mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 18.04.2024 20:25 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Gekündigt -Arbeitszeit- Arbeitslosengeld vom 15.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Gekündigt -Arbeitszeit- Arbeitslosengeld
Autor Nachricht
huetschemann
Threadersteller

Dabei seit: 03.03.2005
Ort: Hinterm Wald
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 15.07.2006 14:10
Titel

Gekündigt -Arbeitszeit- Arbeitslosengeld

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Super Gau an einer superguten Freundin ist gekündigt worden (Grafikerin), jetzt hat sie mich gestern beim Betrinken nach der Zeitspanne für Arbeitslosengeldanspruch befragt und ich konnte nur mit einem Halbwissen auftrumpfen.

In 2005/2006 hat sie zwei Festanstellungen gehabt die insgesamt 3 Monate und den letzten Job mit 8 Monaten , zwischendrinne war eine Pause von 3,5 Monaten, das heisst 11 Monate arbeiten - was heisst das für Sie, bekommt sie Arbeitslosengeld?

Wie wäre es gewesen wenn Sie 12 Monate gearbeitet hätte muss es an einem Stück sein oder kann es gesplittet werden?
Ich bitte um Hilfe.
  View user's profile Private Nachricht senden
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 15.07.2006 17:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Es muss nicht kontinuierlich gearbeitet werden, um Anspruch zu erhalten.
Genaues über Ansprüche un in welcher Höhe bekommst du nur über das 'Arbeitslosenamt'.

Wichtig ist nur, dass sie, sobald sie Informationen über ihre Kündigung hat, sofort zum AA geht und sich dort als arbeitssuchend meldet. Gibt sonst Stress.


Zuletzt bearbeitet von Mac am Sa 15.07.2006 17:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
huetschemann
Threadersteller

Dabei seit: 03.03.2005
Ort: Hinterm Wald
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 15.07.2006 20:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

MacCon hat geschrieben:
Es muss nicht kontinuierlich gearbeitet werden, um Anspruch zu erhalten.
Genaues über Ansprüche un in welcher Höhe bekommst du nur über das 'Arbeitslosenamt'.

Wichtig ist nur, dass sie, sobald sie Informationen über ihre Kündigung hat, sofort zum AA geht und sich dort als arbeitssuchend meldet. Gibt sonst Stress.


Habt Ihr sowas auch schon mal erlebt?
  View user's profile Private Nachricht senden
nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 16.07.2006 21:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

11 Monate anwartszeit das ist echt der Super Gau

Ich habe gerade noch mal im Internet nachgeschaut u. folgendes gefunden:

Zitat:
Die Anwartschaftszeit hat dann nur noch erfüllt, wer innerhalb der letzten zwei Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mind
estens 12 Monate
versicherungspflichtig beschäftigt war.

(Arbeitslogengeld I)
Quelle: http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_a095.htm

Also könnte es sinnig sein noch mindestens einen Monat zu jobben, als was auch immer.

Ansonsten bleibt dann evtl. noch das Arbeitslosengeld II, das ist dann Hartz 4 (sicher schon in den Medien von gehört).
  View user's profile Private Nachricht senden
Superman

Dabei seit: 13.10.2005
Ort: Erde
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.07.2006 09:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wieso wurde sie denn rausgeschmissen?
Kündigungsfrist ??
  View user's profile Private Nachricht senden
SlipFinger

Dabei seit: 05.01.2005
Ort: Oberriexingen
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.07.2006 12:00
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Gekürzte Fassung: Gesetzliche Kündigungsfrist bei einer Anstellungsdauer von 8 Monaten ist 28 Tage zum nächsten Ersten oder Fünfzehnten.
Lange Fassung: BGB § 622.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen arbeitslosengeld -
Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld als Schüler?!
Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
Arbeitslosengeld bis beginn des Studiums
Arbeitsverhältnis beendigen - Anspruch auf Arbeitslosengeld
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.