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Thema: [Kleinunternehmen] Zuviel Umsatz - was nun? vom 27.12.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> [Kleinunternehmen] Zuviel Umsatz - was nun?
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Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.12.2012 12:06
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[Kleinunternehmen] Zuviel Umsatz - was nun?

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Liebe Medis und angehende,

mein erstes Geschäftsjahr mit meinem Kleinunternehmen ist vorbei und ich verlasse 2012 mit einem weinenden und einem lachenden Auge. Warum? Lachend, weil der Umsatz doch deutlich besser geworden ist als wie ich das geplant habe, weinend, weil jetzt dadurch natürlich auch andere steuerliche Rahmenbedingungen ziehen.

Die Grenze liegt ja - soweit ich das richtig nachgelesen habe - bei einem Umsatz von 17.500 Euro erhoben, d.h. ich muss bis zu diesem Wert keine Umsatzsteuer zahlen bzw. auch keine MwSt. ausweisen.

Nun bin ich aber über diesen Betrag minimal drübergekommen (19.000 Euro um genau zu sein), mit was muss ich jetzt rechnen? Was muss ich ab 2013 beachten? Wie gehts weiter?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand hierzu einen kleinen Crashkurs liefert, vielen Dank Lächel

Viele Grüße,
Tormi
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Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Do 27.12.2012 12:17
Titel

Re: [Kleinunternehmen] Zuviel Umsatz - was nun?

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Tormentor667 hat geschrieben:

Die Grenze liegt ja - soweit ich das richtig nachgelesen habe - bei einem Umsatz von 17.500 Euro erhoben, d.h. ich muss bis zu diesem Wert keine Umsatzsteuer zahlen bzw. auch keine MwSt. ausweisen.


USt und MwSt ist ja das selbe. Bezahlt hasst du bisher auch, nur aus den eigenen Rechnungen keine abgeführt (die ja dann dein Kunde bezahlt hätte).

Zitat:
Nun bin ich aber über diesen Betrag minimal drübergekommen (19.000 Euro um genau zu sein), mit was muss ich jetzt rechnen? Was muss ich ab 2013 beachten? Wie gehts weiter?


Du weist ab dem 1.1.2013 USt in deinen Rechnungen aus, nimmst sie ein, meldest sie an und überweist sie ans Finanzamt. Mit deiner Steuerschuld kannst du die USt, die du selbst natürlich schon immer bezahlst, wenn du Leistungen oder Waren kaufst, verrechnen. Das konntest du bisher nicht.

Melde dich beim Finanzamt, damit die dein Steuersignal auf Regelbesteuerung ändern und arbeite dich selbstständig (!) in das Thema Umsatzsteuervoranmeldungen ein. Und frag beim FA nach, in welchem Rhytmus die deine Voranmeldungen haben wollen. Wahrscheinlich monatlich, also bis zum 10. des Folgemonats.
 
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.12.2012 12:18
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Während man den Gewinn in weiten Grenzen beeinflussen kann ("Kosten machen"), hast du beim Umsatz nur wenig bis gar keine Möglichkeiten. Hast du schon alle Rechnungen geschrieben und verschickt? Wenn nicht, schicke sie erst am 01.01.2013 'raus. Evtl. kannst du die eine oder andere Rechnung unter irgend einem Vorwand ("falsche Steuernummer", "falscher Betrefff" oder sowas) nochmal stornieren und erst im nächsten Jahr neu versenden ... evtl. kommst du dann nochmal unter die magsiche Schwelle?

Ansonsten tut's auch nicht wirklich weh, denn die MwSt ist ja nur ein durchlaufender Posten - du verrechnest z.B. monatlich die eingenommene mit der ausgegebenen MwSt und zahlst den Rest ans FA bzw. erhältst sogar was zurück, falls du mehr Kosten als Einnahmen hattest. Ist halt (elektronische) Schreibarbeit (ELSTER), sonst aber nix Schlimmes.


Zuletzt bearbeitet von qualidat am Do 27.12.2012 12:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.12.2012 12:34
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Du schreibst Deinem Finanzamt schnell einen Brief:

Zitat:
für das kommende Steuerjahr 2013 möchte ich mich für die Umsatzsteuer anmelden, d.h. nicht mehr wie bislang von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen. Des Weiteren bitte ich Sie, die Istbersteuerung anzuwenden.* Bitte übersenden Sie mir alle notwendigen Unterlagen.


*falls Du Freiberufler bist?

Kann man bestimmt noch weniger verschwurbelt formulieren. Dann kaufst Du Dir am besten ein gutes Buch, dass die ganzen Klamotten umfassend erklärt (Du bist dann z.B. auch Vorsteuer abzugsberechtigt, was für Deine Planung relevant sein kann, dann musst Du schauen, ob Du für alle Leistungen den vollen Umsatzsteuer-Satz berechnen musst oder den verminderten, etc. pp.).

Wenn Du Dir genug gefährliches Halbwissen angeeignet hast, suchst Du Dir einen Steuerberater, mit dem kannst Du dann klären, was Du selber machen kannst und was er machen sollte. Da gibt es einigen Spielraum, von "ich gebe ihm alle Belege und Rechnungen in einem Wäschekorb" bis "ich mache alles selbst und lasse ihn nur darüberschauen". Wenn Du fast nur große Aufträge hast und sehr wenig Papierkram, kannst Du das vielleicht auch komplett selber machen.

@qualidat: Es gibt eigentlich nur einen Fall, bei dem TO empfehlen würde, krampfhaft in der Kleinunternehmer-Regelung zu verbleiben: Wenn seine Kunden größtenteils Vereine, Privatleute etc. sind, welche die Umsatzsteuer eben nicht als "durchlaufenden Posten" betrachten.


Zuletzt bearbeitet von ChrisKam am Do 27.12.2012 12:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 27.12.2012 12:43
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ChrisKam hat geschrieben:
Du schreibst Deinem Finanzamt schnell einen Brief:

für das kommende Steuerjahr 2013 möchte ich mich für die Umsatzsteuer anmelden, d.h. nicht mehr wie bislang von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen. Des Weiteren bitte ich Sie, die Istbersteuerung anzuwenden.* Bitte übersenden Sie mir alle notwendigen Unterlagen.

*falls Du Freiberufler bist?


Sorry, aber den Brief sollte er auf keinen Fall schreiben! Das sieht nämlich so aus, als würde er freiwillig auf die KU-Regelung verzichten. Tut er aber nicht. An den freiwilligen Verzicht wäre er dann 5 Jahre gebunden, er könnte also auch dann nicht wieder die KU-Regelung nutzen, wenn sein Umsatz unter die Umsatzgrenze sinkt. Und die Möglichkeit kann er sich ja offen halten.

Und mit Freiberufler oder nicht, hat das alles auch gar nichts zu tun. Zwischen Soll- und Istbesteuerung können auch Gewerbetreibende frei wählen, solange die Umsatzgrenze von 500.000 Euro nicht überschritten wird.


Zuletzt bearbeitet von am Do 27.12.2012 12:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.12.2012 12:53
Titel

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Guter Hinweis - über eine Rückkehr in die KU habe ich überhaupt nicht nachgedacht.

...und was die Istversteuerung angeht habe ich auch noch einmal schnell nachgelesen: Stimmt, die 500k Grenze sollte hier nicht angekratzt werden. Wobei bei Freiberuflern wohl keine Grenzen Anwendung finden ungeachtet von Umsatz und Gewinn? (Achtung, sehr gefährliches Halbwissen).

Ungeachtet dessen @TO: Kümmere Dich auf jeden Fall darum, dass Du in die Ist-Versteuerung kommst. Sonst kann es u.U. zu Liquiditätsengpässen kommen wenn Du z.B. Steuern für einen großen Auftrag abführen musst, der noch gar nicht bezahlt wurde.
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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.12.2012 12:55
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steuerberater anrufen, dafür sind die da * Keine Ahnung... *
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Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.12.2012 16:06
Titel

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Danke euch allen für die Informationen, das hilft mir schonmal weiter. Eindeutigerweise komme ich aber um einen Steuerberater nicht rum, das werd ich dann wohl nach Silvester schnell angreifen. Dankeschön und euch allen einen guten Rutsch Lächel
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