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fixGDF
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Dabei seit: 24.04.2007
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.04.2007 12:45
Titel Kündigungsfrist ...? |
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Hallo...
... hab mich schon was schlau gemacht... bin mir aber nicht 100%ig sicher...
habe ich eine vier wöchige Kündigungsfrist?
in meinem Vertrag steht was von nach den geldtenden Tarifverträgen?!
nur wo finde ich diese?
Die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB lauten:
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
aber wie sieht es mit den tarifverträgen aus?!
als Mediengestalter...
gruss
felix
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teufelchen
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 24.04.2007 12:51
Titel Re: Kündigungsfrist ...? |
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Deine Kündigungsfrist hat doch nichts mit den Tarifverträgen zu zun!
Meiner Meinung greift auch hier die Gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen
(zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden)
Ob Ihr im Tarif(-Vertrag) seid oder nicht, Kündigungsfrist bleibt bestehen.
(Evntl. wenn vorhanden, beim Betriebsrat fragen!)
Zuletzt bearbeitet von am Di 24.04.2007 12:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 24.04.2007 13:01
Titel Re: Kündigungsfrist ...? |
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teufelchen hat geschrieben: | Deine Kündigungsfrist hat doch nichts mit den Tarifverträgen zu zun! |
Doch. Muss nicht, kann aber. Durch Tarifvertrag oder Verweis auf Tarifvertrag können sich von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichende Kündigungsfristen ergeben.
Zitat: |
Meiner Meinung greift auch hier die Gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen
(zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden) |
Es sei denn, etwas anderes ist tarifvertraglich vereinbart.
Zitat: |
(Evntl. wenn vorhanden, beim Betriebsrat fragen!) |
Richtig oder eben die entsprechenden Vertragspartner des Tarifvertrages.
c_writer
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teufelchen
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 24.04.2007 13:05
Titel Re: Kündigungsfrist ...? |
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c_writer hat geschrieben: | teufelchen hat geschrieben: | Deine Kündigungsfrist hat doch nichts mit den Tarifverträgen zu zun! |
Doch. Muss nicht, kann aber. Durch Tarifvertrag oder Verweis auf Tarifvertrag können sich von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichende Kündigungsfristen ergeben.
Zitat: |
Meiner Meinung greift auch hier die Gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen
(zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden) |
Es sei denn, etwas anderes ist tarifvertraglich vereinbart.
Zitat: |
(Evntl. wenn vorhanden, beim Betriebsrat fragen!) |
Richtig oder eben die entsprechenden Vertragspartner des Tarifvertrages.
c_writer |
Ok.
Kann dem nur zustimmen, sicherheitshalber mal in den Vertrag schauen
und/oder bei den zuständigen Stellen nachfragen und absichern.
Ich denke hier kann keiner genau Auskunft geben,
da keiner den genauen Vertrag kennt.
Viel Erfolg
Zuletzt bearbeitet von am Di 24.04.2007 13:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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