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Thema: gilt mündliche zusage? vom 18.12.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> gilt mündliche zusage?
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Benutzer 4545
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Verfasst Di 18.12.2007 08:56
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gilt mündliche zusage?

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hallo ihr lieben,

ich habe einen bis zum 29.2.08 befristeten arbeitsvertrag. ich habe eine mündliche zusage von meiner chefin, dass es weitergeht. ich hatte mich aber vorher schon arbeitslos gemeldet, muss ich jetzt trotzdem die ganzen sachen fürs arbeitsamt ausfüllen und da zum beratungsgespräch hin, wenn ich ne mündliche zusage habe??? danke!
 
Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 18.12.2007 09:41
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würde ich machen, du hast ja nix schriftliches. im amt kannst du ja genau das sagen, daß du noch nicht 100% weist, was geht.
 
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Seemannsbraut

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Verfasst Di 18.12.2007 09:42
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hey,
lass es dir doch einfach schriftlich geben - würde ich in so einer situation IMMER machen.
dann bist du auf jeden fall auf der sicheren seite.
spricht ja nix dagegen, dass deine chefin dir eben nen zweizeiler fertig macht. falls doch, mach den kram fürs amt fertig - sonst stehst du vielleicht nachher blöd da...
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Nimroy
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.12.2007 09:47
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Jepp. Sachen fertig machen. Und gleichzeitig nen Zweizeiler für die Chefin fertig machen. Hingehen, genervt gucken und sagen, dass das Arbeistamt auf so nem formalen Kram besteht. Wegen dir hätts sowas ja nicht gebraucht... *zwinker*
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Benutzer 4545
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Ort: -

Verfasst Di 18.12.2007 16:12
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danke für die antworten. ich krieg jetz n zweizeiler weil sies mit dem vertrag vor weihnachten nicht mehr schafft.
 
 
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