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Benutzer 13273
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 15.08.2005 14:54
Titel
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Presence hat geschrieben: | und mit einer fetten Abfindung würde ich auch nicht rechen bei einem Gehalt von 800,- |
Ein Chef der nur 800.- € Zahlt und dann anschließend (war nur ein Jahresvertrag) für 2 Jahre mindestens 50% des Gehaltes zahlen muß - also noch einmal die gleiche Summe für NIX - da glaubt ihr doch selbst nicht dran
HGB § 74
(2) Das Wettbewerbsverbot ist nur verbindlich, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht.
Zuletzt bearbeitet von am Mo 15.08.2005 14:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Miss-Sunny
Dabei seit: 17.05.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.08.2005 16:04
Titel
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Ben hat geschrieben: | Miss-Sunny hat geschrieben: | ich finde diese klausel die in deinem arbeitsvertrag dann drin stehen würde aber auch extrem komisch und würde sie ansprechend und auf keinen fall unterschreiben
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ach na dann, wenn du das komisch findest...dann kann da was nich richtig sein.....
solche verträge sind in gewissen branchen völlig normal, ich habe z.b. einen extra-geheimhaltungsvertrag
unterschrieben, der weit über das normale maß hinausgeht und ca.40 text und klauseln umfasst.
alles völlig im rahmen des möglichen und nicht dazu erdacht den arbeitnehmer zu gängeln....
aber wenn du das komisch findest.... |
jedem das seine...ich zweifel deine meinung doch auch nicht an, oder?
ich spreche davon was ICH tun würde und nicht davon was MAN tun sollte....
und falls du meinen beitrag aufmerksam gelesen haben solltest, liegt mein primärer rat darin, es mit dem Chef durchzusprechen...
Zuletzt bearbeitet von Miss-Sunny am Mo 15.08.2005 16:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Presence
Dabei seit: 27.09.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 15.08.2005 16:24
Titel
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system hat geschrieben: | Presence hat geschrieben: | und mit einer fetten Abfindung würde ich auch nicht rechen bei einem Gehalt von 800,- |
Ein Chef der nur 800.- € Zahlt und dann anschließend (war nur ein Jahresvertrag) für 2 Jahre mindestens 50% des Gehaltes zahlen muß - also noch einmal die gleiche Summe für NIX - da glaubt ihr doch selbst nicht dran
HGB § 74
(2) Das Wettbewerbsverbot ist nur verbindlich, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht. |
spitze! Einem arbeitslosen Mediengestalter 9600,- Euro fürs nixtun bezahlen!
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Blütchen
Threadersteller
Dabei seit: 27.01.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 16.08.2005 08:04
Titel
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Danke für eure vielen lieben antworten. Mein Arbeitsvertrag ist befristet auf 1Jahr. Unsere Firma ist nicht so toll,aber ich bin trotzdem froh das mein Chef mir ein Angebot gemacht hat. Schließlich möchte ich nicht in die Arbeitslosigkeit gehn und 63% meiner Auzubildentenvergütung erhalten. Ich will hier einfach nur Berufserfahrung sammeln und mich in ruhe nach etwas anderem umschaun. Hier gibt es keine Aufstiegschancen und ich werde für alles verantwortlich gemacht, wenn die anderen Azubis was falsch machen,da ich jetzt deren betreuer bin. Mit dem Geld was ich hier bekomme, kann ich mir mit meinem Freund keine Wohnung leisten, Auto abbezahlen oder an Kinder denken (bin schon 27). Hab mich bei der IHK erkundigt und die nette Frau hat mir auch den Tipp gegeben,dass er eine Entschädigung zahlen muß. Ich unterschreibe erstmal nichts. In meinem Vertrag steht noch drin, dass ich die nächsten 2Jahre nicht in Sachsen, Bayern oder Thüringen anfangen darf!
Läuft bei euch alles Planmäßig?
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.08.2005 09:12
Titel
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Also dieser Vertragszusatz erscheint mir doch sehr eigenartig bzw. für deine Situation einfach völlig unangemessen.
Red doch noch mal mit deinem Chef darüber, was er sich dabei gedacht hat.
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kame
Dabei seit: 17.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 18.01.2006 14:25
Titel
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laut meinen ehrwürdigen alten herren (Alter Rechtsanwalt ) ist ein solche klausel nur dann zulässig falls eine Zahlung für die karenzzeit vereinbart ist... d.h. wenn sie dir 2 J. Wettbewerbsverbot geben müssten sie dir in der Zeit auch was bezahlen...
anders gesagt kannst du den Vertag schon unterschreiben den die klausel ist ungültig da sie dir keine Kohle für die Karenzzeit angeboten haben....
ist nix ungewöhnliches hätte ich auch schon mal unterschreiben müssen, habs aber rausstreichen lassen nach der info von meinem dad
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 18.01.2006 14:29
Titel
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kame hat geschrieben: | laut meinen ehrwürdigen alten herren (Alter Rechtsanwalt ) ist ein solche klausel nur dann zulässig falls eine Zahlung für die karenzzeit vereinbart ist... d.h. wenn sie dir 2 J. Wettbewerbsverbot geben müssten sie dir in der Zeit auch was bezahlen...
anders gesagt kannst du den Vertag schon unterschreiben den die klausel ist ungültig da sie dir keine Kohle für die Karenzzeit angeboten haben....
ist nix ungewöhnliches hätte ich auch schon mal unterschreiben müssen, habs aber rausstreichen lassen nach der info von meinem dad |
Nach nem halben Jahr kommt dieser Rat hoffentlich nicht zu spät.
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