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Thema: Kleinunternehmer als ausgelernter Mediengestalter B&T vom 12.04.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kleinunternehmer als ausgelernter Mediengestalter B&T
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pietzprove
Threadersteller

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Verfasst Fr 12.04.2013 00:07
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Kleinunternehmer als ausgelernter Mediengestalter B&T

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Guten Abend,

ich habe durch verschiedene Suchen schon einige Threads und auch FAQs gefunden, die sehr nah an meine Situation rankommen, aber da Kleinigkeiten schon mal schnell alles ändern können, wollte ich lieber direkt nachfragen.

Ich bin ausgelernter Mediengestalter Bild & Ton und möchte freiberuflich arbeiten. Eine Umsatzsteuer-ID habe aus irgendeinem Grund schon (Muss etwas mit einer früheren Beschäftigung zu tun haben) und nun möchte ich gerne Rechnungen schreiben und dabei den kleinst möglichen Aufwand haben. Deshalb kommt mir die Kleinunternehmerregelung sehr entgegen. Nun frage ich mich ob folgende Vorgehensweise korrekt ist:

Da ich als Mediengestalter in die Kategorie der Designer falle brauche ich für selbstständige Tätigkeit keinen Gewerbeschein. Und da ich auf jeden Fall unter 17500Euro im Jahr bleibe darf ich ohne die Berechnung vom Umsatzsteuer als Kleinunternehmer Rechnungen schreiben unter Angabe meiner Steuernummer.

Ist das richtig?

Oder muss ich doch noch irgendwas anmelden oder einleiten? Für unser Bürokratie-Deutschland kommt mir diese Vorgehensweise etwas zu einfach vor...

Danke für eure Hilfe
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Benutzer 116623
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Verfasst Fr 12.04.2013 01:11
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Re: Kleinunternehmer als ausgelernter Mediengestalter B&

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pietzprove hat geschrieben:

Ich bin ausgelernter Mediengestalter Bild & Ton und möchte freiberuflich arbeiten. Eine Umsatzsteuer-ID habe aus irgendeinem Grund schon (Muss etwas mit einer früheren Beschäftigung zu tun haben)


Das kann nicht sein, die USt-Id ist ausschließlich gewerblich und für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Meinst du vielleicht irgendeine Steuernummer?

Zitat:
und nun möchte ich gerne Rechnungen schreiben und dabei den kleinst möglichen Aufwand haben. Deshalb kommt mir die Kleinunternehmerregelung sehr entgegen. Nun frage ich mich ob folgende Vorgehensweise korrekt ist:

Da ich als Mediengestalter in die Kategorie der Designer falle brauche ich für selbstständige Tätigkeit keinen Gewerbeschein.


Das entscheidet das Finanzamt, nicht du. *zwinker*

Zitat:
Und da ich auf jeden Fall unter 17500Euro im Jahr bleibe darf ich ohne die Berechnung vom Umsatzsteuer als Kleinunternehmer Rechnungen schreiben unter Angabe meiner Steuernummer.

Ist das richtig?


Ja, aber:

Zitat:
Oder muss ich doch noch irgendwas anmelden oder einleiten?


Natürlich - du musst dich beim Finanzamt erst mal als Freiberufler anmelden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Und dann hoffen, dass du als Freiberufler anerkannt wirst. Und erst dann bekommst du die Steuernummer zugeteilt, die künftig auf deine Rechnungen muss.


Zuletzt bearbeitet von am Fr 12.04.2013 01:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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DesignKater

Dabei seit: 26.06.2007
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Verfasst Fr 12.04.2013 09:37
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@TO: Du meinst vielleicht die Steuer Identnummer, die bekommt eigentlich jeder. Meine Tochter, gerade mal 3,5 Wochen alt hat vorgestern auch eine Steuer Identnummer bekommen.

Eine USt. Identnummer brauchst du nicht zwingend, sie ist optional zu betrachten. Zumindest wenn du Rechnungen für Deutsche Unternehmen/Kunden ausweist. Solltest du auch Kunden aus anderen EU Ländern bedienen, benötigst du eine USt. Ident Nummer.
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 12.04.2013 09:47
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Was spricht denn gegen ein Gewerbe? Gerade als Kameramann könnte es sogar von Vorteil sein, was dein Leistungsspektrum angeht. Willst du das ganze nebenberuflich machen oder warum diese finanzielle Einschränkung. Dann könnte ich den Freiberufler zumindest eher nachvollziehen.
 
pietzprove
Threadersteller

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Verfasst Fr 12.04.2013 10:11
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danke für eure schnellen antworten. ok, ja dann meine ich wohl diese identnummer, die nichts mit der steuernummer zu tun hat die ich angeben muss. ich komme mir in diesem bereich vor wie ein idiot, weil es alles noch ziemlich neu für mich ist.

gegen ein gewerbe spricht im prinzip nur die frage wie lange ich es machen möchte. das kommt aber sehr darauf an wie gut es sich die nächste zeit einpendelt und entwickelt. bei einer festeinstellung, die mir zusagt, wäre ich unter den richtigen voraussetzungen nicht abgeneigt. ein gewerbe anzumelden klingt nur erstmal nach ziemlichem aufwand und es wäre eben quatsch, dass nach 2 monaten wieder rückgängig zu machen, wenn ich doch etwas anderes finde.

macht es dann vielleicht eher sinn über einen gagenschein abzurechnen?
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dercem

Dabei seit: 18.08.2011
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Verfasst Fr 12.04.2013 10:13
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Zu glauben, sich das nötige Wissen in einem Forum aneignen zu können ist leicht naiv. Besorg dir doch mal ein Buch zu dem Thema (oder bedien dich der zahlreichen Netzquellen), das schreiben von Rechnungen wird dann das kleinste Problem sein. Und wenn du dann immer noch Fragen hast, kannst du die ja hier rein schubsen.
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 12.04.2013 11:07
Titel

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Der Aufwand ein Gewerbe anzumelden beschränkt sich auf einen Fragebogen (für die Einschätzung ob es auch eine gewerbliche Tätigkeit ist) ausfüllen beim Gewerbeamt, 20 Euro für den Aufwand zu bezahlen und beim zuständigen Finanzamt eine neue Steuernummer zu beantragen.

Genauso einfach ist es auch ein Gewerbe wieder abzumelden. Du bekommst ebenfalls wieder eine neue Steuernummer.

Mir ist immer noch nicht ganz klar was dein aktueller Status ist. Du bist gerade Arbeitslos und willst dich selbständig machen, dann aber die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Alternativ suchst du auch eine Festanstellung?

Was den Gagenschein angeht, bin ich mir nicht sicher. Aber ist das nicht eher was für Schauspieler/Komparsen?
 
pietzprove
Threadersteller

Dabei seit: 11.04.2013
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Verfasst Mi 17.04.2013 14:55
Titel

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Zitat:
Mir ist immer noch nicht ganz klar was dein aktueller Status ist. Du bist gerade Arbeitslos und willst dich selbständig machen, dann aber die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Alternativ suchst du auch eine Festanstellung?


naja so ist es im prinzip. ich habe einen festen job in aussicht, der sich zum einen noch nicht bestätigt hat und zum anderen noch etwas hin ist. bis dahin möchte ich frei arbeiten als grafiker, kameramann und editor. und die eigentlich frage ist eben nur wie mache ich es am einfachsten mit dem kleinsten aufwand. zu dem thema will ich eigentlich keine bücher lesen, weil ich wenn überhaupt nur 3% davon brauche. aber deine antowrt hat mir schon geholfen. ch informiere mich noch einmal beim finanzamt.
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