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Biertrinker
Threadersteller
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 22.07.2010 14:58
Titel Kleinunternehmer frage wegen den 17.500 Euro |
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Servus, hab ne frage wegen der 17.500 grenze
Also angenommen ich hab 16.500 Euro in Jahr verdient. Also die 16.500 Euro sind die summe die auf mein Konto eingegangen sind.
Angenommen ich habe private Fahrtkosten von 1500 Euro. Die privaten fahrtkosten werden ja bei der EÜR dazugerechnet.
Ich möchte die Kleinunternehmerregelung noch ein weiteres Jahr nutzen, was ist jetzt ausschlag gebend ?
Die 16.500 Euro die tatsächlich erwirtschaftet wurden oder die 18.000 Euro ?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 22.07.2010 15:06
Titel
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hä? warum rechnest du private fahrtkosten zu den unternehmenseinnahmen? das eine hat doch mit dem anderen nix zu tun... für die EÜR sind ausschließlich geschäftsbezogene posten relevant. der privatkram hat da gar nix drin verloren.
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Biertrinker
Threadersteller
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 22.07.2010 15:34
Titel
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Hallo, beim KFZ nutze ich die 1 prozent regel und das muss doch im EÜR Bogen bei "15" angeben .
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 22.07.2010 15:37
Titel
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etz wird n schuh draus. ja da musst du in der tat die versteuerung des privatanteiles zu den einnahmen dazu zählen. aber wenn's wirklich nur n paar euro hin oder her sind, kauf halt aufs geschäft irgendwelche hard- oder software um den gewinn unter die 17.500 € zu drücken.
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S.Franke
Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 22.07.2010 15:40
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | aber wenn's wirklich nur n paar euro hin oder her sind, kauf halt aufs geschäft irgendwelche hard- oder software um den gewinn unter die 17.500 € zu drücken. |
Genau das ist nämlich der Punkt. Es ist nicht wichtig wieviel Geld auf deinem Konto eingeht, sondern wieviel Gewinn du erwirtschaftet hast. Deine Ausgabe werden ja noch von deinen Einnahmen abgezogen.
Lg Stefan
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Biertrinker
Threadersteller
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 22.07.2010 16:35
Titel
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Zitat: | Es ist nicht wichtig wieviel Geld auf deinem Konto eingeht, sondern wieviel Gewinn du erwirtschaftet hast. |
Genau das schnall ich nicht. Bin jetzt seit 2 Jahren Kleinunternehmer und bis jetzt immer unter den magischen 17.500 geblieben
Gestern war ich beim Finanzamt weil mein Steuerbescheid falsch war.
Der Herr dort meinte dass das zählt was im EÜR Bogen bei "7" steht. Ich hatte es eilig und hab dann nicht mehr nachgehackt.
Sagen wir mal ich hab 22.000 € Einnahmen dem gegenüber stehen 7000 € ausgaben. Dann wär ich also auch weiterhin Kleinunternehmer ?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 22.07.2010 16:37
Titel
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grundlage für die bemessung is immer der gewinn der eingefahren wird. oder wenn der umsatz ich glaub 100.000 € übersteigt oder so (nagel mich etz ned auf den betrag fest, aber er war auf jeden fall recht hoch).
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 22.07.2010 17:33
Titel
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Ich kann's nicht mehr mit ansehen ...
S. Franke hat geschrieben: | Es ist nicht wichtig wieviel Geld auf deinem Konto eingeht, sondern wieviel Gewinn du erwirtschaftet hast. |
Nein, für die KU-Regelung ist der Gewinn nicht relevant. Nur der Umsatz. Nachzulesen in § 19 UStG.
Zitat: | Sagen wir mal ich hab 22.000 € Einnahmen dem gegenüber stehen 7000 € ausgaben. Dann wär ich also auch weiterhin Kleinunternehmer ? |
Nein. Die "Grenze" nach der du hier fragst, nennt sich Umsatzgrenze. Und damit ist auch schon alles erklärt. Dein Umsatz muss dauerhaft unter 17.500 Euro liegen, wenn du dauerhaft von der KU-Regelung gebrauch machen willst. Wenn du 22.000 Euro Umsatz hast, bist du klar drüber und im Folgejahr automatisch regelbesteuert.
Wundert mich ehrlich gesagt, dass so alte Hasen wie audio hier ins Schwimmen geraten ...
blindtext
Zuletzt bearbeitet von blindtext am Do 22.07.2010 17:34, insgesamt 2-mal bearbeitet
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