekomme, was immerhin 3 Monatslöhne sind!!
plasticangel hat geschrieben: | Zitat: | Dienstverhältnisses. |
angestellt im öffentlichen dienst?
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nö!
plasticangel hat geschrieben: | Zitat: | Für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren möchte ich mich bei Ihnen bereits jetzt schon recht herzlich bedanken und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg und alles Gute. |
das kannst du dann persönlich ihm noch sagen, wenns im guten auseinander geht. im kündigungsschreiben hat das nix verloren. |
okay da geb ich dir vollkommen recht!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.05.2009 14:19
Titel
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Cream hat geschrieben: | plasticangel hat geschrieben: | Zitat: | Gerne möchte ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch meine Beweggründe mitteilen [...] |
meinst das interessiert dann noch?!
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mir scheißegal ob ihn das noch interessiert, ich will ja die gelegenheit nutzen um das ganze als kündigung in beiderseitigem einvernehmen zu machen, damit ich eine Abfertigung bekomme, was immerhin 3 Monatslöhne sind!!
plasticangel hat geschrieben: | Zitat: | Dienstverhältnisses. |
angestellt im öffentlichen dienst?
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nö!
plasticangel hat geschrieben: | Zitat: | Für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren möchte ich mich bei Ihnen bereits jetzt schon recht herzlich bedanken und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg und alles Gute. |
das kannst du dann persönlich ihm noch sagen, wenns im guten auseinander geht. im kündigungsschreiben hat das nix verloren. |
okay da geb ich dir vollkommen recht! |
Das heißt zunächst mal Abfindung und nicht Abfertigung. Wenn du selber kündigst, kriegst du keine Abfindung. Dafür musst du schon gekündigt werden!
Und statt Dienstverhältnis hast du ein Arbeitsverhältnis. Du hast nämlich auch einen Arbeitgeber und einen Arbeitsvertrag.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 12.05.2009 14:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Cream
Threadersteller
Dabei seit: 07.03.2006
Ort: .at
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.05.2009 14:21
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Wenn du selber kündigst, kriegst du keine Abfindung. Dafür musst du schon gekündigt werden! |
In Deutschland vielleicht! IN Ö gibts bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstvertrages sehrwohl eine Abfertigung!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.05.2009 14:27
Titel
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Cream hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: | Wenn du selber kündigst, kriegst du keine Abfindung. Dafür musst du schon gekündigt werden! |
In Deutschland vielleicht! IN Ö gibts bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstvertrages sehrwohl eine Abfertigung! |
Guck, jetzt weißt du, warum die Angabe des Ortes im Profil so wichtig ist.
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