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cpk
Threadersteller
Dabei seit: 29.09.2005
Ort: Bonn
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 21.02.2006 11:31
Titel IHK bittet zur Kasse ?!? |
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Hallo verehrte selbstständige Kollegen...
müsst ihr eigentlich auch einen IHK-Jahresbeitrag zahlen??
Kann man sich davor drücken... oder kommt man irgendwie drum herum, gibt es da einen Trick.
Ist zwar nicht viel zu bezahlen aber wenn man es sparen kann. Was macht ihr, musstet ihr schon zahlen dieses Jahr??
danke euch!!
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Account gelöscht
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 21.02.2006 12:02
Titel
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gewerbe abmelden und beim finanzamt eine freiberufliche tätigkeit anmelden.
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cpk
Threadersteller
Dabei seit: 29.09.2005
Ort: Bonn
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 21.02.2006 12:25
Titel
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oh, das mit dem Freiberufler ist ja auch sone Sache...
bist du Freiberufler??
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Account gelöscht
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 21.02.2006 12:34
Titel
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kannst es auch "anmeldung von einnahmen aus einer selbstständigen tätigkeit" nennen.
soviel ich weiß geht das aber nur bei "künstlerischen" berufen wie musiker, grafiker,
maler, fotograf etc.
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 21.02.2006 12:36
Titel
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cpk hat geschrieben: | oh, das mit dem Freiberufler ist ja auch sone Sache...
bist du Freiberufler?? |
Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, wirst Du den Verein nicht mehr los. Habe vor ein paar Tagen meine Nachberechnung für 2003 bekommen.
Ansonsten:
Zitat: | Wann und bei wem ist eine Freistellung von Kammerbeiträgen möglich?
Die Freistellung ist erst seit dem Änderungsgesetz zum IHKG ab 1999 möglich. Nicht im Handelsregister eingetragene IHK-Zugehörige (Kleingewerbetreibende) werden vom Beitrag freigestellt, wenn der Gewerbeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200,- € (1999 bis 2001: 5112,92 €) nicht überschreitet. In der Regel erhält die IHK entsprechende Informationen für Abrechnungen vom zuständigen Finanzamt, in Fällen von vorläufigen Veranlagungen kann ein Antrag direkt an die IHK gestellt werden. Neue Regelung für Existenzgründer ab 1. Januar 2004: Natürliche Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt haben, noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, werden für das Jahr der Betriebseröffnung und das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag befreit sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 € nicht übersteigt. | Quelle: http://www.ihk-oldenburg.de/druckversion.php?drucken=index_2256.php
Gruß
Achim
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cpk
Threadersteller
Dabei seit: 29.09.2005
Ort: Bonn
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 21.02.2006 12:45
Titel
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alles klar das scheint sehr eindeutig zu sein....
also zahlen...
Vielen Dank !!!
Hier werden sie geholfen
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 21.02.2006 12:57
Titel
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Hmm, wie erfährt die IHK denn eigentlich von meinem Gewinn? Vom Finanzamt wohl kaum oder?
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 21.02.2006 13:03
Titel
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burnout hat geschrieben: | Hmm, wie erfährt die IHK denn eigentlich von meinem Gewinn? Vom Finanzamt wohl kaum oder? |
Doch, tut sie.
Gruß
Achim
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