Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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dinic
Threadersteller
Dabei seit: 11.05.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.12.2007 13:26
Titel Kleingewerbetreibender das Richtige? |
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Hi,
ja ich weiß, oft diskutiert, falsch verstanden und langsam auch langweilig. Naja trotzdem will ich das nochmal hören
Ich hab mich jetzt etwas durch die Forensuche gequält und auch sonst noch im Web informiert, benötige aber noch einige Tipps von euch.
Vorab einige Infos.
Ich bin zur Zeit beim Amt "Arbeitssuchend" gemeldet (werd hoffentlich im nächsten Jahr studieren können) und möchte jetzt einge Aufträge bearbeiten.
Es geht also darum, diese abzurechnen. Das ich eine Steuernummer benötige ist klar. Hier steht ja
http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html
das man als Privater auch Rechnungen schreiben kann, aber nur bis zu einer höchstgrenze von 720€. Das fällt somit schonmal raus!
Möglichkeit 2 beschreibt dann ja das Kleingewerbe. Ich denke also das dies auf meinen Fall zutreffen würde oder liege ich da falsch?
Nehmen wir ein Beispiel.
Eine webseite wurde von mir gestaltet und umgesetzt. Jetzt will ich die Rechnung schreiben. Als Kleingewerbetreibender muss ich die Umsatzsteuer mit angeben und eine fortlaufende rechnungsnummer angeben
(bitte korrigieren falls es falsch ist).
Am ende des Jahres muss ich dann eine Steuerklärung schreiben, woran dann das Finanzamt die Besteuerung festlegt?!
Und wie verhällt sich das mit den Versicherungen? Zur zeit läuft das alles über meine Eltern, kann das auch so bleiben? Denn diese Tätigkeit ist nur als ausbesserung gedacht und nicht als die große Einkunft.
Ich weiß war ziemlich viel, und vielleciht auch etwas unverständlich aber würde mich freuen wenn ich das mit eurer hilfe klären könnte.
grüße
dinic
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.12.2007 13:37
Titel
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also.
1. als arbeitloser darfst du max ich glaub 160 € im monat dazu verdienen, ohne das dir was vom arbeitslosengeld abgezogen wird. die tätigkeit musst du beim arbeitsamt angeben. ob du sie auch genemigen lassen musst weiß ich nicht. einfach mal fragen dort.
2. wenn du ein kleingewerbe gründest, darfst du keine umsatzsteuer ausweisen (das ist ja der sinn und zweck der kleinunternehmerregelung). d.h. du schreibst auf die rechnung nur den nettobetrag und den satz dazu "aufgrund der kleinunternehmerregelung kein umsatzsteuerausweis".
3. am jahresende gibst du ne normale steuererkärung ab und mit dieser die sog. anlage gse (geschäftsbetriebe). als grundlage dafür nimmst du eine ganz normale gewinn und verlustrechung (also ne aufstellung mit einnahmen und ausgaben, welche gegeneinander aufgerechnet wird).
4. wenn du nicht über kleine beträge hinaus kommst und nicht den hauptteil deiner einnahmen mit der selbständigen tätigkeit verdienst, musst du dich nicht extra versichern.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 10.12.2007 13:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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dinic
Threadersteller
Dabei seit: 11.05.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.12.2007 13:53
Titel
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Danke für deine schnelle Antwort
Zitat: |
1. als arbeitloser darfst du max ich glaub 160 € im monat dazu verdienen, ohne das dir was vom arbeitslosengeld abgezogen wird. die tätigkeit musst du beim arbeitsamt angeben. ob du sie auch genemigen lassen musst weiß ich nicht. einfach mal fragen dort. |
Ich bekomm eh kein Arbeitslosengeld nur Kindergeld, aber die tätigkeit angeben ist ja nicht so wild
Zitat: | 2. wenn du ein kleingewerbe gründest, darfst du keine umsatzsteuer ausweisen (das ist ja der sinn und zweck der kleinunternehmerregelung). d.h. du schreibst auf die rechnung nur den nettobetrag und den satz dazu "aufgrund der kleinunternehmerregelung kein umsatzsteuerausweis". |
Ah ok, das is jetzt klar
Zitat: | 3. am jahresende gibst du ne normale steuererkärung ab und mit dieser die sog. anlage gse (geschäftsbetriebe). als grundlage dafür nimmst du eine ganz normale gewinn und verlustrechung (also ne aufstellung mit einnahmen und ausgaben, welche gegeneinander aufgerechnet wird). |
Sprich, wenn ich fast auf Null bei der umrechnung tendiere, muss ich natürlich auch keine steuern zahlen.
Ausgaben sind z.B. neue Hardware oder Software-Lizenzen?
Zitat: |
4. wenn du nicht über kleine beträge hinaus kommst und nicht den hauptteil deiner einnahmen mit der selbständigen tätigkeit verdienst, musst du dich nicht extra versichern. |
Werde ich denn von irgendwen darauf hingewiesen, falls ich mich noch zusätzlich versichern muss?
EDIT:
Ach noch was, Einnahmen durch Werbung auf Webseiten einfach bei der Steuererklärung angeben?
Und wenn ich jetzt jemanden für ein projekt angagieren muss, der mir eine rechnung schreibt auch als ausgaben angeben oder wie verhällt es sich damit?
Zuletzt bearbeitet von dinic am Mo 10.12.2007 14:07, insgesamt 2-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 10.12.2007 14:07
Titel
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dinic hat geschrieben: |
Ich bekomm eh kein Arbeitslosengeld nur Kindergeld, aber die tätigkeit angeben ist ja nicht so wild |
Beachte, dass Du bei mehr als 7680,- Euro eigenem Einkommen/Jahr kein Kindergeld mehr bekommst.
Zitat: | Sprich, wenn ich fast auf Null bei der umrechnung tendiere, muss ich natürlich auch keine steuern zahlen.
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Was für eine Umrechnung? Meinst Du die EÜR? Du zahlst keine Einkommenssteuer, wenn Du unter 7664,- Euro Einkommen im Jahr bleibst - danach wird jeder Euro versteuert.
Zitat: | Ausgaben sind z.B. neue Hardware oder Software-Lizenzen? |
Zum Beispiel. Wobei Du ggf. die private Nutzung rausrechnen musst. Also nicht sinnlos irgendwelches Zeug kaufen.
Zitat: | Werde ich denn von irgendwen darauf hingewiesen, falls ich mich noch zusätzlich versichern muss? |
Moment mal - wie bist Du denn jetzt versichert? Über Deine Eltern? Dann sprich unbedingt mit deren Krankenkasse. Kinder sind nämlich nur solange mitversichert, wie sie sich in der Ausbildung befinden oder eine Ausbildungsstelle suchen. Sobald Du eigenes Geld jenseits bestimmter Grenzen verdienst, bist Du selbst versicherungspflichtig.
Und nein - grds. musst Du da schon selbst drauf achten.
Zitat: | EDIT:
Ah und Einnahmen durch Werbung auf Webseiten einfach bei der Steuererklärung angeben? |
Ja, sowieso. Und dran denken, dass die Einkommenssteuer auf Dein _Gesamt_einkommen fällig wird, also auf alle Einkommensarten addiert.
c_writer
Zuletzt bearbeitet von am Mo 10.12.2007 14:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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dinic
Threadersteller
Dabei seit: 11.05.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.12.2007 14:15
Titel
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@ c_writer, erstmal danke für deine antwort
Die Grenze mit dem Kindergelt kenne ich, dann muss ich halt unter dem betrag bleiben, damit diese leistung weiter gezahlt wird.
Zitat: | Was für eine Umrechnung? Meinst Du die EÜR? Du zahlst keine Einkommenssteuer, wenn Du unter 7664,- Euro Einkommen im Jahr bleibst - danach wird jeder Euro versteuert. |
Ok, dann werde ich ja wohl sowieso keine Einkommenssteuer zahlen müssen. Da der Betrag vom Kindergeld ja auf der selben höhe angelegt ist.
Zitat: | Moment mal - wie bist Du denn jetzt versichert? Über Deine Eltern? Dann sprich unbedingt mit deren Krankenkasse. Kinder sind nämlich nur solange mitversichert, wie sie sich in der Ausbildung befinden oder eine Ausbildungsstelle suchen. Sobald Du eigenes Geld jenseits bestimmter Grenzen verdienst, bist Du selbst versicherungspflichtig. |
Ja ich bin über meinen Vater versichert. Gut dann muss ich das unbedingt mit der Krankenkasse abklären.
Zitat: | Ja, sowieso. Und dran denken, dass die Einkommenssteuer auf Dein _Gesamt_einkommen fällig wird, also auf alle Einkommensarten addiert. |
Dann geh ich mal davon aus das auch Zinsen von Geldanlagen dazu gezählt werden
Zuletzt bearbeitet von dinic am Mo 10.12.2007 14:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nienna
Dabei seit: 13.05.2006
Ort: BaWü
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.12.2007 14:39
Titel
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Habe noch ne andere Frage zum Kleingewerbe und zwar, was ist, wenn man mal ein Jahr keine Einnhamen hatte? Ich mach das nebenher und dieses Jahr hatte ich keine Zeit bzw. ein Kunde ist abgesprungen, fahren die mir jetzt an Karren wenn die GSE dieses Jahr mit ner Minuszahl ausgefüllt wird?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.12.2007 14:49
Titel
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nein. du kannst auch verlust machen. allerdings wenn du das mehrere jahre hintereinander tust und auch nicht viele umsätze passieren, kann es sein das man dir dein gewerbe aberkennt, wegen "liebhaberei". mehr nich.
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