mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 20:59 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Kleinunternehmen oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ? vom 11.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kleinunternehmen oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ?
Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
Para
Threadersteller

Dabei seit: 12.09.2003
Ort: Grey City
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.10.2005 17:07
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

also dann doch wieder lieber uSt-IdNr. beantragen?
Bin da, wie man sieht, noch sehr unentschlossen - finde aber auch das es ein mit entscheidender Punkt ist!
  View user's profile Private Nachricht senden
Presence

Dabei seit: 27.09.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 11.10.2005 21:26
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Beim Kunden macht es in jedem Fall einen besseren Eindruck wenn du MWST berechnest. Wirkt seriöser, professioneller. Außerdem kannst du dann die Vorsteuer absetzen.

Wenn du aber tatsächlich nur 300 Euro im Monat verdienst würde ich als Kleinunternehmer anfangen und wenn du dann mehr Aufträge hast wechseln.


Zuletzt bearbeitet von Presence am Di 11.10.2005 21:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Para
Threadersteller

Dabei seit: 12.09.2003
Ort: Grey City
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.10.2005 00:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Presence hat geschrieben:
Beim Kunden macht es in jedem Fall einen besseren Eindruck wenn du MWST berechnest. Wirkt seriöser, professioneller. Außerdem kannst du dann die Vorsteuer absetzen.

Wenn du aber tatsächlich nur 300 Euro im Monat verdienst würde ich als Kleinunternehmer anfangen und wenn du dann mehr Aufträge hast wechseln.


thx für deinen Beitrag , den anderen natürlich auch!
Werd ich auch so machen und mich erstmal als Kleinunternehmer ausgeben. Wenns dann besser läuft kann ich die ust-id immernoch anfordern. Dann hab ich das viell. auch etwas besser verinnerlicht den ganzen bürokratiedings *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
Presence

Dabei seit: 27.09.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 12.10.2005 10:01
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

...dann viel Glück! Ich hab das ganze Prozedere mit der Anmeldung beim Finanzamt auch gerade hinter mich gebracht.
  View user's profile Private Nachricht senden
kalesse

Dabei seit: 12.01.2006
Ort: Amelinghausen
Alter: 67
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 27.05.2010 07:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ob du Kleinstunternehmer bist oder nicht, bestimmt dein Umsatz. Wenn der im ersten Jahr nicht über 17.500 Euro liegt und im Folgejahr nicht über 50.000, dann kannst du die Kleinstunternehmer-Regelung anwenden. Wenn du im Folgejahr jedoch über die 17.500-Euro-Grenze kommst, bist du verpflichtet, MwSt. auszuweisen und diese dann die ersten 2 Jahre monatlich zu erklären, danach vierteljährlich.
Leider ist es so, dass du dann 5 Jahre lang dazu verpflichtet bist, auch wenn im dritten Jahr dein Umsatz wieder unter 17.500 Euro fällt.
Es ist zwar richtig, dass man die MwSt., die beim Kauf von Geräten usw., gezahlt wurde, dann gegen die eingenommene MwSt. gegenrechnen kann, aber im Normalfall ist es ja so, dass man mehr MwSt. einnimmt, als ausgibt (andernfalls sollte man sich Gedanken machen).
Richtig ist auch, dass gerade bei Kleinstunternehmen die Menge der gestellten Rechnungen überschaubar und die monatliche Umsatzsteuererklärung keinen großen Zeitaufwand bedeutet, jedoch sollte man in diesem Zusammenhang dann auch die Jahreserklärungen mit einrechnen, die man von einem Steuerberater erledigen lassen sollte.
Wenn jemand die Möglichkeit hat, die Kleinstunternehmerregelung anzuwenden, kann ich nur dazu raten. Wir Selbstständigen sind doch die größten Steuereintreiber für den Staat. Es ist ja nicht so, dass wir diese MwSt., die wir auf unsere Arbeit/Ware aufschlagen, selbst behalten können.
Für den Kunden ist es unerheblich, ob die MwSt. ausgewiesen ist oder nicht, denn der Betrag, den er mit der Rechnung mehr bezahlt, geht ans Finanzamt - also sollte er sich freuen, wenn er gleich weniger bezahlt.
Auf jeden Fall muss unter die Rechnung, für die keine MwSt. berechnet wurde, folgender Satz:
„Umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 (1) UStG Steuernr. xxxxxxxx“
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 27.05.2010 09:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

nur noch einmal zu sicherheit, da ich nur mitgelesen habe.


du sprichst immer davon dir eine ust-idnr zu beantragen. das wäre für dich ja nur dann wichtig, wenn du ins ausland rechnungen stellst. die mwst ausweisen, kannst du auch ohne ust-id. dafür must du nur beim finanzamt sagen, das du auf die kleinunternehmer-regelung verzichtetn willst.

ich persönlich kann dir empfehlen, auf die regelung zu verzichten. der bürokratische aufwand ist gering. und du kannst eben gewerblich freier arbeiten. beispiel: wenn du für einen kunden etwas druckst, dann schlägst du einfach 10% auf, denn die druckkosten laufen über dich. wenn du einmal geschnallt hast wie das geht, dann ist nur etwas nervig jeden monat seine abrechnung zu machen, aber ne stunde wirst du ja investieren können.


ein steuerberater kann ab 150 euro im quartal kosten. eigentlich solltest du auf dessen hilfe nicht verzichten.
 
Basti

Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.05.2010 10:10
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Öhm wegen der Sache und dem Ausland. Also ich habe auch ein Kleinunternehmen ohne diese MwSt. Id.-Nr. und hatte auch schon einen Kunden aus Österreich bedient. Gabs keine Problem und war 2008, also auch Finanzamt hat da nix gesagt.

gReeetZz!°
  View user's profile Private Nachricht senden
Juggalo4u

Dabei seit: 22.11.2006
Ort: Plauen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 28.05.2010 20:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Die UstID-Nummer hat grundsätzlich erstmal nichts mit Rechnung ohne Umsatzsteuer zu tun.
Sie bietet die Möglichkeit bei Auslandsgeschäften Leistungen/Waren ohne Umsatzsteuer zu verkaufen bzw.
einzukaufen.

Grundsätzlich hast du bei Existenzgründung die Wahlmöglichkeit zur Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz. Dann berechnest du an deine Kunden keine Umsatzsteuer, darfst die für deine geschäftlichen Ausgaben und Anschaffungen auch die bezahlte Umsatzsteuer(wird dann als "Vorsteuer" bezeichnet) nicht zurückholen.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Portal mit Umsatz-Identifikationsnummer?
Kleinunternehmen gründen
Kleinunternehmen und die Abschreibung
[Kleinunternehmen] Zuviel Umsatz - was nun?
Kleinunternehmen oder Honorarbasis
Umsatz/Einnahmen & Gewinn bei Kleinunternehmen
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.