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Thema: KSK - Ist das Gerichtigkeit? vom 05.08.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> KSK - Ist das Gerichtigkeit?
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nanu

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Verfasst Mo 07.08.2006 12:27
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Michelino 81 hat geschrieben:
Ich wette, das fast keine Döner- oder Pizzabude weiss, dass sie einen 5,5% Abgabebeitrag an die KSK zahlen muss für Ihre Speisekarten

Ehrlich gesagt wusste ich das bislang auch nicht!
Ich bin selbst in der KSK eingetreten und musste auch Quittungen bzw. Nachweise von Kunden einreichen wegen der Prüfung (dachte ich zumindest).
Aber verstehe ich das nun richtig, evtl. werden die Kunden nun angeschrieben und sollen einen Betrag von 5,5% (der Rechnung) an die KSK zahlen?

Da bin ich ja gespannt was auf mich bzw. den Kunden noch zukommt.

Auch das mit den Vorteilen des Freiberuflers ist mir relativ neu.
Man hört schon mal es gibt Vorteile, aber so konkret habe ich das auch noch nirgendswo gelesen.
Wo erfährt man näheres darüber? Beim Steuerberater, Finanzamt?
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KleinSchlaffi

Dabei seit: 04.08.2006
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Verfasst Mo 07.08.2006 12:53
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nanu hat geschrieben:
Michelino 81 hat geschrieben:
Ich wette, das fast keine Döner- oder Pizzabude weiss, dass sie einen 5,5% Abgabebeitrag an die KSK zahlen muss für Ihre Speisekarten

Ehrlich gesagt wusste ich das bislang auch nicht!
Ich bin selbst in der KSK eingetreten und musste auch Quittungen bzw. Nachweise von Kunden einreichen wegen der Prüfung (dachte ich zumindest).
Aber verstehe ich das nun richtig, evtl. werden die Kunden nun angeschrieben und sollen einen Betrag von 5,5% (der Rechnung) an die KSK zahlen?

Da bin ich ja gespannt was auf mich bzw. den Kunden noch zukommt.

Auch das mit den Vorteilen des Freiberuflers ist mir relativ neu.
Man hört schon mal es gibt Vorteile, aber so konkret habe ich das auch noch nirgendswo gelesen.
Wo erfährt man näheres darüber? Beim Steuerberater, Finanzamt?


Im bin jetzt im 11 Jahr Freiberufler und jedes Mal aufs Neue. Darum gibt es ja Foren, wo man Informationen bekommt und zusammenfassen kann.

Steuerberater selbst sind von Amt wegen auch Freiberufler, verhalten sich wie Unternehmen. Wie willst du von denen dann die richtige Antwort bekommen.

Mein Vorschlag für dich wäre, wenn du umstellen möchtest.

1. Informationen sammeln
2. Zum FA gehen, auf Termin ca. 60 Minuten
3. Dich mal gang Dumm stellen und sagen, du möchtest eine freiberufliche Tätigkeit melden.

Dann legt sie dir ein Änderungsformular hin, wo sie dir dann helfen soll beim ausfüllen. Dann stellt sie von sich aus dumme Fragen und so machst du sie locker.

Hol dir den Termin nicht während den Sprechzeiten.

Das wäre erste Mal das Gröbste.

Nachdem sie den Antrag bestätigt hat, meldest du dein Gewerbe ab. Wenn du eine Anmeldung getätigt hat. U brauchst den Nachweis später für das FA.
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Michelino81
Threadersteller

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Verfasst Mo 07.08.2006 14:21
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Verwerter müssen diese ca. 5,5% zahlen. Verwerter = Auftraggeber.
Bsp.:

freischafender Journalist = Auftragnehmer (Künstler) / Zeitung = Auftraggeber (Verwerter der Leistung)
freischafender Webdesigner/Grafiker = Auftragnehmer (Künstler) / Discothek die Flyer machen lässt = Auftraggeber (Verwerter der Leistung)

Stets der Verwerter muss diese 5,5% an die KSK abführen. Du als Künstler bist auch nicht verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen, dass er die KSK-Gebühren zahlen muss. So ungefähr, wie beim Fianzamt.

Das System an sich ist gut -es muss nur besser umgesetzt werden, dazu gehört einfach auch die Informationsarbeit dazu. Das haben die versäumt.
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Michelino81
Threadersteller

Dabei seit: 02.05.2006
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Verfasst Mo 07.08.2006 14:38
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Nachtfalter hat geschrieben:
Ach ja, immer dieses Durcheinander um die KSK!!

Also ich bin freiberufliche Grafikerin (Abschluss von ner Kunstschule) und bin ohne Probleme reingekommen. Hab zur Aufnahme mehrere Rechnungen vorgelegt. Mir hat Monate später jemand gesagt, das wäre ja doof, weil dann die KSK meine Kunden anschreiben würde wegen der Abgabe, und die Kunden würden das ja meistens nicht zaheln und dann hätte ICH den Ärger am Hals. Aber äähh, das waren große Agenturen. Wenn die die Abgabe nicht zahlen ist das ne Sauerei und nicht mein Problem!

Und als Freiberufler muß ich keine Verwertungsabgabe o.ä. auf Rechnungen draufschlagen oder an die KSK abführen!

Ellie: Du hast nen Gewerbeschein, weil Du vorwiegend Drucksachen produzierst?? Wo ist denn da die Logik?

Gruß,
Nachtfalter



Um in die KSK reinzukommen brauchst Du keinen Abschluss einer Kunstschule, dass hat nichts damit zu tun, wie die gesetzliche Festlegung der KSK-Pflichtigen lautet. Du kannst Quereinsteiger sein und Gestaltest Websiten, dass heisst, Du bist KSK-Pflichtig. Oder von mir aus ist einer gelernter Maurer und macht dann einen auf Bildhauer, etc(Solange Du mit dieser Tätigkeit eine gewisse Geldgrenze erreichst und Deinen Leben damit bestreitest, bist Du Pflichtig).

Auch werden nicht alle genannten Firmen angeschrieben. Aber, diese Zahl nimmt sehr stark zu. Da die KSK Gelder einnehmen musss (was sie bisweilen vernachlässigt hat), deshalb auch diese etwas härtere Vorgehensweise der KSK.

Da fällt jeder drunter, der im Sinne des Gesetzes eine Tätigkeit ausübt die als künstlerische Tätigkeit gilt.
Dazu kurzer Text des KSK:

Voraussetzung für die Versicherung nach dem KSVG ist die Ausübung einer auf Dauer angelegten selbständigen künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeit in erwerbsmäßigem Umfange. "Erwerbsmäßig" und "auf Dauer angelegt" heißt dabei, dass Sie mit dieser Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt verdienen und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend (z. B. als Urlaubsvertretung o. ä.) ausüben.

Das tut ein Freiberufler, oder einer mit Gewerbe der solch eine Tätigkeit ausübt.
Das Finanzamt ist sich darüber auch nicht klar, wie das gehadelt werden soll. Deswegen, gehen viele davon aus, dass es einen selbst nicht betrifft. Der Kunde muss dennoch zahlen, ob Du jetzt in der KSK bist oder nicht.

Ich finde es halt nicht korrekt, dass immer wieder Webdesigner oder andere mit irgendwelchen Ausreden den Eintritt vorenthalten wird (aufgrund finanzielle Probleme der KSK),aber totzdem auf seine Kosten und Mühen geld eingeholt wird.

Hier der Link: www.kuenstlersozialkasse.de

daraus kann man erlesen, was genau zutrifft.


Zuletzt bearbeitet von Michelino81 am Mo 07.08.2006 14:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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KleinSchlaffi

Dabei seit: 04.08.2006
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Verfasst Mo 07.08.2006 16:05
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In der StVO steht – §1 Gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr.

Und warum ist mir in der letzten Woche ein Depp rechts rein gefahren?

“Ooops, ich dachte rechts vor links – Verkehr“, so der Typ.
Ich sagte – Flasche Strasse, falscher Ort – Falsche Uhrzeit, du Depp.

Glaubst du wirklich, was irgendwo steht. Prospekt- und Kataloghaftung gibt es bei Instituten nicht

Thema aufmachen: Wer ist KSK Mitglied, wer nicht und wem würde gekündigt.

Frage: Kannst du dein Geld nicht selber verwalten und es den einzelnen Stellen mtl. Überweisen?

Anfänglich, wo Künstler keine Lobby hatten, war die KSK hilfreich und ein MUSS für jeden Künstler. Heutzutage ist es ähnlich wie mit dem Brandwein Ministerium. Es ist einfach nur dann kostet Geld, viel Geld.

Ich bin dafür, dass es ein Fond für Künstler gibt – Notfälle, ein Hilfsfond, wo ich gerne einen Betrag monatlich einzahle, Scheidungen etc. und dafür, dass jeder Künstler frei arbeiten kann.

Allein beim mir im Umfeld gibt es einige Künstlerinnen, die bis dato Ehepartner Pflichtversicherung waren. Nur weil das Cool und In ist und den Status KÜNSTLER erhöht, sind die jetzt in der KSK. Was machen sie. Ein Ausstellung – Sammelausstellung und das war es, pro Jahr.

Ne lass mal, denn … [ich finde auf einmal keine Worte *Whaazzzz uppp?* ]
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