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Thema: Infos - neben dem Beruf selbständig machen? vom 18.11.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Infos - neben dem Beruf selbständig machen?
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toco

Dabei seit: 05.04.2002
Ort: Ärford
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 19.11.2004 16:54
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Ganz sicher das mit dem Kleingewerbe und den Steuern? Kenne nur die Teilselbstständigkeit mit Steuererklärung alle 3 Monate? Was ist der Unterschied, rechtlich gesehen?
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mad3000

Dabei seit: 24.03.2003
Ort: Schwobaländle
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 19.11.2004 20:14
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mactobi hat geschrieben:
Ganz sicher das mit dem Kleingewerbe und den Steuern? Kenne nur die Teilselbstständigkeit mit Steuererklärung alle 3 Monate? Was ist der Unterschied, rechtlich gesehen?


Kleinunternehmerregelung

Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € (bis zum 31.12.2002 galt ein Grenzwert von 16.620 €) nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.

Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, muss der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Er kann allerdings auch zur Umsatzsteuer optieren. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Empfehlenswert ist die freiwillige Umsatzsteuerveranlagung, da nur so der Vorsteuerabzug möglich wird. Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnnummen auf erstellten Rechnungen.

Werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 19.11.2004 21:56
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im grunde ists schmarrn nicht zur mehrwertsteuer zu optieren. zum einen darf man keine rechnungen mit mwst ausstellen, was bei manchen kunden erstmal verwirrung stiftet (und auf viele unwissende firmen einen unprofessionellen eindruck macht).

zum zweiten kann man dann auch keine eigenen kosten (hardware, software, druckkosten auf die man was draufschlagen will etc.) steuerlich absetzen.

das einzige was man machen muss ist die (für die ersten 2 jahre monatliche und dannach quartalsmäßige) ust-voranmeldung beim finanzamt anbzugeben. dort trägt man einfach nur einnahmen - ausgaben - steuern ein. je nachdem wie das dann ausschaut zahlt man was ans fa oder bekommt was zurück. für das erste jahr sagt auch niemand was wenn da ab und an negative beträge drinstehen. das ist bei vielen in der gründungsphase, besonders wenn equipment angeschafft wird keine seltenheit.

am jahresende musst du deine steuererklärung machen - egal ob kleingewerbe oder normales. und hier gibtst du ja auch nochmal die umsätze wieder.

ich hatte auch 3 jahre lang mit nem freund zusammen ne firma für veranstaltungsmanagement bei der über diesen zeitraum so gut wie nix umsatztechnisch passiert ist. das finanzamt hat die zeit über nix gesagt. wir habens jetzt aber freiwillig aufgegeben Lächel also selbst wenn das jahr über net so viele aufträge kommen, macht das nix.
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Ort: -
Alter: -
Verfasst Sa 20.11.2004 19:56
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Zitat:
weil er dieses Produkt für die 2,50 EUR rausgeben muss.


Weit verbreiteter Irrtum! Muss er natürlich nicht. * Nee, nee, nee *
 
Frutilla

Dabei seit: 15.08.2005
Ort: München
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 02.09.2005 20:03
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Hallo Zusammen,

es gibt da ja 2 verschiedene Arten sich selbständig zu machen. Freiberuflich und/oder mit Gewerbeanmeldung. Ich habe gelesen, dass man sich als Freiberufler innerhalb eines Monats beim Finanzamt melden muss und bei Gewerbeanmeldung auf der Gemeinde, die einem dann ans Finanzamt meldet. Hat jemand schon Erfahrung mit der freiberuflichen Tätigkeit? Wie hoch sind da die Steuern und welche muss man überhaupt zahlen und wann? Ich schätze durch ausfüllen des Zusatzbogens bei der Einkommensteuererklärung. Wenn man hauptberuflich arbeitet,geht das dann überhaupt? Ist das steuerlich günstig?

Gruß
Sabrina


Zuletzt bearbeitet von Frutilla am Fr 02.09.2005 20:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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