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Thema: KSK - Abgaben von Unternehmen vom 05.12.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> KSK - Abgaben von Unternehmen
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Tofutante
Threadersteller

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 05.12.2006 19:48
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KSK - Abgaben von Unternehmen

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Hallo,
für meinen derzeitigen Hauptkunden gestalte ich ca. 20 Std. die Woche das, was man gemeinhin als "Schweinebauch" bezeichnet, also diese bunten Zeitungsbeilagen mit gaaanz vielen Produkten, schrillen Preisen, durchgeknallten Headlines etc.. Nun kam mein Kunde heute auf die Idee, ich solle eine Bescheinigung unterschreiben, dass ich NICHT kreativ tätig sei, weil er dann keine Abgaben (5,5%?) an die KSK leisten müsse. Ähm, m. E. bin ich aber doch kreativ tätig, denn immerhin ist es eine Kunst, diesen ganzen Haufen an Produkten in ein halbwegs sinnvolles Schema zu bringen und sich diese Headlines auszudenken. Und außerdem: Würde ich das unterschreiben, würde ich dann nicht auch aus der KSK rausfliegen?
Wie läuft das überhaupt mit diesen Abgaben? Muss ich dann theoretisch künftig bei jedem Auftrag - auch von anderen Kunden - immer dabei sagen, dass da dann noch die Prozente der KSK draufkommen?
Wie macht Ihr das denn?
Viele Grüße
die Tante
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johnny love

Dabei seit: 19.03.2004
Ort: Los Angeles, CA
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.12.2006 20:15
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die agenturen zahlen dann abgaben an die ksk wenn sie kreative einstellen bzw für sich arbeiten lassen. wenn nun allerdings auf deiner rechnung zb konzeptentwicklung steht, zahlt die agentur nicht.

das hat nix mit dir zu tun. du fliegst deshalb nicht raus denn die ksk sieht ja nicht was du für deinen kunden gemacht hast.

die ksk trägt sich durch diese zahlungen. unterm strich heißt es aber auch, dass wenn weniger kreative und nur konzeptionelle eingestellt werden würden, wäre weniger geld in den kassen der ksk.

mach was du für richtig hälst.........


Zuletzt bearbeitet von johnny love am Di 05.12.2006 20:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Mi 06.12.2006 00:11
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johnny love hat geschrieben:

das hat nix mit dir zu tun. du fliegst deshalb nicht raus denn die ksk sieht ja nicht was du für deinen kunden gemacht hast.


Ähm, doch, klar. Tofutantes Auftraggeber will den Wisch ja, um gegenüber der KSK 'beweisen' zu können, dass er nicht abgabenpflichtig ist. Als 'Beweis' legt er eben diesen Wisch vor. Und dann kann die KSK natürlich schnell mal gucken, ob eine Tofutante bei ihr versichert ist ...

Könnte heikel werden. Zumal bei dem Umfang, also 20 Stunden regelmäßig jede Woche.

c_writer
 
Tofutante
Threadersteller

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 06.12.2006 16:15
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Na, ja, aber bin ich jetzt bei diesem Job kreativ oder nicht? * Keine Ahnung... * Also, ich finde schon, ne?
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Mi 06.12.2006 17:16
Titel

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Tofutante hat geschrieben:
Na, ja, aber bin ich jetzt bei diesem Job kreativ oder nicht? * Keine Ahnung... * Also, ich finde schon, ne?


Im Sinne der KSK eher nicht, weil Du sehr eng an Vorgaben weisungsgebunden Masse machst. Sicher ist das 'irgendwie' auch 'kreativ', aber welcher Job ist dann heute nicht mehr kreativ? Bäcker oder Bankkaufmann, Grafiker oder Gärtner ... die _Künstler_-Sozialkasse macht da verständlicherweise eher enge Vorgaben. Nicht zuletzt deshalb, weil das wohl in der Vergangenheit sehr lax gehandhabt wurde ...

c_writer
 
Tofutante
Threadersteller

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 06.12.2006 18:01
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c_writer hat geschrieben:
Im Sinne der KSK eher nicht, weil Du sehr eng an Vorgaben weisungsgebunden Masse machst.


*hu hu huu*

Aber macht das ein Schauspieler nicht auch, wenn er einen Text vorgegeben bekommt? Ich meine, die wenigsten von uns sind wirklich freischaffende Künstler und denken sich irgendwas einfach aus. Die meisten bekommen doch wohl von den Kunden gewisse Vorgaben: Welche Bilder verwendet werden sollen, welche Logos etc. Ich denke mir immerhin noch Texte aus (gut, nur die Headlines) und gestalte eben das Layout. Genau mit diesem Kram bin ich doch auch in die KSK aufgenommen worden. Also fällt das doch unter "Kunst". Oder nicht? * Keine Ahnung... *
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Mi 06.12.2006 18:21
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Tofutante hat geschrieben:


Aber macht das ein Schauspieler nicht auch, wenn er einen Text vorgegeben bekommt?


Der Schauspieler würde jetzt sagen, die Kunst liegt darin, aus dem Text einen erlebbaren, emotionalen Charakter zu erschaffen ...

Zitat:
Ich meine, die wenigsten von uns sind wirklich freischaffende Künstler und denken sich irgendwas einfach aus. Die meisten bekommen doch wohl von den Kunden gewisse Vorgaben: Welche Bilder verwendet werden sollen, welche Logos etc. Ich denke mir immerhin noch Texte aus (gut, nur die Headlines) und gestalte eben das Layout. Genau mit diesem Kram bin ich doch auch in die KSK aufgenommen worden. Also fällt das doch unter "Kunst". Oder nicht? * Keine Ahnung... *


Ich hab' selbst schon Schweinebauch-Beilagen für einen großen Handels-Konzern betextet - ich will Deine Arbeit also nicht kleinreden. Ich weiss, was für ein Murks das ist, enormer Termindruck, 1000 Änderungen in letzter Minute, weil die Einkäufer in China nun doch noch 100.000 Paar Strümpfe zum Schnäppchenpreis bekommen haben etc. - aber als besonders kreativ oder künstlerisch habe ich das nie empfunden. Eher als unkreative und dröge Fließbandarbeit.

Aber letztlich ist das auch egal, denn Du sollst Deinem Auftraggeber ja gerade bestätigen, dass Du _nicht_ kreativ arbeitest und damit würde - zumindest, was diesen Job angeht - die Berechtigung für die Versicherung über die KSK entfallen. Keine Ahnung, ob sich ggü. der KSK verargumentieren liesse, dass Du die restliche Zeit ja eben doch künstlerisch arbeitest ...

c_writer
 
grafix

Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.12.2006 22:26
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Grundsätzlich würde ich persönlich niemals einem Kunden (oder wem auch immer) eine Art Persilschein ausstellen. Was soll das?!

Ich denke wir (in dem Fall meine ich die Freien) sollten uns alle einig sein, dass wir die KSK dringend brauchen um zu vernünftigen Bedingungen kranken- und rentenversichert sein zu können. Und dazu gehört eben, dass Verwerter (und der Bund) ihren Teil dazu beitragen. Die KSK ist ohnehin ständig im politischen Gerede, wir sollten dem nicht auch noch durch irgendwelche "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" Vorschub leisten.

Das war meine Meinung, nun zu den Fakten:

1. Die KSK fasst nichts "eng", sondern hat lediglich einen bestimmten Zuständigkeitskreis. Den grenzt sie ab, das ist völlig normal. Wer eben nicht künstlerisch oder schriftstellerisch schaffend oder lehrend (selbstständig) tätig ist, gehört eben nicht zum Kreis der Pflichtversicherten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.
2. Es schadet erstmal grundsätzlich gar nix, wenn du mal etwas machst, was nicht unter die "KSK-Tätigkeiten" fällt. Solange der Verdienst (Gewinn) aus diesem Bereich nicht 400 Euro pro Monat bzw. 4800 Euro im Jahr überschreitet. Je nach Höhe der Betriebsausgaben können das also schon einige Aufträge sein - bei deinen 20 Stunden pro Woche dürfte diese Grenze vermutlich überschritten sein. Das kann ich aber nicht beurteilen, da ich weder dein Honorar kenne, noch deine Betriebsausgaben, die du gegenrechnen kannst. Wie gesagt, es geht um den Gewinn.
3. Zum Thema Schauspieler und was nicht alles: die KSK prüft nicht "die Höhe" der Kunst. Sie prüft nur, ob man anhand der Tätigkeiten, die man ausübt, zum Kreis der Pflichtversicherten gehört. Man muss ja auch keine Arbeitsproben oder ähnliches nachweisen, sondern eine entsprechende Ausbildung (bzw. die Tätigkeit) und vor allem, ob man in dem Bereich selbstständig tätig ist. Wie man wirbt, wollen sie sehen; welche Rechnungen man schreibt und das tatsächlich Geld geflossen ist und, und, und ... aber kein Stück von dem, was man geschaffen hat. Das käme höchstens in absoluten Zweifelsfällen in Frage.

Da du ja allgemein die Frage gestellt hast, was man an deiner Stelle tun würde: Ich würde dem Auftraggeber klar machen, dass ich sehr wohl kreativ tätig bin, selbst dann, wenn Gestaltungsvorgaben bestehen usw. Und dass er mit der Bescheinigung nicht rechnen kann, da du selbst dann damit rechnen müsstest möglicherweise den Anspruch der Versicherung über die KSK zu verlieren. Und das wird – mathematisch meist leicht zu ermitteln – in der Regel um mindestens 50% teurer.
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