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Thema: Kündigung durch AN während der Probezeit vom 15.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kündigung durch AN während der Probezeit
Autor Nachricht
Sheryl
Threadersteller

Dabei seit: 26.09.2004
Ort: Gifhorn
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 15.04.2007 19:47
Titel

Kündigung durch AN während der Probezeit

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Hallo zusammen,
ich möchte mein Arbeitsverhältnis während der Probezeit kündigen. In meinem Vertrag ist keine gesonderte Regelung zur Kündigungsfrist während der Probezeit festgelegt. Demnach müsste ja die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen gelten. Wie sieht das denn dann z.B. aus, wenn ich bis 30.04. kündigen möchte. Muss ich dann quasi morgen am 16.04. spätestens kündigen oder geht das auch noch ein paar Tage später? Gilt diese Frist von 2 Wochen immer zum 15. oder Monatsende oder ist das völlig egal? Wäre super, wenn da jemand genaueres wüsste.
Finde meinen Job megascheiße und hab Samstag spontan ein Vorstellungsgespräch bekommen und wenn es klappt, könnte ich da schon ziemlich kurzfristig anfangen und ich will wirklich schnellstmöglich aus meinem derzeitigen Betrieb raus.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 15.04.2007 20:36
Titel

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14 Tage sind 14 Tage und es gilt immer zum Ende eines Kalendermomats, wenn nichts anderes vertraglich geregelt ist.
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Sheryl
Threadersteller

Dabei seit: 26.09.2004
Ort: Gifhorn
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 15.04.2007 20:49
Titel

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Ganz sicher, dass es immer zum Monatsende sein muss?
Habe unter anderem gehört, dass es einfach 2 Wochen ab Kündigungstag sind?
Gibt es irgendwo Belege?
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bst
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 15.04.2007 21:26
Titel

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bei normaler kündigung des arbeitnehmers kann mit einer Frist von vier wochen zum 15. oder zum ende eines monats gekündigt werden.

bei der probezeit beträgt die frist 14 tage und sollte eigentlich auch zu diesen terminen gekündigt werden können, oder?
 
 
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