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Thema: Kleingewerbe - Probleme bei der Anmeldung vom 15.08.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kleingewerbe - Probleme bei der Anmeldung
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Reprofuchs
Threadersteller

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Verfasst Mi 15.08.2012 18:32
Titel

Kleingewerbe - Probleme bei der Anmeldung

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Hallo zusammen,

eine Kollegin von mir hat Probleme sich neben Ihrem Hauptberuf
selbständig zu machen. Sie hat ein Kleingewerbe angemeldet und
angegeben das sie allerlei Mediendienste wie Satz, Layout, Bildbearbeitung,
Fotografie etc. anbieten möchte.

Nach der Bestätigung vom Gewerbeamt bekommt sie jetzt allerlei Post
von Leuten wie der Berufsgenossenschaft. Die wollen Geld von ihr einfordern
und stellen Fragen zu Betriebsgröße etc.

Hatte einer von Euch das gleiche Problem und muss man als "Kleingewerbe",
ohne jetzt überhaupt schon etwas daran verdient zu haben, wirklich diese
ganzen Gelder abführen.

Kann Sie sich besser anders selbständig machen. Als Einzelperson und wirklich
nur neben dem Hauptberuf (also erstmal keine großen Einkommen).

Danke für eine Antwort!
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Benutzer 116623
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Verfasst Mi 15.08.2012 19:49
Titel

Re: Kleingewerbe - Probleme bei der Anmeldung

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Reprofuchs hat geschrieben:
Hallo zusammen,

eine Kollegin von mir hat Probleme sich neben Ihrem Hauptberuf
selbständig zu machen. Sie hat ein Kleingewerbe angemeldet


Bestimmt nicht, denn es gibt kein "Kleingewerbe", sondern nur ganz einfach Gewerbe. Die Kleinunternehmerregelung ist etwas anderes und ausschließlich umsatzsteuerlich relevant.

Zitat:
Nach der Bestätigung vom Gewerbeamt bekommt sie jetzt allerlei Post
von Leuten wie der Berufsgenossenschaft. Die wollen Geld von ihr einfordern
und stellen Fragen zu Betriebsgröße etc.

Hatte einer von Euch das gleiche Problem


Welches Problem? Das ist kein "Problem", das sind ganz normale Folgen der Gewerbeanmeldung. Sie sollte also dringend die Fragen nach Betriebsgröße etc. beantworten, als gewerbliche Grafik- und/oder Fotodesignerin ist sie in der BG pflichtversichert: http://www.agd.de/soziale-sicherung.html

Zitat:
und muss man als "Kleingewerbe",
ohne jetzt überhaupt schon etwas daran verdient zu haben, wirklich diese
ganzen Gelder abführen.


Siehe oben, "Kleingewerbe" gibt es nicht und für alle Gewerbetreibenden gelten die gleichen Regeln.

Zitat:
Kann Sie sich besser anders selbständig machen.


Zu spät.

Zitat:
Als Einzelperson und wirklich nur neben dem Hauptberuf (also erstmal keine großen Einkommen).


Sie ist ja Einzelunternehmerin und für eine Anmeldung als Freiberuflerin - die dann aber auch wirklich nur freiberufliche Tätigkeiten anbieten darf, also zum Beispiel keinen Satz - dürfte es zu spät sein. Sie hätte sich besser erst mal gründlich informieren sollen. Ist zwar bitter, aber so ist das halt.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 15.08.2012 19:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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Verfasst Do 16.08.2012 11:58
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es kommt bei der selbständigkeit immer darauf an was du daraus machst. ein gewerbe ist nichts schlimmes und freiberufler sind immer im vorteil. die genossenschaft will vermutlich 90 euro jahrebeitrag. wenn das nicht drin ist oder nicht erwirtschaftet wird, dann ist die selbständigkeit ansich problematisch. von den ihk-beiträgen kann man bei geringen umsätzen befreit werden.

als ich damals mein gewerbe angemeldet habe, war ich auch überrascht als sich nach 4 jahren die bg druck meldete...
aber es waren nur 90 euro im jahr. so what.

bei fotografie kann es durchaus sein das noch eine andere genossenschaft ansprüche stellt. das kann passieren.
 
SL-Design

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Verfasst Fr 17.08.2012 10:18
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Re: Kleingewerbe - Probleme bei der Anmeldung

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someonesdaughter hat geschrieben:
Sie ist ja Einzelunternehmerin und für eine Anmeldung als Freiberuflerin - die dann aber auch wirklich nur freiberufliche Tätigkeiten anbieten darf, also zum Beispiel keinen Satz - dürfte es zu spät sein.


Warum sollte ein Freiberufler keinen Satz anbieten?
Ich bin seit 18 jahren Freelancer und in fast jedem Printauftrag kommen auch Satzarbeiten vor.
Das ist doch auch ein Teil der Gestaltung.

Problematisch wird es, wenn ein Freelancer externe Kosten wie Druck mit Aufschlag an seinen Kunden weiterberechnet.
Dazu sollte man ein Gewerbe haben.
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Benutzer 116623
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Verfasst Fr 17.08.2012 10:37
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Re: Kleingewerbe - Probleme bei der Anmeldung

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SL-Design hat geschrieben:

Warum sollte ein Freiberufler keinen Satz anbieten?


Weil das keine freiberufliche sondern eine gewerbliche Tätigkeit ist.

Vgl. https://www.mediafon.net/ratgeber_haupttext.php3?si=4fb1192916f1c&id=401503f52ab8c

Zitat:
Ich bin seit 18 jahren Freelancer und in fast jedem Printauftrag kommen auch Satzarbeiten vor.
Das ist doch auch ein Teil der Gestaltung.


Schön für dich, wenn es das Finanzamt noch nicht bemerkt hat oder bemerkt hat und deinen Status trotzdem nicht in Frage stellt - sofern du Freiberufler bist. "Freelancer" sagt darüber ja nichts aus.

Zitat:
Problematisch wird es, wenn ein Freelancer externe Kosten wie Druck mit Aufschlag an seinen Kunden weiterberechnet. Dazu sollte man ein Gewerbe haben.


Es ist sinnvoll, zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden zu unterscheiden, "Freelancer" ist kein rechtlich relevanter Terminus. Und problematisch daran ist nicht, dass es externe Kosten sind, sondern dass es eben keine freiberufliche Tätigkeit ist.
 
Benutzer 37983
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Verfasst Fr 17.08.2012 10:45
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Aber auch ein Freiberufler darf Arbeiten, die normalerweise mit 19% zu versteuern wären, ausführen, solange die Hauptleistung mit 7% versteuert wird. Dann teilt die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung. http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustr-2008/r29.html
§ 29 UStR

Und auch, wenn nur ab und an 19% auf den Rechnungen steht, wird das Finanzamt nichts sagen, solange deutlich ist, dass ich mein Brot mit 7% verdiene. Mir wurde zb. schon bestätigt, dass ich sehr wohl Dinge mit 19% MwSt verkaufen kann, obwohl ich als Freiberufler gemeldet bin, solange ich alles klar trenne und am Ende des Jahres korrekt in der Steuererklärung aufliste.
 
SL-Design

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Verfasst Fr 17.08.2012 11:11
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Re: Kleingewerbe - Probleme bei der Anmeldung

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someonesdaughter hat geschrieben:
Schön für dich, wenn es das Finanzamt noch nicht bemerkt hat oder bemerkt hat und deinen Status trotzdem nicht in Frage stellt - sofern du Freiberufler bist. "Freelancer" sagt darüber ja nichts aus.


Mit "Freelancer" meine ich Freiberufler.

Ich habe noch nie eine Rechnung nur mit 7% abgerechnet, egal was für ein Job und habe mal meinen neuen Steuerberater darauf angeschrieben, mal sehen, was der meint.
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Benutzer 116623
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Verfasst Fr 17.08.2012 11:40
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Re: Kleingewerbe - Probleme bei der Anmeldung

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Illumaus hat geschrieben:
Aber auch ein Freiberufler darf Arbeiten, die normalerweise mit 19% zu versteuern wären, ausführen, solange die Hauptleistung mit 7% versteuert wird.


Das ist hier aber gar nicht das Thema. Die Abgrenzung von Freiberuf und Gewerbe erfolgt nicht über die USt und ich habe keine Ahnung, wie man darauf kommen kann, dass freiberufliche Leistungen nur mit 7% abgerechnet werden müssten ...


Zuletzt bearbeitet von am Fr 17.08.2012 11:43, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
 
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