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Nefliete
Dabei seit: 05.07.2007
Ort: fu**ing eifel
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Verfasst Mo 23.01.2012 15:11
Titel
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ne... dann hast du die ihk am hacken!
du kannst dich aber grundsätzlich als existenzgründer oder auch mit kleinm umsatz von den kammer-beiträgen befreien lassen. es ist egal wie du dich da nennst, die tätigkeit macht es aus.
bei der berufsgenossenschaft besteht zb bei der druck&papier eine pflichmitgliedschaft und auch eine meldepflicht (als gewerbetreibender zumindest). wie man sich davon befreien kann, weiß ich nicht. eine gepfefferte rechung hast du vermutlich bekommen, weil du dich nie gemeldet hast und nachzahlen musstest. der jahresbeitrag kosten zb bei der druck&papier 90euro (+/- natürlich) im jahr! also keine wirklichen kosten.
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
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Verfasst Sa 28.01.2012 21:49
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Ist es nicht eigentlich so:
Es kommt darauf an wie bzw. was man fotografiert.
Portraitfotografie = Handwerk
Produkt, Werbung = Gewerbe
Fotodesigner = Künstler / Freiberufler
Fotoreporter = Künstler ? /Freiberufler, die können z. B. auch in die KSK
Ich würde es erst mal als Künstler/Freiberufler versuchen, nicht zuletzt wegen den Beiträgen IHK bzw. HWK
Ich meine, IHK da hat meinen keinen Vorteil wenn man drin ist , HWK keine Ahnung ob das anders ist.
KSK ist zu Anfang auch nicht schlecht, aber da gehen die Meinungen ja auseinander.
Wie hoch sind überhaupt die Beiträge bei der HWK /vergleichbar mit der IHK ?
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Nefliete
Dabei seit: 05.07.2007
Ort: fu**ing eifel
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Verfasst Mo 30.01.2012 11:19
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eine fotografie ist keine gewerbliche leistung egal was und wie du fotografierst. es sei denn du verkaufst auch fotoapparate. anders könnte ich es mir nicht vorstellen.
die beiträge der kammern kannst du dir sowieso klemmen bei geringen umsätzen/gewinnen. eine ksk-versicherung wäre dann sinnvoll, wenn man ganz selbstständig ist und das gewerbe nicht nur nebenberuflich betreibt. es klingt zumindest so als solle es nebenberuflich sein.
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RyoBerlin
Dabei seit: 15.09.2006
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Verfasst Sa 31.03.2012 23:19
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Boah was steht denn hier?...
suche gerade paar Infos zusammen und fand dann das Thema hier.
Also.... Kleinunternehmer... Umsatzsteuerbefreit.. maximal 17.500 Umsatz im Jahr.
Bekommt die Umsatzsteuer von gekauften dingen (wie neue Kamera) nicht zurück, muss davor auch keine Vorsteuer Aufrechnung machen, welche besonders am Anfang oft Monatlich zu tätigen ist.
Fotografie ist dann eine Gewerbliche Leistung wenn man sie Gewerblich betreibt. Also im Auftrag anderer Fotos erstellt.
Macht jemand selber Fotos und irgendwann meldet sich jemand der sie gerne haben würde, dann ist das eher in die Richtung Künstler/Freiberufler.
Problem HWK und BG ...
Ich frage mich selber in wiefern man sich bei der BG befreien lassen soll wenn man noch nie Kontakt mit ihr hatte... da muss man sich dann wohl erst mal anmelden um sich befreien zu lassen?... crazy.
Müssen sich auch Bildgestalter/Fotodesigner/Bildjournalisten anmelden? Oder nur Fotografen?
Zur HWK .... wer sich Fotograf nennt muss auch entsprechend Gebühen an die HWK zahlen. Im ersten Jahr ist das aber Kostenfrei und in den Jahren 2. und 3. wohl etwas reduziert.
Der Volle Betrag liegt glaube ich bei rund 200.- HWK und auch 200.- BG... so un etwa nachdem was ich so gelesen hatte. Bei der IHK kann man sich im übrigen auch befreien lassen bzw. ist es wenn man eine Gewisse Summe nicht erreicht. Bei HWK und BG muss man wohl auch dann mal was blechen wenn man nur Verluste macht....
Wichtig ist auch ob sie überhaupt Selbständig in dem Bereich arbeiten darf, da ihr Arbeitgeber ja evtl. sagt iss nich weil ähnlicher Arbeitsbereich.
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Nefliete
Dabei seit: 05.07.2007
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Verfasst Mo 02.04.2012 09:40
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| RyoBerlin hat geschrieben: | Also.... Kleinunternehmer... Umsatzsteuerbefreit.. maximal 17.500 Umsatz im Jahr.
Bekommt die Umsatzsteuer von gekauften dingen (wie neue Kamera) nicht zurück, muss davor auch keine Vorsteuer Aufrechnung machen, welche besonders am Anfang oft Monatlich zu tätigen ist. |
da du keine umsatzsteuer ausweist, kannst du auch keine geltend machen! du machst die umst-voranmeldung immer monatlich in den ersten 2 jahren.
| RyoBerlin hat geschrieben: | Fotografie ist dann eine Gewerbliche Leistung wenn man sie Gewerblich betreibt. Also im Auftrag anderer Fotos erstellt.
Macht jemand selber Fotos und irgendwann meldet sich jemand der sie gerne haben würde, dann ist das eher in die Richtung Künstler/Freiberufler. |
sehe ich nicht so. auch als freiberufler erledigst du auftragsarbeiten. das ist kein gewerbliches vorrecht.
| RyoBerlin hat geschrieben: | Ich frage mich selber in wiefern man sich bei der BG befreien lassen soll wenn man noch nie Kontakt mit ihr hatte... da muss man sich dann wohl erst mal anmelden um sich befreien zu lassen?... crazy.
Müssen sich auch Bildgestalter/Fotodesigner/Bildjournalisten anmelden? Oder nur Fotografen? |
es besteht eben eine melde pflicht bei selbstständigkeit. also ja. wenn du von anfang an hohe gewinne nach hause bringst, bist du eben auch abgabe pflichtig.
| RyoBerlin hat geschrieben: | | Der Volle Betrag liegt glaube ich bei rund 200.- HWK und auch 200.- BG... so un etwa nachdem was ich so gelesen hatte. Bei der IHK kann man sich im übrigen auch befreien lassen bzw. ist es wenn man eine Gewisse Summe nicht erreicht. Bei HWK und BG muss man wohl auch dann mal was blechen wenn man nur Verluste macht.... |
du zahlst aber nur bei einer kammer, entweder ihk oder hwk. die berufsgenossenschaft ist eine pflichmitgliedschaft und hat mit deinem umsatz nichts zu tun.
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RyoBerlin
Dabei seit: 15.09.2006
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Verfasst Mo 02.04.2012 11:46
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1. Habe nichts anderes behauptet
2. wie gesagt, freiberuflich hat gewisse Regelungen. In einigen Fotoforen wurde auch oft darüber gesprochen.
Im Summe kann man es nunmal so sagen... wer gesagt bekommt was er machen soll ist nicht frei- sondern gewerblich.
Welche Auftragsarbeit wäre denn für dich im Foto-Bereich frei? Es wird nämlich immer wieder gesagt das Klassische Studio-Fotografie,
Pass, Bewerbung, Hochzeitsfotos etc. allesamt Gewerblich sind.
Ich sag das gerne so.
Bin ich als freier Journalist irgendwo tätig und jemand möchte eines der Fotos die ich gerade gemacht habe z.b. von seinem Messestand haben.
Dann ist es eine freiberufliche Arbeit. Fragt derjenige mich ob ich auch Portraits-/Fotoshootings anbiete oder gar auf seiner Hochzeit Fotos machen würde...
dann wäre es eine Gewerbliche Auftragsarbeit.
Ich kenne aber auch "freie Fotografen" welche alles andere als Frei agieren... Fotostudio, dauernd Kundenanrufe die Aufträge haben etc.
Nur wenn das mal rauskommt wird es teuer.
3. die höhe der Gewinne spielt dabei keine große Rolle. Wichtig ist eher das überhaupt Gewinne erzielt werden sollen
4. Schon klar entweder oder. Wobei der IHK meinte zu mir wenn man Fotografisches und Kaufmännisches macht wird das Prozentual verteilt...
Und die Pflichtmitgliedschaft der BG hat nichts mit dem Umsatz zu tun stimmt auch, allerdings kann man sich bei zu geringem Umsatz auf Antrag befreien lassen.
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Nefliete
Dabei seit: 05.07.2007
Ort: fu**ing eifel
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Verfasst Mo 02.04.2012 14:05
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| RyoBerlin hat geschrieben: | | 3. die höhe der Gewinne spielt dabei keine große Rolle. Wichtig ist eher das überhaupt Gewinne erzielt werden sollen |
der gewinn ist dann wichtig, wenn du über der grenze liegst. dann kannst du von einem kammer-/genossenschaftsbeitrag nicht mehr befreit werden. für die eigentliche mitgliedschaft ist die gewinnhöhe natürlich unwichtig.
ich wollte dir auch nicht in allem wiedersprechen, sondern nur konkreter werden.
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pantonine
Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst Mo 02.04.2012 14:41
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| Zitat: |
2. wie gesagt, freiberuflich hat gewisse Regelungen. In einigen Fotoforen wurde auch oft darüber gesprochen.
Im Summe kann man es nunmal so sagen... wer gesagt bekommt was er machen soll ist nicht frei- sondern gewerblich.
Welche Auftragsarbeit wäre denn für dich im Foto-Bereich frei? Es wird nämlich immer wieder gesagt das Klassische Studio-Fotografie,
Pass, Bewerbung, Hochzeitsfotos etc. allesamt Gewerblich sind.
Ich sag das gerne so.
Bin ich als freier Journalist irgendwo tätig und jemand möchte eines der Fotos die ich gerade gemacht habe z.b. von seinem Messestand haben.
Dann ist es eine freiberufliche Arbeit. Fragt derjenige mich ob ich auch Portraits-/Fotoshootings anbiete oder gar auf seiner Hochzeit Fotos machen würde...
dann wäre es eine Gewerbliche Auftragsarbeit.
Ich kenne aber auch "freie Fotografen" welche alles andere als Frei agieren... Fotostudio, dauernd Kundenanrufe die Aufträge haben etc.
Nur wenn das mal rauskommt wird es teuer. |
Die Aussagen möchte ich doch stark bezweifeln. Nicht der Status einer Auftragsarbeit macht ein Gewerbe aus (wie sollte sonst ein Freiberufler ein Dienstleister sein, ja überhaupt irgendeine Leistung verkaufen können), sondern der Handel mit einem Produkt. Sowieso der klassische Fotoladen, der auch Kameras, Filme oder Rahmen verkauft, aber wahrscheinlich auch, wenn Du Produkte fotografierst und über Stock-Agenturen anbietest. IANAL, but: Maßgeblich fürs Gewerbe ist, ob die Dienstleistung oder der Produktverkauf im Vordergrund steht. Passfotografie ist da ein typisches Beispiel: Wenig individuell, schablonenhaftes Arbeiten, weitgehend technisch organisierter Vorgang und Verkauf des Produktes „4 Passfotos“.
Zuletzt bearbeitet von pantonine am Mo 02.04.2012 14:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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