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Thema: Gewerbe und ebay vom 13.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Gewerbe und ebay
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leostein
Threadersteller

Dabei seit: 13.02.2006
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Verfasst Mo 13.02.2006 02:03
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Gewerbe und ebay

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Hallo Leute!
Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich möchte Handys bei ebay verkaufen. Die Geräte muss ich allerdings nicht kaufen, sondern die werden von meinem Kollege der ein Großhändler ist zur verfügung gestellt und nachdem ich die Geräte verkaufe, bezahle dann dem Händler. Pro gerät habe ich dann vielleicht max 10 Euro gewinn. Und die Frage ist wie soll es alles mit eine Gewerbe funktionieren? Was und wie soll ich da anmelden?
Danke für eure Antworten im voraus
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NRK

Dabei seit: 28.12.2005
Ort: Dortmund
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.02.2006 02:18
Titel

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wenns neugeräte sind und du garantieleistungen weitergeben willst, rechnungen schreiben willst und einen regelmäßigen gewinn machen willst, gehts kaum ohne gewerbeschein. aber warum auch nicht. kostet ja nix (nur ne gebühr bei anmeldung). wenn du unter ner bestimmen gewinngrenze pro jahr bleibst musst du auch nix zusätzlich versteuern. musst dich halt nur regelmäßig mit deinem finanzamt rumschlagen - kann auch lustig sein * Du kannst mich mal... * *ha ha*

//edit: ach ja, gewerbeschein beantragst du bei deiner stadtverwaltung. geht recht unkompliziert. wenn ich mich recht erinnere bekommst du ein paar tage nach der anmeldung post vom finanzamt. da musst du einen fragebogen ausfüllen (was erwartest du an umsatz, willst du MwSt berechnen, usw.), den schickst du zurück und fertig ist die laube. deine umsätze und gewinne musst du mittlerweile monatlich per umsatzsteuervoranmeldung (vordrucke bekommst du hierfür ebensfalls zugeschickt) dem fiskus mitteilen. thats it. also grob gesagt Grins .


Zuletzt bearbeitet von NRK am Mo 13.02.2006 02:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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leostein
Threadersteller

Dabei seit: 13.02.2006
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Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 13.02.2006 02:55
Titel

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Danke für deine schnelle Antwort!
Dann noch eine Frage! Wie soll ich Finanzamt belegen welche Gewinn ich gemacht habe. Da wie gesagt ich kaufe die Geräte nicht, sondern bekomme einfach ohne Rechnung zum weiterverkauf. Z.B. Für ein Handy soll ich nach dem Verkauf dem Händler 215 Euro zahlen. Bei Ebay habe z b. für 230 verkauft minus Gebühren habe 10 Euro gewinn.
Soll ich irgendwie beweisen, dass ich nur 10 Euro Gewinn hatte oder soll ich unbedingt eine Rechnung für 215 Euro haben das ich bezahlt habe oder so. Weil normalerweise mein Kollege ist eine Großhändler ist und verkauft in große Menge an Händlern weiter und gibt keine einzelne Rechnungen aus. Und noch eine Frage. Was für eine Gewinngrenze im Jahr und wieviel Steuer muss man zahlen wenn man über diese Grenze ist?. Bitte um deine Rat!
Danke im voraus
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.02.2006 08:26
Titel

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wenn dein händler dir keine rechnung ausstellt, dürfte das ganze illegal sein. denn so betrügt ihr das finanzamt ja um seine steuern. und wenn du dem finanzamt nachweisen willst, wieviel gewinn du machst, braucht die die eingangsrechnung vom händler.
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.02.2006 09:39
Titel

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Vorsicht, an der Sache ist ein Haken...

Sauber gibt es nur 2 Wege: entweder Du kaufst die Geräte und verkauftst die mit Gewinn weiter, dann hast Du die Handelsspanne als Gewinn oder Verlust !!! oder der Lieferant zahlt Dir einfach eine Provision für die Vermittlung.

Als Gewerbe musst Du wie schon beschrieben einen Handel anmelden und natürlich Geschäftsbücher nach den Anforderungen der Finanzämter führen.

Du solltest Dir in jedem Falle klar darüber sein das dieses kein Joke ist den man wenn´s schiefgeht so schnell abschütteln kann. Wenn Du keine juristische Person ( z.b.GmbH) bist haftest Du mit Deinem Privatverögen. <-- Schuld! Das Finanzamt ist da nicht zimperlich.


Zuletzt bearbeitet von joki am Mo 13.02.2006 09:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Digital_Data

Dabei seit: 13.02.2006
Ort: südlich des Weißwurstäqua
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.02.2006 09:42
Titel

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Hallo NRK und leostein,

NRK hat geschrieben:
... aber warum auch nicht. kostet ja nix ... wenn du unter ner bestimmen gewinngrenze pro jahr bleibst musst du auch nix zusätzlich versteuern. musst dich halt nur regelmäßig mit deinem finanzamt rumschlagen - kann auch lustig sein ...


Gesundes Halbwissen *zwinker*. Also, wenn Du einen Gewerbeschein beantragst, dann mußt Du Mwst. ausweisen und Umsatzsteuervoranmeldungen (vierteljährlich, also fürs 1. Quartal bis 10. April) etc. abgeben. Also selbst wenn Du nicht genug Gewinn machst, dann sind doch laufend Steuererklärungen notwendig und Steuern fällig. Der Gewerbeschein kostet zwar nicht viel, aber dann bist Du auch gleich bei der IHK Zwangsmitglied. Das kostet Dich im Minimum so ungefähr 79 Euro pro Jahr, wenn ich das richtig im Kopf habe. Weiter, als gewerblicher Händler mußt Du im Fernabsatz (also Geschäfte via Telefon, Internet etc.) ein 14 tägiges Rückgaberecht einräumen. D.h. der Kunde zahlt, Du lieferst, Kunde packt aus, benutzt, schickt zurück ohne Grund, will Geld für Porto und Ware. Also Minus für Porto hin und her (hängt vom Kaufpreis ab), rumärgern mit ebay, wegen Gebühren zurück. Einstellgebühren bleiben meist. Ware ist nicht mehr richtig verpackt, eigentlich nicht mehr neuwertig *Schnief*.

Wenn Du's ohne Gwerbeschein machst, kann es sein, dass das Finanzamt trotzdem anklopft. Wenn man etwas mehrfach macht, dann läuft das unter gewerbsmäßig. Dann ist Strafe fällig etc. Die suchen explicit auch bei ebay nach solchen Leuten. Also alles gut überlegen. Meine Erfahrungen bei ebay sind wechselhaft. Mal stellst Du 10 Artikel ein und alles läuft 1 a. Beim nächsten Mal stellst Du 10 Artikel ein, 3 bezahlen gar nicht und rühren sich auch nicht mehr, 3 schicken Ware zurück, 2 brauchen ewig um zu bezahlen und der Rest reklamiert irgendeinen Schwachsinn. Und wenn es ganz blöd läuft, dann bekommste noch von einem Händlerkollegen oder einer Firma ne Abmahnung wegen irgendwas. Also vorsichtig sein beim Texten. Beim nächsten Mal läufts dann wieder super. Bei Verdienstspannen so um 10 Euro würde ich die Finger davon lassen. Ist aber nur ein Rat *zwinker*.

Digital_Data
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.02.2006 10:25
Titel

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Digital_Data hat geschrieben:
Hallo NRK und leostein,

NRK hat geschrieben:
... aber warum auch nicht. kostet ja nix ... wenn du unter ner bestimmen gewinngrenze pro jahr bleibst musst du auch nix zusätzlich versteuern. musst dich halt nur regelmäßig mit deinem finanzamt rumschlagen - kann auch lustig sein ...


Gesundes Halbwissen *zwinker*. Also, wenn Du einen Gewerbeschein beantragst, dann mußt Du Mwst. ausweisen und Umsatzsteuervoranmeldungen (vierteljährlich, also fürs 1. Quartal bis 10. April) etc. abgeben. Also selbst wenn Du nicht genug Gewinn machst, dann sind doch laufend Steuererklärungen notwendig und Steuern fällig. Der Gewerbeschein kostet zwar nicht viel, aber dann bist Du auch gleich bei der IHK Zwangsmitglied. Das kostet Dich im Minimum so ungefähr 79 Euro pro Jahr, wenn ich das richtig im Kopf habe.
Digital_Data


Nicht unbedingt. Man kann auch zuerst ein Kleingewerbe anmelden. Das ist dann von der Umsatzsteuer befreit, darf aber auf Rechnungen auch keine Ausweisen und kann entsprechend keine Eingangsrechnungen von der USt absetzen. Wirf doch mal nen Blick in unsere FAQ Selbstständigkeit. Da gibt es einige Infos zum Thema:

http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbststaendigkeit-45370-1.html
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.02.2006 10:30
Titel

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Japp, da hat Digital_Data Recht. Gerade die Gewährleistung und Zahlungsausfälle bringen viel Ärger mit sich.

Eine Korrektur hab ich noch: Zumindest in unserem Kammerbezirk muss man erst ab 26.000 Euro Gewinn Kammerbeiträge leisten. Ist aber von Kammer zu Kammer unterschiedlich. Zu finden sind die Beträge in den Haushaltssatzungen auf deren Websites.
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