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Thema: Gewerbe vorher Fragen vom 09.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Gewerbe vorher Fragen
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Watson

Dabei seit: 02.12.2005
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.01.2007 15:26
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Das hat aber alles nichts mit Kleinunternehmer zu tun. Die Kleinunternehmerregelung ist wie gesagt lediglich für das Finanzamt von Interesse (und auch NUR da musst/kannst du angeben ob du davon gebrauch machen willst) und entscheidet darüber ob du mit oder ohne Umsatzssteuer arbeitest.

"Sonstige Kosten die im Gewerbe auf einem zukommen" hast du so oder so, und hängen lediglich davon ab was du für dein Gewerbe brauchst. Genauso wie Mieten. Wenn du keine Geschäftsräume brauchst zahlst du logischerweise auch keine Miete. Hard- und Software genauso. Diese Dinge hängen lediglich davon ab was du für das Betreiben deines Gewerbes brauchst, nicht aber davon wie du das Gewerbe nun ausübst.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 09.01.2007 15:48
Titel

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KV bei Kleingewerbe bleibt doch zunächst die gesetzliche, wenn ich nicht irre.

Ich kann nicht sagen wie das heute genau ist, damals, vor 5 Jahren musste
ich nach Gewerbemeldung aus der gesetzlichen in eine private KV wechseln.
Und das macht schon nen guten Batzen aus.
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Watson

Dabei seit: 02.12.2005
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.01.2007 15:51
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cyanamide hat geschrieben:
KV bei Kleingewerbe bleibt doch zunächst die gesetzliche, wenn ich nicht irre.

Ich kann nicht sagen wie das heute genau ist, damals, vor 5 Jahren musste
ich nach Gewerbemeldung aus der gesetzlichen in eine private KV wechseln.
Und das macht schon nen guten Batzen aus.


Nein, mittlerweile ist es so dass du entweder in der gesetzlichen KV bleiben kannst oder in die private wechseln kannst.

Ich kann aber nicht sagen wie es mit der KV aussieht wenn man das ganze "nebenbei" betreiben will ohne einen festen Arbeitsplatz zu haben. Da ist es ja dann so dass man die KV mit seiner normalen Lohnabrechnung begleicht wie halt ohne Gewerbe auch. Und wenn man ausschließlich Selbständig ist dann muss man die KV selbst tragen.

Wie es allerdings ist wenn man als Schüler nebenher ein Gewerbe betreiben möchte kann ich nicht sagen. Ich denke aber als Schüler ist man nicht KV-pflichtig.


Zuletzt bearbeitet von Watson am Di 09.01.2007 15:57, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Kleeblatt
Threadersteller

Dabei seit: 29.07.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 09.01.2007 15:56
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Vorerst schonmal danke für die rege Teilnahme an diesen Thread.

...

Nun ich denke ich werde je nach Auftragslage nicht mehr als 300 € verdienen. Das sind dann 3600€ im Jahr, also müsste ich keine Umsatzsteuer bezahlen. Gehört das Kindergeld mit zu den Einnahmen ?
Allerdings kommt mir die Frage auf, ob ich tatsächlich weiterhin Kindergeld bekomme und bei meiner Mutter in der Familienkrankenversicherung bleibe?

Also ein Kleingewerbe wäre dann das richtige für mich. Die Steurerklärung einmal im Jahr machen und auf den Gewinn steuern zahlen hört sich für mich auch klar an.

Ich habe neue Hardware und Software, daher nehme ich an, dass ich vorerst dafür kein Geld investieren muss.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 09.01.2007 15:57
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ja das ist ja schonmal ein positiver aspekt *zwinker*

dennoch.
bei vollgewerbe, und das ist was ich mit meiner aussage sagen wollte:
sich blindlinks in das gewerbe stürzen, ohne kapital, feste kunden etc. ist tödlich.

beim kleingewerbe nebenher habe ich ja nichts gesagt.
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Watson

Dabei seit: 02.12.2005
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.01.2007 16:02
Titel

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cyanamide hat geschrieben:
ja das ist ja schonmal ein positiver aspekt *zwinker*

dennoch.
bei vollgewerbe, und das ist was ich mit meiner aussage sagen wollte:
sich blindlinks in das gewerbe stürzen, ohne kapital, feste kunden etc. ist tödlich.

beim kleingewerbe nebenher habe ich ja nichts gesagt.


Da stimm ich dir allerdings zu, sich ohne zu überlegen in ein Hauptgewerbe zu stürzen, von dem man sich seinen Lebensunterhalt erwirtschaften muss, das ist risikobehaftet.

Nebenher hast du nicht viel Risiko.

Was aber mit der erwähnten Kleinunternehmerregelung wenig zu tun hat.

Aber so wie ich das jetzt sehe benutzt du das wort "Kleingewerbe" eher für das klassische "Nebengewerbe" (was sich von der Anmeldung usw. her allerdings vom normalen Hauptgewerbe nicht unterscheidet).
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 09.01.2007 16:06
Titel

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jo Lächel

ich denke mal wir meinen das gleiche.
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FlyingOtto

Dabei seit: 26.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.01.2007 17:46
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@Kleeblatt:

Ich kann Dir wärmstens ein Existenzgründer-Seminar bei deiner Industrie- und Handelskammer empfehlen.
Das ist die beste Investition, die Du machen kannst.

Deine örtliche IHK findest Du im Netz.
www.ihk.de
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