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Thema: Kündigung schreiben vom 23.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kündigung schreiben
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Autor Nachricht
agnieszka
Threadersteller

Dabei seit: 11.09.2007
Ort: Bad Salzuflen
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 23.04.2008 14:10
Titel

Kündigung schreiben

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ich bin dann mal weg - wäre eher angesagt....
Habe eine neue Stelle bereits sicher gemacht und will jetzt mal ordentlich kündigen.
Was würdet ihr vorschlagen eher persönlich abgeben oder abschicken.

Muss ich meinem jetztigen Chef sagen wo ich hin gehe?

Hat vielleicht einer von euch einen guten Text für ne Kündigung?

Viele Grüße
aga
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phihochzwei
Moderator

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.04.2008 14:14
Titel

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"Sehr geehrter Herr XY,

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum xx.xx.2008

Mit freundlichen Grüßen

XXX"




Reicht. Du muss keine Gründe abgeben, du muss es nicht persönlich machen.

Nur würd ich mir eins vor augen halten: Man sieht sich immer zweimal im Leben. Und wenn du nicht im Streit gehst, würde ich auch nicht unnötig welchen provozieren.
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Airlebnis

Dabei seit: 02.03.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 23.04.2008 14:16
Titel

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wenn du nen gutes verhältnis hast mit deinem chef, sicher persönlich abgeben, klar. mach das auch immer in nem gespräch, dass ich kündige und der chef natürlich wissen will, warum und ich dann gleich das kündigungsschreiben mit dabei habe.

sagen, wohin du gehst, musst du nicht, nein. aber wie gesagt, es kommt auf das verhältnis zu deinem chef an...

vorlage für nen kündigungsschreiben findest du z.B. hier
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agnieszka
Threadersteller

Dabei seit: 11.09.2007
Ort: Bad Salzuflen
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 23.04.2008 14:27
Titel

Kündigungs-Bestätigung

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muss ich eine Kündigungs-Bestätigung von meinem Chef unterschreiben lassen oder ist das nicht nötig?
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 23.04.2008 14:33
Titel

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ein nachweis der ordentlichen kündigung ist immer dann hilfreich, wenn man sich im streit trennt. aber du musst dir eine kündigung nicht quittieren lassen.

du kannst es per einschreiben an den chef senden oder dir quasi ein kopie unterschreiben lassen "Kündigung erhalten" oder so. dann bist du sicher!
 
texel

Dabei seit: 16.01.2008
Ort: BaWü
Alter: 46
Geschlecht: -
Verfasst Mi 23.04.2008 14:59
Titel

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Nur zur Info: Wie ist das eigentlich mit der Frist?
Angenommen es wurden 3 Monate Kündigungsfrist vereinbart und
man kündigt jetzt (Mitte April) . Kündigt man dann zum 1. Juli oder 1. August?
Zählt der April?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.04.2008 15:05
Titel

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die gesetzliche regelung sieht eine kündigung zum 15. oder ende des monats vor.
drei monate später bist du dann frei *zwinker*

edit: sorry. ich war grad aus privaten gründen im mietrecht. lol
bei beschäftigungsverhältnissen ist die frist natürlich nicht drei monate, sondern vier wochen.
man möge mich korrigieren, wenn es wieder mal nicht den tatsachen entspricht *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von type1 am Do 24.04.2008 09:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 23.04.2008 17:14
Titel

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texel hat geschrieben:
Angenommen es wurden 3 Monate Kündigungsfrist vereinbart und
man kündigt jetzt (Mitte April) . Kündigt man dann zum 1. Juli oder 1. August?
Zählt der April?


Wenn du jetzt mit einer Frist von 3 Monaten kündigst, dann kündigst du zum 31. Juli 2008.
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