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Thema: kleingewerbe oder...? vom 07.05.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> kleingewerbe oder...?
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derbobby
Threadersteller

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Verfasst Mo 07.05.2007 18:28
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kleingewerbe oder...?

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Hallo,
könnt ihr mir bitte weiterhelfen?
als 23-jähriger student suche ich natürlich einen gemütlichen nebenjob, was ja nicht so einfach zu finden ist. zumindest find ich nix für mich. ALSO, will ich mit meinem Hobby etwas Geld dazuverdienen.
Und das wäre: Flyer, Plakate, Homepagevorlagen, CD-Cover, Aufkleber, Logos usw gestalten.
Ich glaube nicht, dass ich damit im Monat mehr als 1000,- oder 500,- € machen würde. Allein schon aus zeittechnischen Gründen. Nun, stellt sich mir die Frage "was tun"?
Habe gehört, dass ich ein Kleingewerbe anmelden kann und somit meine Leistungen legal anbieten kann. Kenn mich aber momentan ganz und gar nicht aus... irgendjemand hat mir was erzählt von wegen, dass ich irgendwas als Freischaffender Künstler anmelden soll, der andere meint Gewerbe. Plötzlich höre ich Kleingewerbe und ich komm hier gar nicht mehr klar

hätte jemand die Güte mich aufzuklären, wie ich am besten mein Vorhaben umsetzten könnte? Oder vielleicht gibts ja schon einen Thread den ich nicht gefunden hab. Weiss auch leider nicht unter welche Rubrik das jetz genau gehört.
Wäre euch zu äussersten Dank verpflichtet.

lg
bobby
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Mo 07.05.2007 18:39
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guggsd du hier: http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbststaendigkeit-45370-1.html
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derbobby
Threadersteller

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Verfasst Mo 07.05.2007 19:01
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oh ja...perfekt... ich glaub das ists's danke...!
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derbobby
Threadersteller

Dabei seit: 03.03.2006
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Verfasst Mo 07.05.2007 20:45
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ne...doch nicht...

weiter fragen zu kleingewerbe:

1. meld ich das kleingewerbe bei der gemeinde oder bei finanzamt an?

2.1 gibt es eine steuerfreie summe (die ich im jahr verdienen darf)?
2.2 oder muss ich für jeden pups steuern zahlen?

3. Falls 2.1., wieviel darf ich denn im Jahr verdienen?
Falls 2.2., muss ich also 19% prozent von dem erarbeiteten wieder abgeben?

und andere Frage: was hat es mit dem freiberufler auf sich?


gruss
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.05.2007 20:51
Titel

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derbobby hat geschrieben:
ne...doch nicht...

weiter fragen zu kleingewerbe:

1. meld ich das kleingewerbe bei der gemeinde oder bei finanzamt an?

2.1 gibt es eine steuerfreie summe (die ich im jahr verdienen darf)?
2.2 oder muss ich für jeden pups steuern zahlen?

3. Falls 2.1., wieviel darf ich denn im Jahr verdienen?
Falls 2.2., muss ich also 19% prozent von dem erarbeiteten wieder abgeben?

und andere Frage: was hat es mit dem freiberufler auf sich?


gruss


1. bei der gemeinde. vom finanzamt krichste im nromalfall automatisch nen schrieb wo du den zu erwartenden gewinn angibst und ne steuernummer krichst.
2.1 kommt auf dein einkommen als arbeitnehmer an. ich hab irgendwas mit 7000 € /jahr im kopf - wenn du allerdings mit der regulären arbeit schon über 7000 verdienst, musst du steuern zahlen. wie viel hängt von deinen freibeträgen und deiner steuerklasse ab.
2.2 wie schon gesagt - kommt darauf an. im zweifelsfall nen steuerberater konsultieren
3. im jahr darfst du verdienen so viel du willst... problematisch wird es wohl, weil du student bist und damit wahrscheinlich krankenversichert bei deinen eltern bist... wenn du deine haupteinnahmen aus der selbständigkeit beziehst, wirst du dich selobst versichern müssen... sofern du bafög beziehst, musst du deine einnahmen natürlich auch entsprechend angeben...
2.2 die 19 % gelten nur, wenn du zur umsatzsteuer optierst - d.h. wenn du auf deinen rechnungen mwst ausweist. diese 19% musst du dann als umsatzsteuervorauszahlung ans finanzamt abtreten. wenn du ein kleingewerbe anmeldest kannst du dir das mit der mwst sparen. du darfst dann aber auch keine auf der rechnung aufführen und du kannst auch bei anschaffungen keine mwst. aus rechnungen absetzen...
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cRime

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Verfasst Mi 09.05.2007 00:31
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Zitat:
Voraussetzungen für eine Kleinuntnehmerschaft
Unternehmer

im Inland ansässig

Brutto-Umsatz des Vorjahres < 17500 €

Voraussichtlicher Brutto-Umsatz des laufenden Jahres < 50000 €

Folgen
Umsatzsteuer wird nicht erhoben

kein Vorsteuerabzug

kein Steuerausweis in der Rechnung

keine Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

keine Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Rechnung


Ich muss auf die Rechnung schreiben dass ich laut Gesetz keine Umsatzsteuer absetzen darf.
Wie sieht es mit den Kunden aus, die dann einen Betrag bezahlen, aber keine Steuern absetzen können?
Mich als Stammkunde würde es auf Dauer ankotzen jeden Monat auf die Steuern zu verzichten!
Oder wie läuft das?

Bzgl. Versicherung:
Muss man sich wirklich selber versichern lassen?
Ich weiss nicht wie weit ich gerade bin,
aber ist das beim Kleingewerbe nicht überflüssig?
Kann auch sein dass ich mich Irre...

Zum Thema BAföG:
Ich kassiere im Momant 530€ im Monat und darf wenn ich ein Kleingewerbe anmelde nicht mehr als 4200€ im Jahr verdienen!!!

Das selbige gilt natürlich auch für alle anderen Nebenjobs.

Soll sich aber laut meiner Beraterin bald ändern.
Dann sollen 400€ Jobs möglich sein.
Das wären dann 4800€ im Jahr!

Wie sieht es denn jetzt aus mit Kindergeld?
Entfällt es auch beim Kleingewerbe?

Soweit ich weiss entfällt es nicht, solange ich unter der festgelegten Summe bleibe.
(Die ich sowieso nicht überschreiten kann da das BAföG-Amt sonst mit seinen 4200€ dazwischen kommt... *Schnief* )
Das gleiche sollte meines Wissens nach auch mit der Krankenversicherung laufen, oder!?


Zuletzt bearbeitet von cRime am Mi 09.05.2007 00:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mi 09.05.2007 07:58
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cRime hat geschrieben:

Ich muss auf die Rechnung schreiben dass ich laut Gesetz keine Umsatzsteuer absetzen darf.
Wie sieht es mit den Kunden aus, die dann einen Betrag bezahlen, aber keine Steuern absetzen können?
Mich als Stammkunde würde es auf Dauer ankotzen jeden Monat auf die Steuern zu verzichten!
Oder wie läuft das?


der kunde verzichtet ja auf nix. für den kunden isses ne ganz normale netto-rechnung die er zur gewinnminderung ja einsetzen kann und wird. nur eben nicht für die umsatzsteuer. unter gewerbetreibenden is das eh n durchlaufender posten.

cRime hat geschrieben:

Bzgl. Versicherung:
Muss man sich wirklich selber versichern lassen?
Ich weiss nicht wie weit ich gerade bin,
aber ist das beim Kleingewerbe nicht überflüssig?
Kann auch sein dass ich mich Irre...

es ist wie gesagt davon abhängig, mit was du den hauptanteil deines lebensunterhaltes verdienst. wenn das mit der selbständigkeit passiert, wirst du dich auch wie ein selbständiger versichern müssen. wie das bei studenten ist, weiß ich nicht genau - bzw. wie das da geregelt ist.


cRime hat geschrieben:

Wie sieht es denn jetzt aus mit Kindergeld?
Entfällt es auch beim Kleingewerbe?

ich glaube auch hier gibt es freibeträge. im zweifelsfall würd ich mal direkt aufm amt nachfragen.
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cRime

Dabei seit: 07.05.2006
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Alter: 39
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Verfasst Mi 09.05.2007 09:53
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zur versicherung:
natürlich ist es nicht meine haupteinnahme.
wie gehabt bekomme ich weiterhin meine 530€ bafög.
davon 300€ an die eigene wohnung,
der rest ist für mich.
mit der selbstständigkeit will ich lediglich ein wenig taschengeld verdienen,
und erfahrungen sowohl im medien, als auch im beruflichen bereich sammeln.

zum kindergeld:
ich denke dass ich somit aus dem schneider sein sollte.
war damals bei der ihk,
und kann mich grob daran erinner
dass ich, solange ich unter dem betrag bleibe,
nichts damit am hut habe.

naja
jetzt duschen, dann werd ich mich gleich mal informieren.
wenns hinhaut werde ich das gewerbe heute noch beantragen.
wie lange dauert es eigentlich bis ich vom finanzamt meine steuernummer bekomme?
ich muss ja vorher den bogen ausfüllen,
den ich wahrscheinlich mit der post bekommen werde...
(hab vom kollegen gehört er hats damals vor 7 jahren an einem tag geregelt!?)
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