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schneekind
Threadersteller
Dabei seit: 26.06.2004
Ort: Münster
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mi 11.06.2008 20:11
Titel Handwerkskammer? |
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Hallo,
ich habe ein Kleingewerbe angemeldet für Webdesign- und Programmierung, Grafikdesign, Fotografie und Textildruck.
Jetzt habe ich von der HWK Post bekommen und die wollen mich wegen Fotograf und Textildruckgewerbe bei sich eintragen. Wenn ich nur in sehr kleinem Rahmen Fotos und Textildruck betreibe, kann man da irgendwie drumherum kommen, sich da eintragen zu lassen? Bei Fotografie ist das ja sowieso eine etwas schwammige Sache...
Gruß,
Schnee
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 12.06.2008 08:21
Titel
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ich glaube, du bist nicht verpflichtet denen beizutreten. die ihk schickt auch allen die ein gewerbe angemeldet haben so nen wisch. das konnte man einfach ablehnen.
schreib einfach nen brief in dem du das angebot ablehnst, dann wirste ja sehen was passiert. kommst ja nicht sofort in den knast.
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Typohengst
Dabei seit: 06.06.2008
Ort: RLP
Alter: 55
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.06.2008 08:35
Titel
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Der IHK oder der Handwerkskammer mußt Du beitreten.
Bei der IHK kannst Du Dich eventuel im ersten Jahr vom Beitrag (~70E) befreien lassen,
ob es bei der HwK (~80E) auch so ist kann ich Dir nicht sagen. Die Hwk ist für Dich aber interessanter,
da kannst Du Dich als Fotograf eintragen lassen (einmalig 190E) und bekommst eine Handwerkskarte.
Die Berufsgenossenschaft kommt dann auch irgendwann und will einem erklären das es Pflicht denen beizutreten,
wenn Du keine Angestellten hast mußt Du das aber nicht. Die versuchen es halt nur immer.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 12.06.2008 09:00
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Typohengst hat geschrieben: | Der IHK oder der Handwerkskammer mußt Du beitreten. |
warum denn das? da kenn ich genügend die keine beiträge zahlen. bei der genossenschaft ist das pflicht aber doch nicht bei den kammern. ohne dir jetzt was zu wollen.
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.06.2008 09:10
Titel
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Nefliete hat geschrieben: | Typohengst hat geschrieben: | Der IHK oder der Handwerkskammer mußt Du beitreten. |
warum denn das? da kenn ich genügend die keine beiträge zahlen. bei der genossenschaft ist das pflicht aber doch nicht bei den kammern. ohne dir jetzt was zu wollen. |
Das ist nicht richtig. Du hast keine Möglichkeit die Mitgliedschaft in einer Kammer als Gewerbetreibender zu verhindern.
Die Leute die du da kennst verdienen wahrscheinlich noch nicht so viel als das sie Mitgliedsbeitrags pflichtig sind.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 12.06.2008 09:13
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vermutlich, alles mg mit nebengewerbe. da ist es aber genau umgekehrt. keinen beitrag bei der ihk aber dafür pflichtbeitrag bei der genossenschaft. die haben einfach das mit einem schreiben erledigt.
aber das würde ja dann für den TO auch zutreffen, oder nicht?
EDIT: der nef hat mal wieder bullshit mit seinem doch imensen halbwissen verbreitet. so siehts aus:
beitragsphlicht bei 5.200 euro gewinn/jahr (keine eintragung beim amtsgericht/handelsregister)
oder
ab 200 euro gewinn/jahr mit eintragung beim amt und register. ein pflicht besteht also grundsätzlich schon.
Zuletzt bearbeitet von am Do 12.06.2008 09:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Typohengst
Dabei seit: 06.06.2008
Ort: RLP
Alter: 55
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.06.2008 09:16
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die »Nichtzahlenden« hatten wohl Glück, man braucht ja auch nicht unbedingt einen Gewerbeschein.
Hauptsache man hat dem Finanzamt die Selbstständigkeit gemeldet und bezahlt die.
...und ohne Gewerbeschein geht auch keine Info zu der IHK etc.
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schneekind
Threadersteller
Dabei seit: 26.06.2004
Ort: Münster
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.06.2008 15:34
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Danke für die Antworten!
Da muss ich mich wohl anmelden. Über die 5200€ werde ich voraussichtlich nicht kommen aber was mich im moment stört ist, dass ich 2mal 120€ für die Eintragung bezahlen soll. Und wenn ich das innerhalb von 2 Wochen nicht mache kostet das jeweils 240€.
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