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Thema: Gewerbeschein oder geringfügige Beschäftigung vom 16.04.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Gewerbeschein oder geringfügige Beschäftigung
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Achim M.

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Verfasst Fr 16.04.2004 19:20
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PJ1985 hat geschrieben:
Was für Grenzen sind das bei einem Schüler ??? Die Kindergeldgrenze oder gilt da ne andere ???


Bei einem Gewinn von mehr als 7.680? pro Jahr verlierst Du Deinen Anspruch auf Kindergeld.
Siehe: http://www.bff-online.de/kige/KGMB2004.pdf#page=11

Gruß

Achim
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PJ1985

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Verfasst Sa 17.04.2004 00:24
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oke aba theoretisch dürfte ich auch mehr verdienen als schüler es würde halt nur das Kindergeld wegfallen oder ???
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Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
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Verfasst Sa 17.04.2004 05:53
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PJ1985 hat geschrieben:
oke aba theoretisch dürfte ich auch mehr verdienen als schüler es würde halt nur das Kindergeld wegfallen oder ???


Du darfst so viel verdienen, wie Du willst. Du darfst nur das Steuerzahlen nicht vergessen. Ab bestimmten Gewinnspannen verlierst Du Dein Anrecht auf Kindergeld und BAföG. Auch musst Du ab einem bestimmten Gewinn selber für Deine Krankenversicherung aufkommen, d.h. Du kannst nicht mehr über Deine Eltern krankenversichert sein. Die entsprechenden Kennzahlen wirst Du problemlos mit einer Google-Suche ermitteln können.

Gruß

Achim
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PJ1985

Dabei seit: 10.04.2004
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Verfasst So 18.04.2004 00:08
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oke das werd ich dann ma tun

Big merci @ achim hast mir echt geholfen
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beeviZ

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Verfasst Di 18.01.2005 10:04
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Ok, danke Achim für den Link in Utors Thread.

Der Fall:
Nach der Ausbildung möchte ich studieren, nebenbei freiberuflich Arbeiten, kann aber evtl auf 400€ in der Agentur in der ich im Moment die Ausbildung mache weiterarbeiten. Wie sieht das nun Versicherungstechnisch aus? Weil ich bin A) Schüler bzw Student, B) Freiberufler und C) zahlt mein 400€ Arbeitgeber ja auch Arbeitslosenversicherung etc. für mich, oder verwechsle ich da jetzt was?

Müsste ich mich wegen des 400€ Jobs trotzdem noch zusätzlich versichern, ich wäre ja quasi nebenbei noch freelancer. Müsst ich mich um garnichts kümmern, da ich wieder zur Schule gehe, Anspruch auf Kindergeld haben müsste solange ich nicht über die Grenze von knapp 8000€ komme und noch bei meinen Eltern wohne, … ?

Wenn mir hier einer helfen könnte wäre das perfekt. Ich hasse es nämlich echt mit diesen Versicherungsverbrechern zu telefonieren. * grmbl *

//edit:
Und wenn ich das richtig verstanden habe ist der einzige Unterschied zwischen Gewerbe/Freiberuflicher Tätigkeit solange man unter 25000€ bleibt im Jahr, das man als Freelancer der KSK beitreten kann, und als Gewerbetreibender nicht, got it right?


Zuletzt bearbeitet von beeviZ am Di 18.01.2005 10:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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beeviZ

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Verfasst Mi 19.01.2005 00:05
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guckguck

vergissmeinnicht.
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Benutzer 3558
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Ort: -

Verfasst Mi 19.01.2005 01:27
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>

gefährliches halbwissen:

vorausgesetzt du studierst und übst einen mini-job (400,-)
aus, solltest du in deinem alter noch familienversichert sein.

ansonsten liegt der satz für studis die sich selbstversichern
bei ca 54,- pro monat (kranken- und pflegeversicherung).

sobald du freiberuflich tätig wirst (finanzamt+steuernummer)
hast du die möglichkeit dich über die KSK zu versichern und
die vorteile nutzen (halbe beiträge). mit gewerbe keine KSK.

mini-job und freelancer (?) das geht nicht...

mit dem kindergeld bin ich überfragt, glaube gehört zu haben,
dass es mit auf dein lohn gerechnet wird und somit auf diesen
grenzwert pro jahr angerechnet... bin mir nicht sicher.

soweit.

* Keine Ahnung... *

ps. und so schlimm sind die versicherungstelefonisten nicht.
 
beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
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Verfasst Mi 19.01.2005 02:28
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ok. dann bin ich ja immerhin schonmal etwas schlauer.

Wieso geht das nicht das ich nen minijob habe, und noch nebenbei als freiberufler mit steuernummer und allem pipapo gemeldet bin? Wobei das könnte ich ja notfalls so deichseln, dass ich statt des 400€ jobs auch dort als „freelancer“ mitarbeite, und meinem Chef wie jedem anderen auch Rechnungen für die vollbrachten leistungen schreibe. Was dann nur halt die Nachteile hätte das ich mich komplett selbst versichern müsste (bei der ksk oder sonstwo), und sollte ich nicht genug für andere kunden arbeiten, stress wegen „scheinselbstständigkeit“ kriegen könnte, oder?
Meine ich hier im thread oder anderswo gelesen zu haben...

Hach komplizierte sache alles.
ich geh schlafen. n8.

und danke schonmal!
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