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Thema: KSK - Ist das Gerichtigkeit? vom 05.08.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> KSK - Ist das Gerichtigkeit?
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Ellie
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Verfasst So 06.08.2006 19:43
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Hallo nanu,

lies selbst: www.ihk24.de, da stehen relevante Informationen inkl. Beweisquellen.

LG,
Ellie
 
nanu

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Verfasst So 06.08.2006 19:57
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@Ellie was soll ich denn nun mit dem Link der IHK?

Ich habe mich jetzt auch noch mal anderweitig umgeschaut
(ging schneller wie über die HP der IHK)

http://www.geschaeftsidee.de/glossar/pages/Freiberufler.html

Für einen Kleinunternehmer sehe ich da keine Vorteile
(nur der Freiberufler spart sich halt die 20 € für die Gewerbeanmeldung)
u. etwas Zeit (Anmeldung, Formular) mehr aber nicht!


Zuletzt bearbeitet von nanu am So 06.08.2006 19:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Michelino81
Threadersteller

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Verfasst Mo 07.08.2006 01:53
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An alle ein dickes danke.

Hatte gestern Abend noch ein langes Telefongespräch mit jemanden der ein Forum über die KSK betreibt, der alle Fälle verfolgt.

Das Problem ist, das Mitte der 80-er die KSK ursprünglich für die "armen Künstler" geschaffen wurde.
Hierbei handelte es sich um ca. 20.000 bis 50.000 Tausend Personen die dort reinfallen. Nunmehr ist die Kasse mit ca. 170.000 Personen einfach nur überladen. Die Beiträge von Verwerter werden von der KSK nich konsequent genug eingetrieben, sowie die Informationspolitik der KSK lässt zu wünschen. Fakt ist, dass so viele betroffene nicht wissen, was oder wär die KSK überhaupt ist. 2004 wurde gerichtlich erreicht, das Webdesigner als Künstler anzusehen sind, zur Zeit sind ca. 20.000 in einer sogenannten Prüfungswarteschlange.

Habe aber gehört, dass die KSK trotzdem Personen wie Webdesigner anlehnen (aus fianziellen Kalkühl), dass sich die meisten keinen Anwalt nehmen und gegen die KSK klagen werden und wenn ja, dann dauert das bis zu ca. 4 Jahren.....mal ehrlich, dass hält nicht jeder finanziell durch.

Mein erster Schock war:
Ein Getränkehändler hat 2-3 mal im Jahr Werbeplakate erstellen lassen. Dies KSK hat Ihn dann aufgefordert, eine Offenlegung der letzten 5 Jahren(ähnlich wie Finanzamt) vorzulegen (Wie oft er diese Dienstleistungen genutzt hat und was er zahlte). Er kamm dieser Aufforderung nicht nach, weil er schlichtweg nicht wollte (Nach de Motto, wer ist bitte die KSK).

Resultat war, dass die KSK ihn eine Schätzung mit ca. 90.000 EUR (über die gesamt Jahren hinweg) Höhe verpasst !?!?!?

Mein 2. Schock:

Bei der Anmeldung der KSK gibt man u.a. schon einige Auftraggeber an, um seine Tätigkeit nachzuweisen.
Diese Firmen werden teilweise angeschrieben und ebenfalls mit Geldstrafen angedroht?!?!?!.
(Wieso reden die nicht mit diesen Firmen und klären auf.....anstatt so vorzugehen)
Da kommt kein Kunde mehr her, wenn die sowas erleben........irgendwo auch verständlich...............hier müsste die KSK einfach mehr Informationsarbeit leisten, damit sowas nicht passiert.

Ich wette, das fast keine Döner- oder Pizzabude weiss, dass sie einen 5,5% Abgabebeitrag an die KSK zahlen muss für Ihre Speisekarten * Ich geb auf... * .......................................

an: kleinschlaffi

Wenn Du abgelehnt wirst von der KSK (als Webdesigner) müssen trotzdem die Verwerter (also die Kunden) diese 5,5% prozent des Rechnungsbetrages abführen. Das finde ich persönlich nicht in Ordnung. Es wird jemand die Leistungen vorenthalten, trotzdem wollen sie über genau diesen Geld verdienen..................[/quote]
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Nachtfalter
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Verfasst Mo 07.08.2006 08:58
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Ach ja, immer dieses Durcheinander um die KSK!!

Also ich bin freiberufliche Grafikerin (Abschluss von ner Kunstschule) und bin ohne Probleme reingekommen. Hab zur Aufnahme mehrere Rechnungen vorgelegt. Mir hat Monate später jemand gesagt, das wäre ja doof, weil dann die KSK meine Kunden anschreiben würde wegen der Abgabe, und die Kunden würden das ja meistens nicht zaheln und dann hätte ICH den Ärger am Hals. Aber äähh, das waren große Agenturen. Wenn die die Abgabe nicht zahlen ist das ne Sauerei und nicht mein Problem!

Und als Freiberufler muß ich keine Verwertungsabgabe o.ä. auf Rechnungen draufschlagen oder an die KSK abführen!

Ellie: Du hast nen Gewerbeschein, weil Du vorwiegend Drucksachen produzierst?? Wo ist denn da die Logik?

Gruß,
Nachtfalter
 
KleinSchlaffi

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Verfasst Mo 07.08.2006 09:22
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Bin weder Webdesigner, noch habe ich Interesse an KSK.

Bin in allen Dingen Privat versichert und möchte meine Freiheit genießen.

a) Kunden offen legen, dann wäre es mein Tot.
b) Für die Ersparnisse pro Jahr, könnte ich einmal tanken fahren.
c) Gefahr zu laufen, gekündigt zu werden – 100% und dann?

Ja ja, jeder Kämpft ums Überleben – Auch die KSK. Geld haben sie nicht und erwirtschaften auch keines. Sie erhalten Zuwendung Dritter und da ist schon lange kein Geld mehr.

Ne ne du – Lass mal.

“ Also ich bin freiberufliche Grafikerin (Abschluss von ner Kunstschule) und bin ohne Probleme reingekommen.“ – Ist ja auch kein Problem, mit dem Abschluss – Diplom einer Hochschule.

“… ca. 20.000 bis 50.000 Tausend Personen die dort reinfallen.“ – Hört sich immer gut an, REINFALLEN.

Mache trotzdem meine Ausstellungen und Publikationen, als Freischaffender, bin Privatpatient und muss mich nicht rumärgern.

Frage: Die Domain vom KSK Forum?
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KleinSchlaffi

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Verfasst Mo 07.08.2006 09:32
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nanu hat geschrieben:
Hat man eigentlich als Freiberufler irgendwelche Vorteile?


Freiberufler – freier Beruf, das heischt – Du darfst tun und machen was du möchtest, ohne dass das Gewerbeamt dich kontrollieren kann.

Steht zum Bsp. drin – Digitaldruck und du machst dann mal Offset Druck, dann hast du gegen die Gewerbeordnung verstoßen und kannst abgemahnt werden, sowie ein Bußgeld erwarten.

Mit der neuen Reglung, der Transparenz, wird es noch besser. Stell dir vor, dich mag keiner mehr in deiner Stadt. Zieht einer deinen Gewerbeschein, direkt vom Gewerbeamt und dann ist sofort möglich, schaut rein und sieht – Du darfst keine rosaroten Schlüpfer verkaufen.

Bei Finanzamt Meldung gemacht, Änderung der Steuernummer und mit dem Mitteilungsschreiben bist du frei und kannst reaktiv alles mache, was der freie Beruf zulässt. Du darfst nur keine gewerblichen Tätigkeiten durchführen, die IHK kennt dich nicht einmal und das war’s. Die Tausend anderen Vorteile, kann man selbst erleben.

Meinst du wirklich, uns unterscheidet nur der 20 Euro Schein beim Gewerbeamt?

KFZ Versicherung für Freiberufler. Die Haftpflichtversicherung für Freiberufler.
Das ist alles anderes kalkuliert und nicht nur kostengünstig.

Bsp. Gewerbe muss du ummelden, wenn du ein neues Atelier beziehst. Freiberufler brauchen das nicht. Du hast as Gewerbetreibender auch eine gewisse Betriebspflicht und musst deinen Betrieb führen, darfst das Unternehmen nicht ruhen lassen. Ansonsten erfolgt eine Abmeldung, von Amt wegen und hast Stress bei Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeiten.

Sachen, die der Freiberuflicher nicht kennt.
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Ellie
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Verfasst Mo 07.08.2006 11:49
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Hallo Nachtfalter,

Logik? *ha ha* Frag mein Finanzamt... ich bin nur geprüfte Mediengestalterin und Reinzeichnerin und habe mich den Behördenanordnungen gebeugt. Da streiten sich Juristen drum ab wann etwas freiberuflich und ab wann gewerbetreibend ist, da will ich nicht urteilen wollen.

Jedenfalls habe ich noch nie im Leben gehört, daß z.B. ein Copyshop oder kleine Miniagentur Beiträge an die KSK entrichten musste, weil die mal für einen Kunden etwas gestaltet haben. Klar, ein studierter Grafikdesigner ist automatisch Künstler und somit Freiberufler. Doch ich falle offenbar in diese juristische Streitzone, wo es darauf ankommt, wie die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit aussieht. Und ich sehe es nicht als meine Aufgabe, die Sicht des Finanzamtes anzuzweifeln und auf eigene Kosten einen Anwalt zu bemühen.

LG,
Ellie
 
KleinSchlaffi

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Verfasst Mo 07.08.2006 12:01
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Die Wandlung von Freiberuflich zum Gewerbe beginnt für dasas Finanzamt bei der ersten Rechnung, wo steht:

Lieferung von Drucksachen, 16% - Vielen Dank für ihren Auftrag.

Grundsatz: Gestaltest du Drucksachen, so lass dem Kunden die Druckkosten direkt bezahlen.

Das Risiko einzugehen, den Status Freiberufler zu verlieren, das gibt die Marge nicht her. Großteil meiner Rechnungen werden auf mit 7% deklariert und aus die Maus, da wir hier in jedem Fall über Nutzungslizenzen und meine geistigen Eigentum reden.

Selbst Ausstellungsmotive kennen keine 17% MwSt. bei mir. Natürlich gibt es jedes Mal Stress. Aber so steht es doch in ihren Büchern drin und den schönen Arbeitsanweisungen.

Bei zweiten Mal wird es automatisch akzeptiert. Es fängt meistens dann wieder an, wenn der Sachbearbeiter wechselt und der irrtümlicher weise noch eine Abfrage bei Gewerbeamt macht.
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