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Thema: Gründung einer Werbeagentur sowie KSK Abgabepflicht vom 27.11.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Gründung einer Werbeagentur sowie KSK Abgabepflicht
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davidXedge
Threadersteller

Dabei seit: 16.01.2003
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Verfasst Fr 27.11.2009 16:22
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Gründung einer Werbeagentur sowie KSK Abgabepflicht

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Hallo freunde,

Im kommenden Jahr möchte ich mich wieder zu der Gründung einer Werbeagentur durchringen.
Geschäftsform wird voraussichtlich GbR. Nun mein Problem, ich durchforste schon seid tagen das
Internet um KLARE info zur Abgabepflicht an die Künstlersozilkasse zu finden... aber nix da.

Ich und meine Freundin wären die Geschäftsführer der GbR. Unsere Leistungen sind die
einer Werbeagentur sprich Grafikdesign Webdesign usw. alles aus eigener Hand
Nun klingt das ja so als würde eine Abgabepflicht bestehen bin mir aber nicht sicher
da ich viel widersprüchliches gehört bzw. gelesen habe.

Einerseits sind wir dann Kapitalorientiert und im grundgenommen Vollkaufleute da wir mit
unseren erstellten Produkten handeln, also würden wir ja nicht abgabepflichtig sein.

Andererseits erstellen wir unsere Grafiken usw. bzw. Programieren unsere Webseiten
ausschließlich selbst. Sind also gegebenenfalls als Künstler einzustufen!?

Fakt ist ich hab kein bock au die KSK weil ich da irgendwie keinen sinn drin seh.

Ich weiß das Thema nervt aber ich bitte euch trotzdem um Rat!


mfg
David

Danke schon im Vorraus!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Fr 27.11.2009 16:50
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ksk muss jeder zahlen, wer regelmäßig einen künstler beauftragt. das regelmäßig und das künstler legt die ksk hierbei sehr weiträumig aus - im grunde is jeder der im medienbereich arbeitet in deren augen ein "künstler" und seine leistungen abgabepflichtig. die abgabe zahlen also immer nur die auftraggeber - sprich in eurem fall eure kunden. ihr müsst auch niemand auf diese abgabepflicht hinweisen. das müssten eure kunden von selbst tun.

es gibt allerdings 2 ausnahmen, in denen ihr als agentur zahlen müsst -

1. wenn ihr selbst einen künstler (z.b. einen freelancer) beauftragt, müsst ihr auf seine leistungen die ksk zahlen.

2. wenn ihr euer unternehmen in eine kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) wandelt. Eine Kapitalgesellschaft ist vom Recht her eine juristische Person und kann per Definition kein Künstler sein. Deswegen wird hier die Abgabe nicht auf Eure Leistungen fällig, sondern auf die Gehälter der Geschäftsführer oder Vorstände und Mitarbeiter. Damit zahlt aber Eurer Kunde indirekt auch die Abgabe, weil ihr das mit Sicherheit in die Angebote mit einkalkuliuert.

Weitere Infos hier: www.kskontra.de
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davidXedge
Threadersteller

Dabei seit: 16.01.2003
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Verfasst Fr 27.11.2009 17:20
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Danke für deine Antwort!

Also müssen wir uns dort nicht Anmelden mich
hat halt stutzig gemacht das da was steht das
Werbeagenturen und PR Agenturen auch
abgabepflichtig sind!?

Im grundegenommen sind wir doch auch Künstler.
Oder ist es der Unterschied das wir mit unseren fertigen
Produkten handeln.

Oder wären wir als Werbeagentur nur abgabepflichtig wenn
ich z.B. einen freien Fotografen beauftragen oder ähnliches
bzw. irgendwann Angestellte haben?

Besten Dank
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davidXedge
Threadersteller

Dabei seit: 16.01.2003
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Verfasst Fr 27.11.2009 21:12
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hier noch ein bericht den ich grad gelesen habe der nun
wieder alles in frage stellt oder wie sehe ich das!??!
Zitat:
Werbeagenturen im Visier der Künstlersozialkasse

Von: RAin Andrea Pfundstein, Donnerstag 21. Februar 2008
Die Bohlen-Entscheidung des Sozialgerichts Köln (Az. S 23 KR 3/07 vom 12.11.2007, noch nicht rechtskräftig; jetzt LSG NRW, Az. L 16 KR 5/0*hehe* bringt es an den Tag: Die Künstlersozialkasse und die seit Juli 2007 zuständige Deutsche Rentenversicherung (DRV) überprüfen und verfolgen die Abgabepflicht sog. Verwerter mit großen Schritten und flächendeckend.

Im Bohlen-Fall war zwar der Künstlerbegriff in der Eigenschaft als "DSDS"-Jurymitglied streitig und nicht die Eigenschaft von RTL als Verwerter. Das Sozialgericht Köln bewertete die Tätigkeit dann auch als künstlerisch mit der Folge einer Abgabepflicht des Senders RTL über € 173.000,00 für die Jahre 2002 bis 2006.

Aber auch "im Kleinen", d.h. für jede Werbeagentur gleich welcher Größe hat dies Auswirkungen. Als Verwerter sind nämlich nicht nur Verlage, Rundfunk und Fernsehen zu sehen. Auch Unternehmer, die Werbung bzw. Öffentlichkeitsarbeit für ihre eigene Firma und für Dritte betreiben und nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen, können von der Abgabepflicht betroffen sein, also Werbe- und PR-Agenturen, Werbegemeinschaften, Verbände und ähnlich ausgerichtete Unternehmen.

Die Ersterfassung und Überprüfung erfolgt durch einen simplen Erhebungsbogen, in dem Angaben zum Unternehmen, deren Eigenwerbung sowie der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit und damit zusammenhängende Honorarzahlungen gefordert werden. Es besteht gesetzliche Auskunftspflicht. Danach folgt der Bescheid, aus dem die evtl. Abgabepflicht hervorgeht.

Vorgabe des Gesetzgebers ist, dass bis Jahresende 2011 durch diese Überprüfungstätigkeit möglichst alle Verwerter erfasst werden. Für Unternehmen, die bislang ihrer Abgabeverpflichtung nicht nachgekommen sind, wird die Künstlersozialabgabe aufgrund der Verjährungsvorschriften für die vergangenen fünf Jahre erhoben und das kann teuer werden.

Die anwaltliche Beratung vor Erteilung der Auskunft an die DRV, die richtige Vertragsgestaltung mit Kunden und Künstlern, sowie die passende gesellschaftsrechtliche Form können helfen, dieses Risiko zu minimieren.


wie ist das denn jetzt!?!?!
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davidXedge
Threadersteller

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Verfasst Sa 28.11.2009 13:04
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weiß da jetzt noch wer genauer bescheid?
*Schnief*
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aUDIOfREAK

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Verfasst Sa 28.11.2009 14:06
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du als werbeagentur bist künstler der beauftragt wird. und zahlen muss immer nur derjenige, der einen künstler beauftragt. also in dem fall deine kunden (einzige ausnahme ist wie gesagt die gmbh / ag - aber das klammern wir jetzt mal aus).

in dem text den du da als beispiel gebracht hast isses ja auch so. dieter bohlen ist der künstler und rtl der auftraggeber - genauso wie werbeagentur und kunde. d.h. die abgabe zahlt in dem fall nicht dieter bohlen sondern eben rtl.

du zahlst als werbeagentur nur selbst ksk wenn du einen künstler beauftragst - also eben z.b. einen freelancer für ne gestaltung oder illustrations mit ins boot holst. wenn du alles alleine machst, zahlst du auch nix. so einfach is das.
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davidXedge
Threadersteller

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Verfasst Sa 28.11.2009 14:11
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also muss ich mich bei denen auch nicht melden oder so
wenn ich alles selbst mache!?
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aUDIOfREAK

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Verfasst Sa 28.11.2009 14:19
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davidXedge hat geschrieben:
also muss ich mich bei denen auch nicht melden oder so
wenn ich alles selbst mache!?


nein.
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