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Thema: KSK und nicht-künstlerische Dienstleistungen vom 05.12.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> KSK und nicht-künstlerische Dienstleistungen
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Verbalinjurie
Threadersteller

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.12.2009 15:51
Titel

KSK und nicht-künstlerische Dienstleistungen

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Ich weiß, es gibt 1000e KSK Threads, aber ich konnte bisher keine Antwort finden:

Nehmen wir mal an, man ist in der KSK und bietet künstlerische Dienstleistungen im Grafikbereich Web und Print. Jetzt wird man drüberhinaus ja noch weiteres verkaufen, z.B. Hosting, Support, Kontakt zu Druckereien, etc.

1. Abgabepflicht des Kunden
Muss der Kunde auf den Gesamtrechnungsbetrag seine KSK Abgabe von 4,9% zahlen, oder nur rein auf das künstlerische? Ich nehme mal an zweiteres, aber wie wird dann verhindert, dass man das Design quasi verschenkt und das mit einem Supportvertrag verrechnet?

2. Eigene KSK Versicherung, wenn man mit anderem Geld verdient.
Wie siehts aus, wenn jetzt durch Hosting etc. auch ne ganze Menge Holz zusammenkommt? Ab welchem Punkt wird man von der KSK deswegen ausgeschlossen, oder sonstiges?
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 05.12.2009 16:42
Titel

Re: KSK und nicht-künstlerische Dienstleistungen

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Verbalinjurie hat geschrieben:
1. Abgabepflicht des Kunden
Muss der Kunde auf den Gesamtrechnungsbetrag seine KSK Abgabe von 4,9% zahlen, oder nur rein auf das künstlerische? Ich nehme mal an zweiteres?


1.)
nein, ersteres... denn der kunde zahlt die abgabe im prinzip nicht für die kreative leistung sondern für den kreativen leistungserbringer. wenn er dich als "künstler" beauftragt, dann zahlt er sowohl auf eine kreative als auch nicht kreative leistung die ksk abgabe weil er DICH als "künstler" beauftragt hat...


2.)
ich glaube das hängt davon ab, zu wieviel prozent der gesamtleistung du dieses anbietest... weiß aber nicht wieviel das ist. gerade vor 2 wochen habe ich von der ksk so einen wisch bekommen wo ich angaben dazu machen musste wieviel prozent meiner tätigkeit, webdesign und webhosting etc. einnehmen...

dabei mache ich überhaupt kein webdesign... *Huch*

bei meinem anruf bei denen wie die überhaupt zu der annahme kommen ich würde webdesign anbieten, war die antwort mein sei davon ausgegangen weil ich ja eine eigene webseite habe.... *ha ha* (klar und deshalb bietet man automatisch webdesign an, auch wenn das nirgendwo als dienstleistung steht... * Ich geb auf... * )


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Sa 05.12.2009 16:43, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Verbalinjurie
Threadersteller

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 06.12.2009 01:16
Titel

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was doch eigentlich egal sein sollte, das Bundessozialgericht hat entschieden das Webdesigner auch in die KSK gehören. Oder gibts da mittlerweile gegenläufige Urteile?
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froschfinger

Dabei seit: 28.02.2009
Ort: An de Woderkont
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 06.12.2009 19:50
Titel

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Wenn das rückgängig gemacht wurde, bin ich zu Unrecht aufgenommen worden. Wenngleich ich nicht NUR, aber großflächig Webdesign mache...
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