Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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tigger28
Dabei seit: 31.08.2002
Ort: Bochum
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Verfasst Mi 19.01.2005 14:39
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Moin moin erst mal...
... ich hab nur die ersten paar Beiträge gelesen und hoffe, das ich jett nichts erzähle, was schon ein anderer hier beigetragen hat...
... selbst wenn Du freiberuflich tätig bst, brauchst Du einen Gewerbeschein!!!
Hab mich zum 01.01 hin selbstständig gemacht und einiges an Infos eingeholt... unter anderem auch mit nem Typen vom Finanzamt gequatscht usw...
Ich bin auch immer davon ausgegangen, das ich da keinen Gewerbeschein brauche, aber laut den Infos ist es nur bei einer Künstler selbstvermarktung so.... und uns sehen Sie nicht als Künstler sondern als Dienstleister....
So einfach ist die Laube... Dienstleister = volle anmeldung usw.
Will doch hoffen, das der Typ mir da keinen Scheiß erzählt hat, aber er Seminare für Existensgründer macht, sollte er wohl die nötige Ahnung haben...
greets,
der tig
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mööp
Dabei seit: 29.08.2003
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Verfasst Mi 19.01.2005 14:51
Titel
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Das scheint mir unlogisch...demnach kann ein Künstler seine Fähigkeiten nicht als Dienstleistung anbieten, oder wie meint er das?
Hier ein Link der etwas näher erklärt:
http://www.unternehmerinfo.de/Gruendung/FAQ/Existenzgruendung_FAQ_Freiberuflich.htm
Interessant ist dieser Abschnitt:
Zitat: |
Es ist durchaus möglich, dem Finanzamt "Argumentationshilfen" zu geben, um als Freiberufler anerkannt zu werden, da ein gewisser Ermessensspielraum besteht.
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tigger28
Dabei seit: 31.08.2002
Ort: Bochum
Alter: -
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Verfasst Mi 19.01.2005 15:00
Titel
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... ein Künstler kann frei geschaffene Bilder ohne Gewerbliche Zulassung verkaufen... wenn er allerdings einen Kundenauftrag bekommt, z:b. eine Hauswand mit Künstlerisch zu gestalten, muß das ganze schon wieder anders laufen....
die nicht Gewerbliche Variante sollte sich dann wohl freie Eigenvermarktung oder so nennen...
ich gebe nur das wieder, was mir vom Finanzamt bzw. vom dem Dozenten) gesagt wurde...
in Deinem link ist überigenz ein Teil, der sich darauf bezieht:
Steuerrechtlich gelten Sie als Freiberufler, wenn Sie selbständig wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten höherer Art ausüben, in den sogenannten "Katalogberufen" als Arzt, Anwalt, Steuerberater, Dolmetscher, beratender Betriebs- und Volkswirt, Ingenieur oder in ähnlichen Berufen tätig sind....
... da eine Tätigkeit als Mediengestalter (designer) welcher Fachrichtung auch immer zugehörig nicht in die oben genannten Tätigkeiten fällt, sollte wohl klar sein, das der Typ nicht wirklich unrecht hatte, oder???!!!
Zuletzt bearbeitet von tigger28 am Mi 19.01.2005 15:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mi 19.01.2005 18:47
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tigger28 hat geschrieben: | ... selbst wenn Du freiberuflich tätig bst, brauchst Du einen Gewerbeschein!!! |
Wer sagt das?
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Benutzer 3558
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 19.01.2005 22:44
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tigger28 hat geschrieben: | ... da eine Tätigkeit als Mediengestalter (designer) welcher Fachrichtung auch immer zugehörig nicht in die oben genannten Tätigkeiten fällt, sollte wohl klar sein, das der Typ nicht wirklich unrecht hatte, oder???!!! |
>
erstmal: freiberufler brauchen keinen gewerbeschein!
Zitat: | "Es ist durchaus möglich, dem Finanzamt "Argumentationshilfen" zu geben, um als Freiberufler anerkannt zu werden, da ein gewisser Ermessensspielraum besteht." | und - ja, der typ vom finanzamt hat unrecht.
hättest du dich vorher informiert, wüsstest
du das. ist doch klar, dass das finanzamt
sich die gewerbesteuer nicht entgehen lässt.
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mizkA
Dabei seit: 07.11.2003
Ort: Saarbrücken
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.04.2005 10:18
Titel
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Tagchen,
ich hab auch mal noch ne Frage zu diesem Thema.
Ich bin momentan im 2. Ausbildungsjahr zur Mediengestalterin.
Nebenher arbeite ich in einer weiteren Firma als geringfügig Beschäftigte (sprich: Ich erledige des öfteren kleine Aufträge und bekomme pro Monat nicht mehr als 400 €)
Soooo
nun hat mich eine Werbeagentur gefragt, ob ich als Freelancer für sie arbeiten will, d.h. immer mal wieder Aufträge abarbeite und dafür Rechnungen schreibe.
Wie könnte ich das am geschicktesten Regeln ?!?! ich bin völlig planlos, da ich nicht wirklich meine geringfügige Beschäftigung in der anderen Firma aufgeben möchte und aber gleichzeitig auch für die Agentur arbeiten will.
Ich hoffe, ich hab meine Situation verständlich ausgedrückt
Vielen Dank schonmal!!!!
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