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Thema: Kleinunternehmertum Rechnung? vom 30.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kleinunternehmertum Rechnung?
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chrikle

Dabei seit: 02.05.2002
Ort: NRW
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 30.10.2005 20:06
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N'abend!

Also mir hatte man damals (vor ca. 3 Monate) aufm Finanz-Amt
erklärt, das ich solange meine "normal-sterbliche" Steuernummer
bei Rechnungen angeben kann. Ich sollte es aber nicht mit Rechnungen
schreiben übertreiben *zwinker*

Wegen den Zusatz auf den Rechnungen, wegen der nicht ausweisbaren
MwSt. gab mir die nette Frau vom Finanzamt folgenden Satz mit aufm Weg:
"Nach §19 Abs. 1 UStG. wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen."

Gruß
Chris
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 30.10.2005 20:32
Titel

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chrikle hat geschrieben:
N'abend!

Also mir hatte man damals (vor ca. 3 Monate) aufm Finanz-Amt
erklärt, das ich solange meine "normal-sterbliche" Steuernummer
bei Rechnungen angeben kann. Ich sollte es aber nicht mit Rechnungen
schreiben übertreiben *zwinker*

Wegen den Zusatz auf den Rechnungen, wegen der nicht ausweisbaren
MwSt. gab mir die nette Frau vom Finanzamt folgenden Satz mit aufm Weg:
"Nach §19 Abs. 1 UStG. wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen."

Gruß
Chris


jo normalerweise behälste die steuernummer dann auch (war bei mir zumind. so) und kannst die dann auch für die gewerbliche tätigkeit weiter verwenden...
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RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.10.2005 08:02
Titel

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Habe noch einen Link zum Thema gefunden, wo alles kurz und bündig erläutert ist:

http://www.vnr.de/vnr/unternehmensgruendung/selbststaendig/praxistipp_23327.html

Ob man als Kleinunternehmer auf die Anwendung dieser Kleinunternehmer-Regelung verzichtet oder nicht, ist eine sehr wichtige Frage! Man ist nämlich für die nächsten 5 Jahre steuerlich an die getroffene Entscheidung gebunden.

###############################

Weiteres aus dem Text:

Faustregel:
Je höher die mit Vorsteuer belasteten Betriebsausgaben für Sie sind, umso eher sollten Sie darüber nachdenken, freiwillig auf die Kleinunternehmer-Regelung zu verzichten und umsatzsteuerpflichtig zu werden.

Auf Kleinunternehmer-Regelung verzichten
Das gilt insbesondere, wenn Sie zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit hohe Investitionen haben. Verschenken Sie die Rückerstattung der gezahlten Umsatzsteuer durch das Finanzamt dann nicht. Nehmen Sie in Kauf, sich in die Regelungen zur Umsatzsteuer einzuarbeiten.

Beauftragen Sie einen Steuerberater, wenn Sie die Anmeldugen und Erklärungen nicht selber machen wollen. Der kostet in der Regel weniger, als Sie an Vorsteuer-Erstattung erhalten - und verschafft Ihnen darüber hinaus manche weitere Steuerersparnis.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.10.2005 08:15
Titel

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RickMKK hat geschrieben:
Habe noch einen Link zum Thema gefunden, wo alles kurz und bündig erläutert ist:

http://www.vnr.de/vnr/unternehmensgruendung/selbststaendig/praxistipp_23327.html

Ob man als Kleinunternehmer auf die Anwendung dieser Kleinunternehmer-Regelung verzichtet oder nicht, ist eine sehr wichtige Frage! Man ist nämlich für die nächsten 5 Jahre steuerlich an die getroffene Entscheidung gebunden.

###############################

Weiteres aus dem Text:

Faustregel:
Je höher die mit Vorsteuer belasteten Betriebsausgaben für Sie sind, umso eher sollten Sie darüber nachdenken, freiwillig auf die Kleinunternehmer-Regelung zu verzichten und umsatzsteuerpflichtig zu werden.

Auf Kleinunternehmer-Regelung verzichten
Das gilt insbesondere, wenn Sie zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit hohe Investitionen haben. Verschenken Sie die Rückerstattung der gezahlten Umsatzsteuer durch das Finanzamt dann nicht. Nehmen Sie in Kauf, sich in die Regelungen zur Umsatzsteuer einzuarbeiten.

Beauftragen Sie einen Steuerberater, wenn Sie die Anmeldugen und Erklärungen nicht selber machen wollen. Der kostet in der Regel weniger, als Sie an Vorsteuer-Erstattung erhalten - und verschafft Ihnen darüber hinaus manche weitere Steuerersparnis.


so schauts aus. vor allem hält sich der aufwand, der durch das abgeben der umsatzsteuervoranmeldung entsteht, doch stark in grenzen. bei mir sind das im monat max 1 - 2 stunden arbeit (belege sortieren, in die software eintragen und dann von der software die anmeldung generieren lassen). dafür kann man sich eben die mwst bei anschaffungen zurückholen. das kann bei einer größeren anschaffung (großer drucker, auto, etc.) schon mal nen ganzen batzen geld ausmachen!
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LudwigKreativdesign

Dabei seit: 19.09.2005
Ort: Hannover
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.10.2005 09:04
Titel

Kleinunternehmer Rechnung:

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Hallo,

Die Rechnung:

.: Deine Firmbezeichnung + Anschrift
.: Kunden Firmenbezeichnung + Anschrift
.: Rechnungsdatum
.: Lieferdatum
.: Arbeitszeit von / bis
.: Preis
... beim Kleinunternehmerrecht, sprich du weist keine MwSt aus

z.B. du erstellst einen Flyer dafür nimmst du 116 € erstellst du nur eine Rechnung mit:

Gesamtpreis: 116 €

Bei verzicht des Kleinuntermerrechts musst du MwSt. ausweisen (aber vorsicht! jede 10. Tag des Monats ist eine Umsatzvoranmeldung fällig! - software hierfür ELSTER)

wäre die Rechnung so zu schreiben:

Preis Netto: 100 €
MwSt.: 16 €
Preis Brutto: 116 €

Falls ich noch was vergessen haben sollte - schreib ich noch mal Ooops

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen,

Gruß
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