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Thema: Kündigung bei Filialwechsel vom 11.08.2009

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kündigung bei Filialwechsel
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l'Audiophile
Threadersteller

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 31
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.08.2009 09:02
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Kündigung bei Filialwechsel

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Ich habe einen Wechsel der Filialen innerhalb eines Unternehmens hinter mir. Da es sich allerdings auf Papier um zwei rechtlich getrennte Agenturen (innerhalb der EU) handelt, bekomme ich nun in der neuen Filiale einen neuen Arbeitsvertrag. Meine (Ex)Chefin *zwinker* verlangt nun, dass ich das „alte” Arbeitsverhältnis kündige. Den neuen Vertrag habe ich schon.

Nun zur Frage: Entstehen mir Nachteile, wenn ich selbst kündige? Also für die Zukunft jetzt. Wollte mich da mal umhören, bevor ich zum Anwalt renne.


Danke Lächel


Zuletzt bearbeitet von l'Audiophile am Di 11.08.2009 09:07, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.08.2009 09:15
Titel

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Hallo Patrick
Ja, du hast Nachteile, weil deine Gesamtarbeitszeit bei diesem Arbeitgeber nun wieder von Null abgerechnet wirst. Bei allen Abfindungen und bei vielen Gratifikationen (z.B. Weihnachtsgeld) o.ä. wird das auf Grund der Betriebszugehörigkeit ausgerechnet. Außerdem bist du dann der mit der kürzesten Arbeitszeit was auch Einfluss auf bestriebsbedingte Kündigungen resp. den Kündigungsschutz hat ...
Ein heikles Pflaster ...
Trotzdem Grüße nach Berlin
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l'Audiophile
Threadersteller

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 31
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.08.2009 09:39
Titel

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Frank Münschke hat geschrieben:
Hallo Patrick
Ja, du hast Nachteile, weil deine Gesamtarbeitszeit bei diesem Arbeitgeber nun wieder von Null abgerechnet wirst. Bei allen Abfindungen und bei vielen Gratifikationen (z.B. Weihnachtsgeld) o.ä. wird das auf Grund der Betriebszugehörigkeit ausgerechnet. Außerdem bist du dann der mit der kürzesten Arbeitszeit was auch Einfluss auf bestriebsbedingte Kündigungen resp. den Kündigungsschutz hat ...
Ein heikles Pflaster ...
Trotzdem Grüße nach Berlin


Danke Frank – aber wäre das nicht bei einer Kündigung seitens der „alten” Firma die gleiche Sachlage?

Grüße ins Ruhrgebiet
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.08.2009 09:54
Titel

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ja ... da hast du recht ...
Es gibt da wohl noch die Form der "Änderungskündigung": Da bleiben bestimmte Teile des Arbeitsverhältnisses (also auch z.B. die Dauer) erhalten und andere Teile werden geändert. Eine solche Änderungskündigung wird vom Arbeitgeber ausgesprochen; zum Beispiel, wenn jemand altersbedingt/gesundheitsbedigt nicht mehr an seinem angestammten Arbeitsplatz arbeiten kann, sondern zum Beispiel in die Warenannahme oder an den Receptions Desk versetzt wird ...
--
Eine Kündigung von Seiten des Arbeitsnehmers hat (z.B. gegenüber der Agentur für Arbeit) eine ganz andere Bedeutung als eine eigene Kündigung (Sperrzeiten) ... während es sich in der beruflichen Biographie andersherum besser liest ...
--
Deine berufliche Änderung scheint doch auf eine Änderungskündigung hinauszulaufen ... vielleicht kannst du dich darauf verständigen ...
Viel Glück Frank
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l'Audiophile
Threadersteller

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 31
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.08.2009 10:04
Titel

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Frank Münschke hat geschrieben:
ja ... da hast du recht ...
Es gibt da wohl noch die Form der "Änderungskündigung": Da bleiben bestimmte Teile des Arbeitsverhältnisses (also auch z.B. die Dauer) erhalten und andere Teile werden geändert. Eine solche Änderungskündigung wird vom Arbeitgeber ausgesprochen; zum Beispiel, wenn jemand altersbedingt/gesundheitsbedigt nicht mehr an seinem angestammten Arbeitsplatz arbeiten kann, sondern zum Beispiel in die Warenannahme oder an den Receptions Desk versetzt wird ...
--
Eine Kündigung von Seiten des Arbeitsnehmers hat (z.B. gegenüber der Agentur für Arbeit) eine ganz andere Bedeutung als eine eigene Kündigung (Sperrzeiten) ... während es sich in der beruflichen Biographie andersherum besser liest ...
--
Deine berufliche Änderung scheint doch auf eine Änderungskündigung hinauszulaufen ... vielleicht kannst du dich darauf verständigen ...
Viel Glück Frank


Muss mal schauen, da beide Unternehmen rechtlich ja völlig unabhöngig sind. Aber danke schon mal für die kompetente Hilfe. *Thumbs up!*
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