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Thema: Hilfe - Freelancerpool? vom 04.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Hilfe - Freelancerpool?
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Autor Nachricht
Karlchen
Threadersteller

Dabei seit: 09.07.2003
Ort: Alsfeld i.O.
Alter: 51
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 04.07.2006 07:42
Titel

Hilfe - Freelancerpool?

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Hallo,
ich war die letzten Monate nach der Abschlussprüfung krank. Jetzt kann ich wieder über den Tellerrand sehen und habe per Mail Bewerbungen verschickt. War eigentlich eher ein Testballon. Intelligenterweise habe ich mich nicht nur um eine halbe Stelle beworben, sondern auch freiberufliche Mitarbeit angeboten. Nach dem verkorkstem, letzten halben Jahr habe ich gar nicht wirklich positive Reaktionen erwartet. Es haben sich aber mittlerweile aber doch mehrere Agenturen gemeldet, die einen Auftrag zu vergeben haben.
So - und nun habe ich etwas Angst vor der eigenen Courage.

Man hat mich gebeten eine Honorarliste für Standards zu erstellen.
- Ich denke mit einem ein Stundensatz von 45 € bin ich als blutige Anfängerin auf der sicheren Seite?
Was denkt ihr?
- Soll ich Pauschalpreise angeben? Mir gefällt das nicht. Ohne Erfahrung lässt sich da schwer kalkulieren.

Eine Agentur schrieb, dass sie mich in ihren Freelancerpool aufnehmen. Ist das ein fester Begriff? Wie ernst kann ich das nehmen?

Und vor lauter Schreck - hole ich mir jetzt einfach eine Steuernummer vom Finanzamt?
Ich habe hier massig Literatur über Existenzgründung und wollte die aber erst mal gründlich durcharbeiten. Jetzt habe ich mir selbst ein Bein gestellt und kann schon jetzt einen Auftrag annehmen.
Was darf ich aur keinen Fall tun? Finanzamtstechnisch?

Hilfe * Keine Ahnung... *

Grüße Karlchen

NAchtrag:
Nochwas - wenn ich Unterlagen an eine Agentur schicke um in deren Freelancerpool aufgenommen zu werden, schicke ich dann mein Abschlußzeugnis mit?

Was ist da üblich?

viele Grüße
Karlchen

[edit]
Bitte edit verwenden.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 04.07.2006 08:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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eastwood

Dabei seit: 11.04.2005
Ort: Göttingen
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 04.07.2006 08:06
Titel

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Hallo,

also die Steuernummer ist nie verkehrt, das dauert auch nicht sehr lange.
Solltest du diesen Auftrag bekommen, dann hast du die Steuernummer längst
in den Händen, wenn deine erste Rechnung geschrieben wird.

Du musst dir überlegen, ob du deine Rechnungen MIT oder OHNE Mehrwertsteuer
ausweisen willst. Das kommt auf deinen zukünftigen Umsatz an. Unter einer gewissen
Summe (die ich leider gerade nicht uim Kopf habe) gilt die Minderkaufmannsregelung,
das heißt, du kannst ohne die Mehrwertsteuer arbeiten. Das mögen zwar viele nicht,
ist aber dein Geld *zwinker*
Auskunft darüber erhältst du beim Gewerbeaufsichtsamt.

Wenn du Existenzgründer bist / werden willst, wie regelst du das? Ich-Ag? Überbrückungsgeld?
Dann kann dir das Arbeitsamt, tschuldigung, die Agentur für Arbeit weiterhelfen oder eben
freie Existenzgründerträger.
Gründest du frei? (also ohne Agentur für Arbeit?)

Die 45 Euro sind erst mal gar nicht schlecht angesetzt als Stundensatz.
Zusätzlich wäre zu überlegen, ob du zusätzlich Standards für Pauschalen angibts:
Z.B. Logo oder Umfang von Projekten, Umfang von Websites etc.
(weiß ja nicht genau, was du machst).
Also Stundensatz plus Pauschalen.

Zum freelancerpool nehme ich mal an, dass sie dich sozusagen in den Verteiler der
Freelancer aufnehmen. Aber hier spekuliere ich nur...

Ich hoffe, das ist erst mal ein bisschen nützliche Info Lächel
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 07.07.2006 14:50
Titel

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Freelancerpool ist nichts weiter als der digitale Karteikasten für Freie. Da aufgenommen zu werden, bedeutet gar nichts.
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Cörv

Dabei seit: 06.10.2005
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.07.2006 15:19
Titel

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Sich selbstständig zu machen ist auf jedenfall ein schwerer Schritt, der mit sehr viel Arbeit verbunden ist. Wenn du studiert hast kannst du als freiberufler arbeiten, wenn du nur eine Ausbildung gemacht hast, dann musst du ein Kleingewerbe gründen.

Ich würde an deiner Stelle unbedingt ein Existenzgründer Seminar machen. Auch wenn du jetz vielleicht denkst ich werd doch nur so ein kleiner Freelancer werden. Aber auch da gibt es genügend Stolpersteine. Außerdem findet man überall soviele Fehlinformationen, dass es wirklich gut ist, wenn man jemanden an der Hand hat, der sich wirklich auskennt.
Solche Seminare sind auch nich teuer, weil vom Arbeitsamt gesponsort. Also muss man nur 30€ zahlen also 10€ pro Tag. Denn so ein Seminar dauert 3 Tage.
Außerdem kann man sich vom Arbeitsamt noch ein Coach finanzieren lassen, der dir später bei Dingen wie Buchhaltung und sonstwas helfen kann. Und den kriegt man denn meistens für ein halbes Jahr.

Ansonsten würd ich mich beim Arbeitsamt wegen Überbrückungsgeld erkundigen. Wennde das beantragen willst musste nen Businessplan einreichen. Da is so ein Existenzgründerseminar auch sehr hilfreich.

Ansonsten gibt es die Kleinunternehmerregel. Wie eastwood schon erwähnt hat kannste dir überlegen, ob du auf deine rechnungen Mehrwertsteur draufschlägst. Allerdings kannste das nur solange deine Gewinne 7500€ im Jahr nich überschreiten. Ab dann musst du es tun.
Also würd ich vorschlagen es gleich auch von Anfang an zu machen, weil wenn es wirklich einmal gut bei dir läuft und du einen gewissen Kundenstamm hast, dann finden die das bestimmt nich gut wennse auf einmal 16% bzw. bald 19% mehr zahlen müssen als sonst. Und für dich isses dann ne Umstellung.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 11.07.2006 16:27
Titel

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Cörv hat geschrieben:
Sich selbstständig zu machen ist auf jedenfall ein schwerer Schritt, der mit sehr viel Arbeit verbunden ist. Wenn du studiert hast kannst du als freiberufler arbeiten, wenn du nur eine Ausbildung gemacht hast, dann musst du ein Kleingewerbe gründen.


Studiert oder nicht hat mit dem Status als Freiberufler überhaupt nichts zu tun. Natürlich können auch Nicht-Studierte Gestalter als Freiberufler arbeiten. Was Freiberufler nicht können, ist gewerbliche Leistungen abrechnen. Druckaufträge bspw. müssten die Kunden dann direkt mit der Druckerei abrechnen, sobald es über den Freiberufler läuft, betätigt der sich gewerblich und das darf er eben nicht.

Zitat:
(Umsatzsteuer) Also würd ich vorschlagen es gleich auch von Anfang an zu machen, weil wenn es wirklich einmal gut bei dir läuft und du einen gewissen Kundenstamm hast, dann finden die das bestimmt nich gut wennse auf einmal 16% bzw. bald 19% mehr zahlen müssen als sonst. Und für dich isses dann ne Umstellung.


Die zahlen natürlich nicht mehr als sonst, da die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist, aber von Anfang an Umsatzsteuer berechnen (und ans FA abführen) ist trotzdem nicht falsch. Und Existenzgründerseminare sind in der tat ratsam.

c_writer
 
Cörv

Dabei seit: 06.10.2005
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.07.2006 17:16
Titel

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@ c_writer: doch leider ist es so, dass man wenn man beim Gewerbeamt einen Freiberuf anmelden will nach der höheren Bildung gefragt wird. Eine Ausbildung zum Mediengestalter reicht da leider nicht aus. Musste es selber miterleben, als ich mich selbstständig gemacht habe.

Wie du das mit dem fortlaufenden Posten meinst verstehe ich nicht ganz, denn wenn du vorher keine Umsatzsteuer berechnet hast, aber nun durch dein Jahreseinkommen dazu gezwungen wirst, dann kannst du es nur dem Kunden draufschlagen oder selbst dafür blechen, was aber ja auch nicht sinn der sache ist.
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beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.07.2006 17:26
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Cörv hat geschrieben:
@ c_writer: doch leider ist es so, dass man wenn man beim Gewerbeamt einen Freiberuf anmelden will nach der höheren Bildung gefragt wird. Eine Ausbildung zum Mediengestalter reicht da leider nicht aus. Musste es selber miterleben, als ich mich selbstständig gemacht habe


was habt ihr denn fürn komisches gewerbeamt? ich wurd gefragt in welcher branche das gewerbe laufen soll und 5 minuten später hatt ich das.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 11.07.2006 17:39
Titel

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Cörv hat geschrieben:
@ c_writer: doch leider ist es so, dass man wenn man beim Gewerbeamt einen Freiberuf anmelden will


Was willst Du denn als Freiberufler bitte auf dem Gewerbeamt?

Freiberufler haben nichts mit einem Gewerbe und Gewerbeämtern zu tun, Freiberufler holen sich eine Steuernummer vom Finanzamt und das war's. Im Wesentlichen. Wenn man Umsatzsteuer berechnet folgen dann die Umsatzsteuervoranmeldungen dem Finanzamt gegenüber und das Abführen der selben und irgendwann die Steuererklärung inkl. Gewinn/Verlustrechnung.

Einen sogenannten freien Beruf übt aus, wer einen der sog. Katalogberufe ausübt - das geht vom Anwalt über den Krankengymnasten bis zum Apotheker und der Hebamme und vom Designer über den Autoren und Texter bis zum Tanzlehrer. Manche dieser Berufe sind kammerpflichtig, Anwalt zum Beispiel, andere nicht, Designer etwa. Weder Tanzlehrer noch Hebammen müssen bekanntlich studiert haben. Und Designer oder Texter auch nicht.

Zitat:
nach der höheren Bildung gefragt wird. Eine Ausbildung zum Mediengestalter reicht da leider nicht aus. Musste es selber miterleben, als ich mich selbstständig gemacht habe.


Dann hat man Dich gründlich verarscht. Wahrscheinlich hast Du jetzt ein Gewerbe angemeldet, bist gewerbesteuerpflichtig, hast die IHK am Hals und musst Müllgebühren berappen, richtig?

Zitat:
Wie du das mit dem fortlaufenden Posten meinst verstehe ich nicht ganz,


Durchlaufend, nicht fortlaufend. Du stellst Mehrwertsteuer in Rechnung, bekommst sie von Deinem Kunden, führst sie ans Finanzamt ab. Dein Kunde seinerseits zieht die an Dich gezahlte Umsatzsteuer bei seiner Umsatzsteuervoranmeldung ab und mindert damit seine Steuerlast.

Es kostet also weder ihn noch Dich letztlich einen Cent.

c_writer
 
 
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