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Nachricht |
michaelboos
Threadersteller
Dabei seit: 18.03.2008
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Verfasst Di 18.03.2008 09:42
Titel Gestaltung und Satz von Publikation = 7% USt.? |
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Meine erste Vorsteueranmeldung naht und ich habe ein Problem bei der Ausweisung vom Umsatzsteuer. Die Suche hier im Forum hat mich nicht so recht weitergebracht und selbst von Leuten, die es eigentlich wissen müssten, habe ich widersprüchliche Anaben bekommen.
Hier meine Fragestellung: Ein Kunde von mir, eine Bildungseinrichtung in Bayern, ist steuerbefreit. Die würden definitiv von einem vergünstigten Steuersatz profitieren. Meine Arbeit besteht darin, Unterrichtsmaterialien zu gestalten und zu setzen. Zunächst einmal habe ich ein Layout entwickelt, dass ich dann auf sämtliche Publikationen anwende. Die Hauptaufgabe besteht nun darin, angelieferten Inhalt nach den von mir entwickelten Gestaltungsrichlinien zu setzen, wobei auch jede Publikation neue Gestaltungselemente in Form von Grafiken bzw. Abbildungen enthält. Jede Publikation hat einen Umfang von ca. 100 Seiten, es handelt sich im Prinzip um Bücher. Ich übergebe das Ergebnis als PDF, die dann vom Kunden weiterverarbeitet wird - zum einen werden die Publikationen als PDF veröffentlicht, zum anderen werden sie ausgedruckt (auf Laserdruckern und dann an die Unterrichtsteilnehmer ausgegeben). Die Publikation ist nicht kostenlos sondern wird von den Schülern mit ihrem Schulgeld finanziert (die Bildungseinrichtung erhebt natürlich keine Umsatzsteuer). Muss ich für meine Leistung nun 7% oder 19% Umsatzsteuer erheben? Vielen Dank.
Zuletzt bearbeitet von michaelboos am Di 18.03.2008 10:15, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 46
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Verfasst Di 18.03.2008 09:55
Titel
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19
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remote
Dabei seit: 10.11.2006
Ort: Köln
Alter: 23
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Verfasst Di 18.03.2008 09:56
Titel
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[halbwissen]7%[/halbwissen]
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Arnstadt
Alter: 23
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michaelboos
Threadersteller
Dabei seit: 18.03.2008
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Verfasst Di 18.03.2008 10:13
Titel
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Also würde ich die Konzeption/Entwicklung des Layouts und Gestaltung einzelner Abbildungen mit 7% ausweisen, sämtliche Satzarbeiten mit 19%. Nun finde ich das Umsatzsteuergesetz aber gar nicht eindeutig. Von "Fließband-Layout-Aufträgen" ist dort nicht die Rede; Differenzierung liegt dann wohl im Ermessen den Finanzamtes?
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annini
Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Bad Neustadt
Alter: 20
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.03.2008 10:31
Titel
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AGD:
1. Eigenleistung:
- Konzeption/Kreation +7%
- techn. Dienstleistung +19%
2. Nutzungsentgeld +7%
3. Fremdleistung +7 bzw. 19%
hol dir die CD vom AGD, die errechnet dir das genau, und du brauchst nur noch Copy-Paste in Excel oder sonst wo.
Differenzierung liegt in deinem Ermessen, Finanzamt kennt sich damit meist selbst nicht aus.
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michaelboos
Threadersteller
Dabei seit: 18.03.2008
Ort: -
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Verfasst Di 18.03.2008 10:49
Titel
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@annini: Danke für den Tipp, schon bestellt. Dass das Finanzamt sich damit oft selbst nicht auskennt, habe ich bereits erfahren und das hat zur Verwirrung beigetragen.
Ein Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender (trifft in meinem Fall zu) bei der Ausweisung von Umsatzsteuersätzen besteht doch dabei nicht, oder?
Zuletzt bearbeitet von michaelboos am Di 18.03.2008 10:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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