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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 11.10.2008 01:21 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: gilt mündliche zusage? vom 18.12.2007

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> gilt mündliche zusage?
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Flowi81
Threadersteller

Dabei seit: 23.01.2003
Ort: Hildesheim
Alter: 26
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 18.12.2007 09:56
Titel

gilt mündliche zusage?

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hallo ihr lieben,

ich habe einen bis zum 29.2.08 befristeten arbeitsvertrag. ich habe eine mündliche zusage von meiner chefin, dass es weitergeht. ich hatte mich aber vorher schon arbeitslos gemeldet, muss ich jetzt trotzdem die ganzen sachen fürs arbeitsamt ausfüllen und da zum beratungsgespräch hin, wenn ich ne mündliche zusage habe??? danke!
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Nefliete

Dabei seit: 05.07.2007
Ort: Eifel
Alter: 29
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.12.2007 10:41
Titel

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würde ich machen, du hast ja nix schriftliches. im amt kannst du ja genau das sagen, daß du noch nicht 100% weist, was geht.
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Seemannsbraut

Dabei seit: 25.04.2007
Ort: Hamburg meine Perle
Alter: 30
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 18.12.2007 10:42
Titel

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hey,
lass es dir doch einfach schriftlich geben - würde ich in so einer situation IMMER machen.
dann bist du auf jeden fall auf der sicheren seite.
spricht ja nix dagegen, dass deine chefin dir eben nen zweizeiler fertig macht. falls doch, mach den kram fürs amt fertig - sonst stehst du vielleicht nachher blöd da...
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Nimroy
Moderator

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 30
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.12.2007 10:47
Titel

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Jepp. Sachen fertig machen. Und gleichzeitig nen Zweizeiler für die Chefin fertig machen. Hingehen, genervt gucken und sagen, dass das Arbeistamt auf so nem formalen Kram besteht. Wegen dir hätts sowas ja nicht gebraucht... *zwinker*
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Flowi81
Threadersteller

Dabei seit: 23.01.2003
Ort: Hildesheim
Alter: 26
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 18.12.2007 17:12
Titel

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danke für die antworten. ich krieg jetz n zweizeiler weil sies mit dem vertrag vor weihnachten nicht mehr schafft.
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