Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 27.03.2006 15:43
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Dazu bitte auch mal in unseren FAQs zum Thema Selbstständigkeit nachgucken.
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 27.03.2006 15:47
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fire hat geschrieben: | Also ich hol das jetzt auch noch mal hoch.
Ich habe ein Angebot einer Agentur bekommen für die ich als freier Gestalter arbeiten soll. Wird wohl darauf
hinauslaufen das ich 3 bis 4 Mal die Woche dort hin fahre und dort die Arbeit verrichte.
Am Ende des Monats führe ich dann meine Stunden in einer Rechnung auf und werden dann gemäß dem vorher
ausgehandelten Stundenlohn bezahlt. Habe ich das nun richtig verstanden das ich dazu keinen Gewerbeschein brauch |
Kommt darauf an, was Du da machst. Wenn Deine Tätigkeit eine ist, die zu einem der 'Freien Berufe' gehört, ja.
Zitat: | sondern mir einfach nur ne Steuernummer vom Finanzamt holen muss? |
Naja, "holen" ... Du beantragst dort eine und bekommst sie dann Wochen später zugeschickt.
Zitat: | Wie sieht das dann mit den Steuern aus? Wie werden die abgeführt? Und welche Steuerarten fallen da an? |
Zuerst musst Du Dir im Klaren darüber sein, mit wie viel Einkommen Du rechnest. Unter 16620 Euro im ersten Jahr? Dann bist Du nicht umsatzsteuerpflichtig, darfst aber natürlich auch keine in Deinen Rechnungen ausweisen.
Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, meldest Du monatlich die Umsatzsteuer an (Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. des Folgemontas)) und führst sie ans FA ab, Einkommenssteuer wird fällig, nachdem Du Deine erste Steuererklärung abgegeben hast (also: Geld zurücklegen!). Danach will das FA Einkommenssteuervorauszahlungen, vierteljährlich. Wobei sich die Höhe nach dem vorangegangenen Geschäftsjahr richtet.
c_writer
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fire
Dabei seit: 02.05.2003
Ort: Kulturhauptstadt
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 27.03.2006 16:18
Titel
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Ob freier Beruf oder nicht muss man ja vom FA klären lassen.
Das die Steuernummer mit ner gewissen Verzögerung kommt hatte ich schon bedacht.
Man darf ja ohne Nummer keine Rechnung ausstellen soweit ich weiss oder kann man
ne Rechnung schreiben und die Nummer später nachreichen?
Umsatzstuerpflichtig bin ich definitiv.
Und Die Einkommenssteuer kommt müsste ich demnach am Ende des Jahres bezahlen
weil ich dann erst meine Steuererkklärung gemacht habe?
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Dacky1977
Dabei seit: 20.05.2003
Ort: Jena
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 22:32
Titel
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Ich habe da auch gerade einen Fall. Bei mir ging es um Werbegestaltung als reine Dienstleistung die mir auch honoriert wurde. Dafür habe ich eine Quittung ohne MWST unterschrieben und mir nichts weiter dabei gedacht. Nun sind etwa drei Jahre vergangen und das Finanzamt hat mich aufgefordert, für eine "Einnahme aus Werbegestaltung" im betreffenden Jahr eine Erklärung abzugeben. Ich habe es damals versäumt, die Sache beim Finanzamt zu melden, womit mir wohl bereits eine Ordnungswidrigkeit sicher ist. Ich würde nun nur gern wissen, wie ich dieses Einkommen in der Steuererklärung eintragen soll, da ich ja kein Gewerbe gemeldet habe. Ich bitte um hilfreiche Tips. Ich habe null Plan von dem ganzen Kram weil ich bisher nie mit sowas zu tun hatte.
Zuletzt bearbeitet von Dacky1977 am Do 13.04.2006 22:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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