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h und m
Threadersteller
Dabei seit: 07.10.2005
Ort: Hamburg
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 12.11.2013 11:06
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Ich konnte noch nicht ganz nachvollziehen, ob das Urteil nur an diesen Fall gebunden ist oder ob es allgemein alle Werbeflyer betrifft.
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
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Verfasst Di 12.11.2013 14:53
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Zitat: | Ein vom Gericht eingeholtes Gutachten habe ergeben, dass die für eine künstlerische Leistung erforderliche Gestaltungshöhe nicht erreicht werde. Dazu müssten sich "die Gestaltungsmittel (Farbe- und Formkontraste, Farbwirkung, Raum, Perspektive, verschiedene Gestaltungsebenen, Reduzieren, Überhöhen, Verfremdungen, Bildzitate, etc.) auf etwas Nichtsichtbares wie Stimmung, Gefühl oder Empfindung verdichten". Bei den Arbeiten des Unternehmens überwiege dagegen die handwerkliche Arbeit |
Nefliete hat geschrieben: | Ich konnte noch nicht ganz nachvollziehen, ob das Urteil nur an diesen Fall gebunden ist oder ob es allgemein alle Werbeflyer betrifft. |
Die haben ja ein Gutachten gemacht, weil es eben nicht pauschal eindeutig ist.
Das Urteil bezieht sich jeweils auf den speziellen Fall
Über das Gutachen haben die analysiert, dass es eine handwerkliche und keine künstlerische Arbeit ist.
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top
Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
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Verfasst Di 12.11.2013 16:01
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Wenn ich das richtig verstehe, wollte da eine Agentur für ihre „künstlerische Arbeit“ keine Gewerbesteuer zahlen.
Ich frage mich, ob „... Der unter anderem mit Professoren für Bildende Kunst und Design besetzte Ausschuss ...“ zu dem gleichem Ergebnis gekommen wäre, wenn man über die Zahlung der Künstlersozialabgaben gestritten hätte.
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Benutzer 116623
Account gelöscht
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Verfasst Di 12.11.2013 16:29
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top hat geschrieben: |
Ich frage mich, ob „... Der unter anderem mit Professoren für Bildende Kunst und Design besetzte Ausschuss ...“ zu dem gleichem Ergebnis gekommen wäre, wenn man über die Zahlung der Künstlersozialabgaben gestritten hätte. |
Sie sind zu dem Schluss gekommen, dass es sich um eine nicht künstlerische Tätigkeit handelt, daher wird die KSA auch nicht fällig.
Dein Kommentar ist also überflüssig.
Zuletzt bearbeitet von am Di 12.11.2013 16:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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top
Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
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Verfasst Di 12.11.2013 16:44
Titel
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someonesdaughter hat geschrieben: | top hat geschrieben: |
Ich frage mich, ob „... Der unter anderem mit Professoren für Bildende Kunst und Design besetzte Ausschuss ...“ zu dem gleichem Ergebnis gekommen wäre, wenn man über die Zahlung der Künstlersozialabgaben gestritten hätte. |
Sie sind zu dem Schluss gekommen, dass es sich um eine nicht künstlerische Tätigkeit handelt, daher wird die KSA auch nicht fällig.
Dein Kommentar ist also überflüssig. |
Über die KSK wurde hier aber nicht entschieden. Daher ja auch mein Kommentar.
Außerdem solltest du den Artikel noch mal gründlich lesen:
„... Bei den Arbeiten des Unternehmens überwiege dagegen die handwerkliche Arbeit ...“
Völlig Kunstfrei wird die Arbeit also nicht bewertet. Daher sehe ich kaum eine Chance sich damit von der KSK zu verstecken.
Und ganz nebenbei: Dein Kommentar ist also überflüssig.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 12.11.2013 16:57
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Ich frage mich auch, wie es überhaupt zu dem Urteil gekommen ist? Wer hat warum geklagt?
Was interessiert dabei die KSK?
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