mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 07:29 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Gewerbeschein oder geringfügige Beschäftigung vom 16.04.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Gewerbeschein oder geringfügige Beschäftigung
Seite: Zurück  1, 2, 3
Autor Nachricht
tigger28

Dabei seit: 31.08.2002
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.01.2005 14:39
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Moin moin erst mal... Grins

... ich hab nur die ersten paar Beiträge gelesen und hoffe, das ich jett nichts erzähle, was schon ein anderer hier beigetragen hat...


... selbst wenn Du freiberuflich tätig bst, brauchst Du einen Gewerbeschein!!!

Hab mich zum 01.01 hin selbstständig gemacht und einiges an Infos eingeholt... unter anderem auch mit nem Typen vom Finanzamt gequatscht usw...
Ich bin auch immer davon ausgegangen, das ich da keinen Gewerbeschein brauche, aber laut den Infos ist es nur bei einer Künstler selbstvermarktung so.... und uns sehen Sie nicht als Künstler sondern als Dienstleister....

So einfach ist die Laube... Dienstleister = volle anmeldung usw.

Will doch hoffen, das der Typ mir da keinen Scheiß erzählt hat, aber er Seminare für Existensgründer macht, sollte er wohl die nötige Ahnung haben... *zwinker*


greets,


der tig Grins
  View user's profile Private Nachricht senden
mööp

Dabei seit: 29.08.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 19.01.2005 14:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das scheint mir unlogisch...demnach kann ein Künstler seine Fähigkeiten nicht als Dienstleistung anbieten, oder wie meint er das?

Hier ein Link der etwas näher erklärt:

http://www.unternehmerinfo.de/Gruendung/FAQ/Existenzgruendung_FAQ_Freiberuflich.htm

Interessant ist dieser Abschnitt:

Zitat:


Es ist durchaus möglich, dem Finanzamt "Argumentationshilfen" zu geben, um als Freiberufler anerkannt zu werden, da ein gewisser Ermessensspielraum besteht.

  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
tigger28

Dabei seit: 31.08.2002
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.01.2005 15:00
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

... ein Künstler kann frei geschaffene Bilder ohne Gewerbliche Zulassung verkaufen... wenn er allerdings einen Kundenauftrag bekommt, z:b. eine Hauswand mit Künstlerisch zu gestalten, muß das ganze schon wieder anders laufen....

die nicht Gewerbliche Variante sollte sich dann wohl freie Eigenvermarktung oder so nennen...


ich gebe nur das wieder, was mir vom Finanzamt bzw. vom dem Dozenten) gesagt wurde...


in Deinem link ist überigenz ein Teil, der sich darauf bezieht:

Steuerrechtlich gelten Sie als Freiberufler, wenn Sie selbständig wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten höherer Art ausüben, in den sogenannten "Katalogberufen" als Arzt, Anwalt, Steuerberater, Dolmetscher, beratender Betriebs- und Volkswirt, Ingenieur oder in ähnlichen Berufen tätig sind....



... da eine Tätigkeit als Mediengestalter (designer) welcher Fachrichtung auch immer zugehörig nicht in die oben genannten Tätigkeiten fällt, sollte wohl klar sein, das der Typ nicht wirklich unrecht hatte, oder???!!!


Zuletzt bearbeitet von tigger28 am Mi 19.01.2005 15:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 19.01.2005 18:47
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

tigger28 hat geschrieben:
... selbst wenn Du freiberuflich tätig bst, brauchst Du einen Gewerbeschein!!!


Wer sagt das?
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 3558
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 19.01.2005 22:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

tigger28 hat geschrieben:
... da eine Tätigkeit als Mediengestalter (designer) welcher Fachrichtung auch immer zugehörig nicht in die oben genannten Tätigkeiten fällt, sollte wohl klar sein, das der Typ nicht wirklich unrecht hatte, oder???!!!

>

erstmal: freiberufler brauchen keinen gewerbeschein!

Zitat:
"Es ist durchaus möglich, dem Finanzamt "Argumentationshilfen" zu geben, um als Freiberufler anerkannt zu werden, da ein gewisser Ermessensspielraum besteht."
und - ja, der typ vom finanzamt hat unrecht.
hättest du dich vorher informiert, wüsstest
du das. ist doch klar, dass das finanzamt
sich die gewerbesteuer nicht entgehen lässt.

*pah*
 
mizkA

Dabei seit: 07.11.2003
Ort: Saarbrücken
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 08.04.2005 10:18
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Tagchen,

ich hab auch mal noch ne Frage zu diesem Thema.
Ich bin momentan im 2. Ausbildungsjahr zur Mediengestalterin.
Nebenher arbeite ich in einer weiteren Firma als geringfügig Beschäftigte (sprich: Ich erledige des öfteren kleine Aufträge und bekomme pro Monat nicht mehr als 400 €)
Soooo
nun hat mich eine Werbeagentur gefragt, ob ich als Freelancer für sie arbeiten will, d.h. immer mal wieder Aufträge abarbeite und dafür Rechnungen schreibe.
Wie könnte ich das am geschicktesten Regeln ?!?! ich bin völlig planlos, da ich nicht wirklich meine geringfügige Beschäftigung in der anderen Firma aufgeben möchte und aber gleichzeitig auch für die Agentur arbeiten will.

Ich hoffe, ich hab meine Situation verständlich ausgedrückt Mädchen! Mädchen!
Vielen Dank schonmal!!!!
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Beschäftigung für Praktikanten??
Beschäftigung nach Ausbildungsende begründet Arbeitsverhältn
Gewerbeschein für SMS Chatmoderator
Lohnt ein Gewerbeschein?
Gewerbeschein ja/nein?
Gewerbeschein & Fragen
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.